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Selbsthilfe-Beschwerdestelle Psychiatrie MV
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Für Psychiatrieerfahrene und deren Angehörige
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Landesverband MV
der Angehörigen und Freunde
psychisch Kranker e.V.
Henrik-Ibsen-Str.
20, 18106 Rostock
Tel./Fax 0381-722025
Mail: vorstand(at)lapkmv.de |
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Hier können Sie uns aus Ihrer Sicht einen Missstand, ein Defizit,
ein Ärgernis, ein Vorkommnis oder eine belastende Demütigung
im Psychiatriebereich in Mecklenburg-Vorpommern mitteilen.
Das sollten Sie beachten:
1. Es ist nicht einfach, eine Kritik oder eine Beschwerde zu
formulieren. Beim Vorbringen könnte sich mancher auf den Schlipps
getreten fühlen. Also keine Beleidigungen! Positiv gesehen sind
Kritiken und Beschwerden "kostenlose" Verbesserungsvorschläge.
Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich darüber Gedanken machen, was
konkret zu beanstanden ist. Hilfreich: Informationen zusammenstellen,
z.B. nach dem W-Fragen-Prinzip (Siehe Tipps).
2.
In der Regel wendet sich der Beschwerdeführer an die
Geschäftsleitung der betroffenen Einrichtung. Ist die eventuell
angebotene Lösung nicht akzeptabel, wird das Anliegen abgelehnt
oder nicht darauf reagiert, können Sie uns zum Beispiel Ihre
Beschwerde über unser Webformular einreichen oder es schriftlich tun (Anschrift oben).
3.
Sie können sich mit Ihrer Beschwerde auch schriftlich an den
Petitionsausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern wenden. (www.landtag-mv.de)
Weitere Beschwerdemöglichkeiten
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TIPPS zum Verfassen einer Beschwerde |
| 1. |
Um WAS geht es Ihnen in Ihrer Beschwerde? (z.B. "Ärgernis") |
| 2. |
WANN hat sich das "Ärgernis" ereignet? |
| 3. |
WER war beteiligt, WER hat das "Ärgernis" ausgelöst? |
| 4. |
WO hat sich das "Ärgernis" abgespielt? |
| 5. |
WARUM hat sich das "Ärgernis" ereignet? |
| 6. |
WIE kann das Ärgernis "aufgelöst" werden? (Ihre Ideen und Vorschläge) |
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BEISPIELE
Hilfeschreie nach qualifizierter Hilfe!
Quellen: Mitteilungen an die Selbsthilfe-Beschwerdestelle Psychiatrie MV.
Gespräche mit Betroffenen und Angehörigen, Anfragen bei Professionellen.
Namen und Orte der Redaktion bekannt.
Hier
und da hakt es in der Psychiatrie. Mancher spricht vom therapeutischen
Stillstand. Andere sagen, es sind nur die schwierigen
"Einzelfälle", die auf der Strecke bleiben. Sicherlich,
Patentrezepte zur Behandlung der Erkrankten gibt es nicht. Zumindest
kann der Patient erwarten, dass alle Maßnahmen zur Behandlung
einer Krankheit nach den neuesten Erkenntnissen, wie es inzwischen
heißt, "durchgängig leitliniengerecht", erfolgen. Dazu
zählt auch der Patientenwille, Angehörige und andere
Beteiligte in Aufklärung, Rückfallprävention und
Behandlung einzubeziehen. Doch nicht jeder Therapeut ist darauf
erpicht. Mit der Masche, "Ihr Kind muss sich abnabeln" oder "Wichtig
ist Selbstständigkeit", wird immer noch vielen Angehörigen
die kalte Schulter gezeigt. Aus Sicht der Familien, die mit ihren
Betroffenen mitleiden, eine äußerst unangenehme Erfahrung.
Dadurch werden sie praktisch handlungsunfähig gemacht. Wenn
Behandler gegenüber Angehörigen die Partie "Schachmatt"
spielen, sie nicht einbeziehen wollen, obwohl der Patient das
möchte, ist nur schwerlich ein Therapieerfolg zu erzielen.
Ulrike Schob (Vorstand)
1. Beispiel
Beim Chefarzt
So
suchten die Eltern einer psychisch kranken Tochter das Gespräch
mit einem Chefarzt. Nach einigem Hin und Her kam es dazu. Dabei stellte
der Doktor seine therapeutischen Bemühungen heraus, ohne die
Eltern wirklich anzuhören, geschweige sie als Partner zu gewinnen.
