Nachrichten aus Psychiatrie und Selbsthilfe

Startseite aktualisiert
02.07.2009

Selbsthilfe-Beschwerdestelle Psychiatrie MV

Für Psychiatrieerfahrene und deren Angehörige
Landesverband MV
der Angehörigen und Freunde
psychisch Kranker e.V.

Henrik-Ibsen-Str. 20, 18106 Rostock
Tel./Fax 0381-722025
Mail: vorstand(at)lapkmv.de
Vorstand LApK MV

Hier können Sie uns aus Ihrer Sicht einen Missstand, ein Defizit, ein Ärgernis, ein Vorkommnis oder eine belastende Demütigung im Psychiatriebereich in Mecklenburg-Vorpommern mitteilen.

Das sollten Sie beachten:

1. Es ist nicht einfach, eine Kritik oder eine Beschwerde zu formulieren. Beim Vorbringen könnte sich mancher auf den Schlipps getreten fühlen. Also keine Beleidigungen! Positiv gesehen sind Kritiken und Beschwerden "kostenlose" Verbesserungsvorschläge. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich darüber Gedanken machen, was konkret zu beanstanden ist. Hilfreich: Informationen zusammenstellen, z.B. nach dem W-Fragen-Prinzip (Siehe Tipps).

2. In der Regel wendet sich der Beschwerdeführer an die Geschäftsleitung der betroffenen Einrichtung. Ist die eventuell angebotene Lösung nicht akzeptabel, wird das Anliegen abgelehnt oder nicht darauf reagiert, können Sie uns zum Beispiel Ihre Beschwerde über unser Webformular einreichen oder es schriftlich tun (Anschrift oben).

3. Sie können sich mit Ihrer Beschwerde auch schriftlich an den Petitionsausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern wenden. (www.landtag-mv.de)

Weitere Beschwerdemöglichkeiten

Übergeordnete: Ärztekammer, Ministerien, Bürgerbeauftragte, Patientenbeauftragte
Regionale: Besuchskommission, Heimaufsicht, Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft
Kommunale: Patientenfürsprecher, Ombudspersonen, Beschwerdestellen
Institutionelle: einrichtungsinterne Qualitätssicherungssysteme, Heimbeirat
Link-Tipp: Förderstelle unabhängiger Beschwerdestellen in der Psychiatrie


TIPPS zum Verfassen einer Beschwerde
1. Um WAS geht es Ihnen in Ihrer Beschwerde? (z.B. "Ärgernis")
2. WANN hat sich das "Ärgernis" ereignet?
3. WER war beteiligt, WER hat das "Ärgernis" ausgelöst?
4. WO hat sich das "Ärgernis" abgespielt?
5. WARUM hat sich das "Ärgernis" ereignet?
6. WIE kann das Ärgernis "aufgelöst" werden? (Ihre Ideen und Vorschläge)


BEISPIELE
Hilfeschreie nach qualifizierter Hilfe!

Quellen: Mitteilungen an die Selbsthilfe-Beschwerdestelle Psychiatrie MV.
Gespräche mit Betroffenen und Angehörigen, Anfragen bei Professionellen.
Namen und Orte der Redaktion bekannt.

Hier und da hakt es in der Psychiatrie. Mancher spricht vom therapeutischen Stillstand. Andere sagen, es sind nur die schwierigen "Einzelfälle", die auf der Strecke bleiben. Sicherlich, Patentrezepte zur Behandlung der Erkrankten gibt es nicht. Zumindest kann der Patient erwarten, dass alle Maßnahmen zur Behandlung einer Krankheit nach den neuesten Erkenntnissen, wie es inzwischen heißt, "durchgängig leitliniengerecht", erfolgen. Dazu zählt auch der Patientenwille, Angehörige und andere Beteiligte in Aufklärung, Rückfallprävention und Behandlung einzubeziehen. Doch nicht jeder Therapeut ist darauf erpicht. Mit der Masche, "Ihr Kind muss sich abnabeln" oder "Wichtig ist Selbstständigkeit", wird immer noch vielen Angehörigen die kalte Schulter gezeigt. Aus Sicht der Familien, die mit ihren Betroffenen mitleiden, eine äußerst unangenehme Erfahrung. Dadurch werden sie praktisch handlungsunfähig gemacht. Wenn Behandler gegenüber Angehörigen die Partie "Schachmatt" spielen, sie nicht einbeziehen wollen, obwohl der Patient das möchte, ist nur schwerlich ein Therapieerfolg zu erzielen.