Zu diesem Zeitpunkt befand sich die junge erwachsene Tochter bereits
vier Wochen auf der "Geschlossenen". Sie hörte immer noch
peinigende Stimmen, stand große Ängste aus, nahm kaum noch
Flüssigkeit zu sich, verlangte eine "Todesspritze", so die
besorgten Eltern. In dieser Lage die Eheleute nach ihren Berufen zu
fragen, grenzt schon an Tücke. "Lehrerin", antwortete die Mutter.
Bestätigt diese Antwort etwa ein Vorurteil des Arztes, offen
gesagt, "Lehrer sind Therapieverderber"? Jedenfalls endete das
Gespräch mit dem rüden Verweis: "Ich habe ihre Tochter nicht
krank gemacht."
Trotz
allem, eine Lösung musste her, die wohl eher ein
Eingeständnis für eine quergegangene Behandlung ist: Es
erfolgte eine Überweisung der Patientin in eine andere Klinik, 160
Kilometer weiter weg. Nicht gerade eine wohnortnahe Variante. Bei der
Verlegung fuhr die Mutter mit. Nicht auf freundlichen Wink eines Arztes
hin, sondern aufgrund eines Hinweises der Transportfirma, die
Angehörige als Begleiter akzeptiert.
Fazit:
Wenn Übereinkünfte zwischen Patienten, Behandlern und
Angehörigen den Heilungsprozess begünstigen, dann
gehören diese in das Behandlungskonzept. (03.09.2007)
2. Beispiel
Keine Suchttherapie
Nach
langem Gebrauch einer älteren Generation von Neuroleptika
entwickelten sich bei einer Frau irreversible Spätdyskinesien.
Gegen die Bewegegungsstörungen, das Schwitzen und die Unruhe, aber
auch gegen Ängste nimmt sie seit etwa acht Jahren das
freiverkäufliche Schlafmittel Vivinox mit dem Wirkstoff
Diphenhydramin (DPH) ein. Nach Herstellerangaben sollte die Tagesdosis
von zwei Dragees (entsprechen 50 mg DPH) nicht überschritten
werden. Zudem sollte die Behandlungsdauer nur wenige Tage betragen und
zwei Wochen nicht überschreiten. Doch von diesen Schlafdragees
kommt sie nicht los! Inzwischen braucht sie täglich um die 50
Tabletten. Eine hochgefährliche Dosis! In der Packungsbeilage
steht: "Überdosierungen mit Diphenhydramin äußern sich
in in erster Linie - abhängig von der aufgenommenen Menge - durch
Störungen des Zentralnervensystems (Verwirrung,
Erregungszustände bis hin zu Krampfanfällen,
Bewusstseinseintrübung bis hin zum Koma, Atemstörungen bis
Atemstillstand) und des Herz-Kreislauf-Systems."
Bereits
zwei Mal passierte es: Wie versteinert fiel die Frau um und begann zu
krampfen. Im Krankenhaus wurde das Mittel sofort abgesetzt. Die dann
einsetzenden Entzugserscheinungen wurden mit entsprechenden Mitteln
unterdrückt. Mehrwöchige Aufenthalte, insgesamt waren es
sechs in verschiedenen psychiatrischen Kliniken, brachten nichts. Wie
auch, eine Suchttherapie wurde ja nicht eingeleitet. Die eingesetzte
Medizin zur Behandlung der Entzugssymptome wurde nach der Entlassung
nicht weiter verordnet.
Somit
folgte jeder Entlassung, ohne den Ernst der Lage wirklich erkannt zu
haben und ohne gezielte Vorbereitung der Patientin, der Sprung ins
kalte Wasser. Wieder hängt die Frau "an der Apotheke", holt sich
eine Packung nach der anderen. Über das Risiko hat sie immerhin
ein Pharmazeut aufgeklärt. Seitdem macht sie um diese Apotheke
einen großen Bogen. Das Geschäft machen nun die anderen.
Leider
konnten die Kliniken keine individuell abgestimmte
Entwöhnungstherapie bieten oder wenigstens vermitteln, obwohl die
Frau zu diesem Schritt bereit war. Die Patientin hat das Vertrauen zu
den Behandlern verloren. Von einem erneuten Klinikaufenthalt
müsste sie erst überzeugt werden. Was tun? Sterbebegleitung
auf Raten? Letztendlich ist das ein Schrei nach qualifizierter Hilfe!
In
Internetforen wird der Wirkstoff Diphenhydramin ab einer bestimmten
Überdosierung als "Droge" mit "halluzinogenen Effekten"
beschrieben. Auch gibt es eine "Diphenhydramin FAQ", die verschiedene
"Trip"-Effekte von "erfahrenen Usern" propagiert. Was wissen eigentlich
die Experten darüber?
Wie
Lichtblick aus Apotheker-Kreisen erfahren konnte, können
Diphenhydramin-Trips tödlich enden. In Zusammenhang mit diesem
Wirkstoff warnen die Apotheken seit 7. August 2007 vor dem Missbrauch
rezeptfreier Arzneimittel gegen Husten oder Einschlafstörungen und
Allergien. Der AMK (Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker)
liegen im Zeitraum 1.1.2004 bis 31.07.2007 fünf Fallberichte zum
Missbrauch von Diphenhydramin vor, davon ein Fall mit Todesfolge.
Keiner dieser Fälle betraf Jugendliche. Laut AMK muss beim
Missbrauch von Diphenhydramin mit einer hohen Dunkelziffer gerechnet
werden. Die Apotheken melden Missbrauchsfälle an die AMK.
(03.09.2007)
Dazu mehr: "Missbrauch von Diphenhydramin durch Jugendliche"
http://www.abda.de/1369.html
3. Beispiel
"Der Gutachter Prof. F. ist abzulehnen"
"Am
8. Januar sprang mein Sohn Mario bei erster Gelegenheit - während
eines sogenannten Belastungstrainings als Patient der Klinik in R. -
von einem Hoteldach in den Tod", so die Darstellung des Vaters
Günter Hagemeister, Rektor einer Hauptschule, in einem
Gespräch mit der Selbsthilfe Beschwerdestelle des LApK MV e.V.
Gemeinsam mit seiner Frau, die zusammen im rund 500 Kilometer
entfernten nordrhein-westfälischen Horn-Bad-Meinberg leben, erhebt
er am 11. Februar 2006 in der Ostsee-Zeitung (OZ) erstmals
öffentlich schwere Vorwürfe gegen die Psychiater. Seitdem
ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen mehrere behandelnde Ärzte
in der Klinik wegen des Verdachts "der fahrlässigen Tötung".
Der aus Nordrhein-Westfalen stammende Mario war Student an der
Universität in R.
Das
staatsanwaltliche Prozedere beim Einsatz unabhängiger Gutachter
"zog sich hin", teilte Hagemeister weiter mit. Mit "Erstaunen" und
"Empörung" hat er auf "die selektive Wahrnehmung" des von der
Staatsanwaltschaft eingesetzten Gutachters Prof. F. reagiert. "Es
drängt sich der Verdacht auf", so Hagemeister, "dass Prof. F. sich
in seinem Gutachten weitestgehend auf die Stellungnahme von Prof. H.
bezogen hat, anstatt in objektiver Weise die vorhandenen Unterlagen
genauestens zu prüfen." Daraufhin erklärte Günter
Hagemeister: "Der Gutachter Prof. F. ist abzulehnen."
Laut
Hagemeister berücksichtigt der Gutachter besonders jene
Einträge in den Krankenakten nicht, die auf vermeintliche Fehler
in der Behandlung hinweisen könnten. Dazu führt Hagemeister
zwei Beispiele an:
1.
«Am 01.10.2005 wird der Patient (während seines Aufenthaltes
in der Klinik) morgens als "verlangsamt", "zerstreut", "hilflos",
"ratlos" beschrieben. - Trotzdem entlässt man ihn, ohne jemanden
zu informieren oder mit der Betreuung zu beauftragen für eine
Belastungsprobe im häuslichen Bereich (500 km entfernt). Der
Patient wird verwirrt, verwahrlost und nicht ansprechbar aufgegriffen,
die Folgen sind eklatant.»
2.