Ulrike Schob (Vorstand)



1. Beispiel
Beim Chefarzt

So suchten die Eltern einer psychisch kranken Tochter das Gespräch mit einem Chefarzt. Nach einigem Hin und Her kam es dazu. Dabei stellte der Doktor seine therapeutischen Bemühungen heraus, ohne die Eltern wirklich anzuhören, geschweige sie als Partner zu gewinnen. Zu diesem Zeitpunkt befand sich die junge erwachsene Tochter bereits vier Wochen auf der "Geschlossenen". Sie hörte immer noch peinigende Stimmen, stand große Ängste aus, nahm kaum noch Flüssigkeit zu sich, verlangte eine "Todesspritze", so die besorgten Eltern. In dieser Lage die Eheleute nach ihren Berufen zu fragen, grenzt schon an Tücke. "Lehrerin", antwortete die Mutter. Bestätigt diese Antwort etwa ein Vorurteil des Arztes, offen gesagt, "Lehrer sind Therapieverderber"? Jedenfalls endete das Gespräch mit dem rüden Verweis: "Ich habe ihre Tochter nicht krank gemacht."

Trotz allem, eine Lösung musste her, die wohl eher ein Eingeständnis für eine quergegangene Behandlung ist: Es erfolgte eine Überweisung der Patientin in eine andere Klinik, 160 Kilometer weiter weg. Nicht gerade eine wohnortnahe Variante. Bei der Verlegung fuhr die Mutter mit. Nicht auf freundlichen Wink eines Arztes hin, sondern aufgrund eines Hinweises der Transportfirma, die Angehörige als Begleiter akzeptiert.

Fazit: Wenn Übereinkünfte zwischen Patienten, Behandlern und Angehörigen den Heilungsprozess begünstigen, dann gehören diese in das Behandlungskonzept. (03.09.2007)



2. Beispiel
Keine Suchttherapie

Nach langem Gebrauch einer älteren Generation von Neuroleptika entwickelten sich bei einer Frau irreversible Spätdyskinesien. Gegen die Bewegegungsstörungen, das Schwitzen und die Unruhe, aber auch gegen Ängste nimmt sie seit etwa acht Jahren das freiverkäufliche Schlafmittel Vivinox mit dem Wirkstoff Diphenhydramin (DPH) ein. Nach Herstellerangaben sollte die Tagesdosis von zwei Dragees (entsprechen 50 mg DPH) nicht überschritten werden. Zudem sollte die Behandlungsdauer nur wenige Tage betragen und zwei Wochen nicht überschreiten. Doch von diesen Schlafdragees kommt sie nicht los! Inzwischen braucht sie täglich um die 50 Tabletten. Eine hochgefährliche Dosis! In der Packungsbeilage steht: "Überdosierungen mit Diphenhydramin äußern sich in in erster Linie - abhängig von der aufgenommenen Menge - durch Störungen des Zentralnervensystems (Verwirrung, Erregungszustände bis hin zu Krampfanfällen, Bewusstseinseintrübung bis hin zum Koma, Atemstörungen bis Atemstillstand) und des Herz-Kreislauf-Systems."

Bereits zwei Mal passierte es: Wie versteinert fiel die Frau um und begann zu krampfen. Im Krankenhaus wurde das Mittel sofort abgesetzt. Die dann einsetzenden Entzugserscheinungen wurden mit entsprechenden Mitteln unterdrückt. Mehrwöchige Aufenthalte, insgesamt waren es sechs in verschiedenen psychiatrischen Kliniken, brachten nichts. Wie auch, eine Suchttherapie wurde ja nicht eingeleitet. Die eingesetzte Medizin zur Behandlung der Entzugssymptome wurde nach der Entlassung nicht weiter verordnet.

Somit folgte jeder Entlassung, ohne den Ernst der Lage wirklich erkannt zu haben und ohne gezielte Vorbereitung der Patientin, der Sprung ins kalte Wasser. Wieder hängt die Frau "an der Apotheke", holt sich eine Packung nach der anderen. Über das Risiko hat sie immerhin ein Pharmazeut aufgeklärt. Seitdem macht sie um diese Apotheke einen großen Bogen. Das Geschäft machen nun die anderen.

Leider konnten die Kliniken keine individuell abgestimmte Entwöhnungstherapie bieten oder wenigstens vermitteln, obwohl die Frau zu diesem Schritt bereit war. Die Patientin hat das Vertrauen zu den Behandlern verloren. Von einem erneuten Klinikaufenthalt müsste sie erst überzeugt werden. Was tun? Sterbebegleitung auf Raten? Letztendlich ist das ein Schrei nach qualifizierter Hilfe!

In Internetforen wird der Wirkstoff Diphenhydramin ab einer bestimmten Überdosierung als "Droge" mit "halluzinogenen Effekten" beschrieben. Auch gibt es eine "Diphenhydramin FAQ", die verschiedene "Trip"-Effekte von "erfahrenen Usern" propagiert. Was wissen eigentlich die Experten darüber?

Wie Lichtblick aus Apotheker-Kreisen erfahren konnte, können Diphenhydramin-Trips tödlich enden. In Zusammenhang mit diesem Wirkstoff warnen die Apotheken seit 7. August 2007 vor dem Missbrauch rezeptfreier Arzneimittel gegen Husten oder Einschlafstörungen und Allergien. Der AMK (Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker) liegen im Zeitraum 1.1.2004 bis 31.07.2007 fünf Fallberichte zum Missbrauch von Diphenhydramin vor, davon ein Fall mit Todesfolge. Keiner dieser Fälle betraf Jugendliche. Laut AMK muss beim Missbrauch von Diphenhydramin mit einer hohen Dunkelziffer gerechnet werden. Die Apotheken melden Missbrauchsfälle an die AMK. (03.09.2007)

Dazu mehr: "Missbrauch von Diphenhydramin durch Jugendliche"
http://www.abda.de/1369.html



3. Beispiel
"Der Gutachter Prof. F. ist abzulehnen"

"Am 8. Januar sprang mein Sohn Mario bei erster Gelegenheit - während eines sogenannten Belastungstrainings als Patient der Klinik in R. - von einem Hoteldach in den Tod", so die Darstellung des Vaters Günter Hagemeister, Rektor einer Hauptschule, in einem Gespräch mit der Selbsthilfe Beschwerdestelle des LApK MV e.V. Gemeinsam mit seiner Frau, die zusammen im rund 500 Kilometer entfernten nordrhein-westfälischen Horn-Bad-Meinberg leben, erhebt er am 11. Februar 2006 in der Ostsee-Zeitung (OZ) erstmals öffentlich schwere Vorwürfe gegen die Psychiater. Seitdem ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen mehrere behandelnde Ärzte in der Klinik wegen des Verdachts "der fahrlässigen Tötung". Der aus Nordrhein-Westfalen stammende Mario war Student an der Universität in R.