«Am 08.01.2006 wird der Patient (nachdem er vier Tage zuvor nach
einem ca. halbjährigen Aufenthalt in der geschlossenen Abteilung
auf die halboffene Station verlegt worden war) erneut zu einer
Belastungsprobe im häuslichen Bereich (immer noch weit entfernt)
entlassen, wieder ohne die Eltern zu informieren oder jemanden mit der
Betreuung zu beauftragen. Die Folgen dieser erneuten
Fehleinschätzung sind bekannt.»
Petra
und Günter Hagemeister sind überzeugt davon, "dass von einer
'wundersamen Heilung' nach Aktenlage wohl kaum gesprochen werden kann".
Sie bezweifeln, dass die Psychiater ihre Kompetenzen zur
Suizidprävention in ausreichendem Maße wahrgenommen haben.
Auch seien mit Mario "im Rahmen der wenigen psychotherapeutischen
Gespräche keine wirklichen Lebensperspektiven erarbeitet worden".
Der Staatsanwalt ermittelt weiter, so Hagemeister. (29.10.2007)
Hinweis:
Die Beschwerdestelle konnte die veröffentlichte Beschwerde vom
29.10.2007 bei laufendem Verfahren nicht inhaltlich prüfen und
kann deshalb für die Richtigkeit des Inhaltes keine Verantwortung
übernehmen.
Kommentar zu ihrem "3. Beispiel"
An Ehrlichkeit und Anstand muss man zweifeln, wenn man diese Internetseite aufruft:
www.gesellschaft-nervenheilkunde-mv.de/vorstand.html - und man hier den
so genannten Gutachter in diesem Verfahren als Vereinsvorsitzenden und
Marios behandelnde Ärztin als dessen Schatzmeisterin findet.
Die Staatsanwaltschaft teilt in einem Schreiben vom 09.06.2006 mit,
dass Herr F. "... in anderen Sachen bereits im Auftrag der
Staatsanwaltschaft sowohl umfassende als auch fundierte und
differenzierte Gutachten erstattet hat." Wenn der Herr Gutachter F. in
diesen Fällen genau so voreingenommen und selektiv gearbeitet hat,
wie in diesem Fall, wird vieles neu aufgerollt werden müssen. Eine
derartige Überschneidung von Funktion und Interessen würde
kein Kaninchenzuchtverein zulassen.
Selbst ein Zitat aus den Krankenunterlagen vom 13.10.05 handschriftlich
vom Krankenhauspersonal eingetragen, scheint Herr F. übersehen zu
haben:
"... möchte sich am liebsten von einem Hochhaus stürzen und nichts mehr merken."
Keine Suizidprävention, keine Information der Eltern oder gar der
Ansatz einer Zusammenarbeit, kein begleitendes Hinführen an die
Welt außerhalb der Klinik, stattdessen ein Aussetzen.
Mein Sohn gehörte zu einer Gruppe Menschen, die besonders schutzbedürftig ist.
Staatliche Gewalt führt sich selbst ad absurdum, wenn sie ein
Verhalten - wie oben beschrieben - in unserer Gesellschaft ohne
Sanktionen zulassen sollte. Es könnten sogar gewisse Assoziationen
geweckt werden. Jeder in Deutschland weiß sofort, was gemeint ist.
Nicht einmal, sondern zweimal wurde der schutzbefohlene und
schutzbedürftige Patient mit Absicht und wissentlich "zerstreut,
hilflos und ratlos" (Zitat aus der Akte) Situationen ausgesetzt, die er
- alleingelassen - vorhersehbar nicht meistern konnte. Das sagen die
Akten eindeutig aus. Der Patient wurde also - bei Kenntnis der
Aktenlage, die man bei den behandelnden Ärzten unterstellen muss -
mit Vorsatz zweimal in eine für ihn nicht beherrschbare und
ausweglose Situation geschickt.
Man braucht keinen weiteren Gutachter - man muss nur sehen wollen, was
in den Gerichtsakten schwarz auf weiß unmissverständlich
klar und deutlich vermerkt ist.
Wie würde man es juristisch bewerten, wenn eine Schiffsmannschaft
auf hoher See einen Passagier über Bord wirft, in dem Wissen, dass
dieser nicht schwimmen kann? Auch dafür braucht man keinen
Gutachter.
Nichts anderes ist in Rostock am 01.10.05 und am 08.01.06 geschehen!
Dem Landesverband MV der Angehörigen und Freunde psychisch Kranker
e.V. mit seiner Selbsthilfe-Beschwerdestelle danke ich, dass er sich
nicht daran beteiligt solche Vorkommnisse totzuschweigen.
Günter Hagemeister (29.10.2007)
---
Reelkirchener Str. 1
32805 Horn-Bad-Meinberg
Tel. 05233 - 1581
E-Mail: gp.hagemeister(et)t-online.de
Anmerkung: Das
"dritte Beispiel" und der Kommentar von Günter Hagemeister sind an
den Gutachtachter Prof. F. und an eine Ärztin zur
Stellungnahme/Information heute, am 29.10.2007, per E-Mail
weitergeleitet worden. Ulrike Schob, Vorsitzende des LApK MV
Gutachter Prof. F. am 29.10.2007:
"Vielen Dank für Ihre mail. Da ich offensichtlich in dieser Sache
als Gutachter tätig gewesen bin, werde ich mich dazu
öffentlich nicht äußern können, um meine
Neutralität zu wahren."
Kommentar von Günter Hagemeister am 02.11.2007:
Ich stehe zu jedem Wort von mir, das auf dieser Seite
veröffentlicht wurde. Diese Darstellung ist aber nur ein Bruchteil
von dem, was scheinbar nicht an die Öffentlichkeit gelangen
soll. Jedem, der es möchte, gebe ich hier vor Ort die
Möglichkeit, sich selbst ein Bild zu machen. Die Wahrheit ist
dann ganz leicht zu ergründen. Man muss nur lesen können
und nur nicht die Augen zumachen wollen. Die Erkenntnis wird
sein, dass die Angelegenheit weitaus schlimmer und
weitreichender ist, als hier bisher dargestellt.
Dieser Vorgang ist noch nicht beendet, auf den Seiten http://psychiatrie.kilu.de/ und http://www.aerztepfusch-psychiatrie.de wird berichtet.
Günter Hagemeister, Reelkirchener Straße 1, 32805 Horn-Bad-Meinberg
Tel. 05233 - 1581 |
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4. Beispiel
Ein Leben wie im Käfig! Was macht die Heimaufsicht?
Hals
über Kopf musste Jutta K. (46) ihre Wohnung im Februar 2007
aufgeben. Der Grund: Eigengefährdung. Ein Richter ordnete für
sie eine zwölfmonatige Unterbringung in das Psychiatrische
Pflegewohnheim in R. an. Sechs Monate später, die Tragödie:
In diesem Wohnheim nahm sich Jutta K. am 23.07.2007 das Leben. Davor
kam es zu einem Suizidversuch. "Ein Leben wie im Käfig!", soll sie
immer wieder ihren Angehörigen gesagt haben.
Was macht die Heimaufsicht? Setzt sich die Aufsichtsbehörde mit
der Problematik Selbstgefährdung und Suizid-Prävention in
diesem Heim auseinander? Gibt es einen Bericht über das
Vorkommnis? Wer geht diesen Fragen nach?
Ein
Platz auf der "Geschlossenen" in diesem Psychiatrischen Pflegewohnheim,
finanziert über SGB XII (Sozialhilfe), kostet dem Steuerzahler und
den Angehörigen viel Geld. Wie es verwendet wird, interessiert die
Öffentlichkeit offenbar nicht. In dem der Beschwerdestelle
mitgeteilten Fall sollen es etwa 4500 Euro monatlich gewesen sein.
Zweifelsohne,
Suizidversuche und Suizide sind nicht immer vermeidbar. Aber es stellt
sich die Frage, ob das zentrale Anliegen dieser geschlossenen
Einrichtung, Eigengefährdungen zu vermeiden, mit dem eingesetzten
Personal überhaupt möglich ist. Die Psychiatrie läuft
hier Gefahr zur Erfüllungsgehilfin der Justiz zu werden. Das
hauseigene Prinzip des Pflegewohnheimes - "Sicherung eines
Höchstmaßes an Selbstbestimmung" - hat sich für diese
schutzbedürftige Frau in geradezu zynischer Weise erfüllt.
Die Bürgerschaft und die Staatsanwaltschaft sind gefordert, dieses
Vorkommnis zu untersuchen. (01.11.2007)

Ausschnitt aus der Traueranzeige in der OZ vom 04.08.2007 |
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