Das staatsanwaltliche Prozedere beim Einsatz unabhängiger Gutachter "zog sich hin", teilte Hagemeister weiter mit. Mit "Erstaunen" und "Empörung" hat er auf "die selektive Wahrnehmung" des von der Staatsanwaltschaft eingesetzten Gutachters Prof. F. reagiert. "Es drängt sich der Verdacht auf", so Hagemeister, "dass Prof. F. sich in seinem Gutachten weitestgehend auf die Stellungnahme von Prof. H. bezogen hat, anstatt in objektiver Weise die vorhandenen Unterlagen genauestens zu prüfen." Daraufhin erklärte Günter Hagemeister: "Der Gutachter Prof. F. ist abzulehnen."

Laut Hagemeister berücksichtigt der Gutachter besonders jene Einträge in den Krankenakten nicht, die auf vermeintliche Fehler in der Behandlung hinweisen könnten. Dazu führt Hagemeister zwei Beispiele an:

1. «Am 01.10.2005 wird der Patient (während seines Aufenthaltes in der Klinik) morgens als "verlangsamt", "zerstreut", "hilflos", "ratlos" beschrieben. - Trotzdem entlässt man ihn, ohne jemanden zu informieren oder mit der Betreuung zu beauftragen für eine Belastungsprobe im häuslichen Bereich (500 km entfernt). Der Patient wird verwirrt, verwahrlost und nicht ansprechbar aufgegriffen, die Folgen sind eklatant.»

2. «Am 08.01.2006 wird der Patient (nachdem er vier Tage zuvor nach einem ca. halbjährigen Aufenthalt in der geschlossenen Abteilung auf die halboffene Station verlegt worden war) erneut zu einer Belastungsprobe im häuslichen Bereich (immer noch weit entfernt) entlassen, wieder ohne die Eltern zu informieren oder jemanden mit der Betreuung zu beauftragen. Die Folgen dieser erneuten Fehleinschätzung sind bekannt.»

Petra und Günter Hagemeister sind überzeugt davon, "dass von einer 'wundersamen Heilung' nach Aktenlage wohl kaum gesprochen werden kann". Sie bezweifeln, dass die Psychiater ihre Kompetenzen zur Suizidprävention in ausreichendem Maße wahrgenommen haben. Auch seien mit Mario "im Rahmen der wenigen psychotherapeutischen Gespräche keine wirklichen Lebensperspektiven erarbeitet worden". Der Staatsanwalt ermittelt weiter, so Hagemeister. (29.10.2007)

Hinweis: Die Beschwerdestelle konnte die veröffentlichte Beschwerde vom 29.10.2007 bei laufendem Verfahren nicht inhaltlich prüfen und kann deshalb für die Richtigkeit des Inhaltes keine Verantwortung übernehmen.


Kommentar zu ihrem "3. Beispiel"

An Ehrlichkeit und Anstand muss man zweifeln, wenn man diese Internetseite aufruft:
www.gesellschaft-nervenheilkunde-mv.de/vorstand.html - und man hier den so genannten Gutachter in diesem Verfahren als Vereinsvorsitzenden und Marios behandelnde Ärztin als dessen Schatzmeisterin findet.

Die Staatsanwaltschaft teilt in einem Schreiben vom 09.06.2006 mit, dass Herr F. "... in anderen Sachen bereits im Auftrag der Staatsanwaltschaft sowohl umfassende als auch fundierte und differenzierte Gutachten erstattet hat." Wenn der Herr Gutachter F. in diesen Fällen genau so voreingenommen und selektiv gearbeitet hat, wie in diesem Fall, wird vieles neu aufgerollt werden müssen. Eine derartige Überschneidung von Funktion und Interessen würde kein Kaninchenzuchtverein zulassen.

Selbst ein Zitat aus den Krankenunterlagen vom 13.10.05 handschriftlich vom Krankenhauspersonal eingetragen, scheint Herr F. übersehen zu haben:

"... möchte sich am liebsten von einem Hochhaus stürzen und nichts mehr merken."

Keine Suizidprävention, keine Information der Eltern oder gar der Ansatz einer Zusammenarbeit, kein begleitendes Hinführen an die Welt außerhalb der Klinik, stattdessen ein Aussetzen.

Mein Sohn gehörte zu einer Gruppe Menschen, die besonders schutzbedürftig ist.

Staatliche Gewalt führt sich selbst ad absurdum, wenn sie ein Verhalten - wie oben beschrieben - in unserer Gesellschaft ohne Sanktionen zulassen sollte. Es könnten sogar gewisse Assoziationen geweckt werden. Jeder in Deutschland weiß sofort, was gemeint ist.

Nicht einmal, sondern zweimal wurde der schutzbefohlene und schutzbedürftige Patient mit Absicht und wissentlich "zerstreut, hilflos und ratlos" (Zitat aus der Akte) Situationen ausgesetzt, die er - alleingelassen - vorhersehbar nicht meistern konnte. Das sagen die Akten eindeutig aus. Der Patient wurde also - bei Kenntnis der Aktenlage, die man bei den behandelnden Ärzten unterstellen muss - mit Vorsatz zweimal in eine für ihn nicht beherrschbare und ausweglose Situation geschickt.

Man braucht keinen weiteren Gutachter - man muss nur sehen wollen, was in den Gerichtsakten schwarz auf weiß unmissverständlich klar und deutlich vermerkt ist.

Wie würde man es juristisch bewerten, wenn eine Schiffsmannschaft auf hoher See einen Passagier über Bord wirft, in dem Wissen, dass dieser nicht schwimmen kann? Auch dafür braucht man keinen Gutachter.

Nichts anderes ist in Rostock am 01.10.05 und am 08.01.06 geschehen!

Dem Landesverband MV der Angehörigen und Freunde psychisch Kranker e.V. mit seiner Selbsthilfe-Beschwerdestelle danke ich, dass er sich nicht daran beteiligt solche Vorkommnisse totzuschweigen.

Günter Hagemeister (29.10.2007)
---
Reelkirchener Str. 1
32805 Horn-Bad-Meinberg
Tel. 05233 - 1581
E-Mail: gp.hagemeister(et)t-online.de



Anmerkung: Das "dritte Beispiel" und der Kommentar von Günter Hagemeister sind an den Gutachtachter Prof. F. und an eine Ärztin zur Stellungnahme/Information heute, am 29.10.2007, per E-Mail weitergeleitet worden. Ulrike Schob, Vorsitzende des LApK MV



Gutachter Prof. F. am 29.10.2007: "Vielen Dank für Ihre mail. Da ich offensichtlich in dieser Sache als Gutachter tätig gewesen bin, werde ich mich dazu öffentlich nicht äußern können, um meine Neutralität zu wahren."



Kommentar von Günter Hagemeister am 02.11.2007: Ich stehe zu jedem Wort von mir, das auf dieser Seite veröffentlicht wurde. Diese Darstellung ist aber nur ein Bruchteil von dem, was scheinbar nicht an die Öffentlichkeit gelangen soll. Jedem, der es möchte, gebe ich hier vor Ort die Möglichkeit, sich selbst ein Bild zu machen. Die Wahrheit ist dann ganz leicht zu ergründen. Man muss nur lesen können und nur nicht die Augen zumachen wollen. Die Erkenntnis wird sein, dass die Angelegenheit weitaus schlimmer und weitreichender ist, als hier bisher dargestellt.

Dieser Vorgang ist noch nicht beendet, auf den Seiten  http://psychiatrie.kilu.de/  und  http://www.aerztepfusch-psychiatrie.de wird berichtet.

Günter Hagemeister, Reelkirchener Straße 1, 32805 Horn-Bad-Meinberg
Tel. 05233 - 1581 


4. Beispiel
Ein Leben wie im Käfig! Was macht die Heimaufsicht?

Hals über Kopf musste Jutta K. (46) ihre Wohnung im Februar 2007 aufgeben. Der Grund: Eigengefährdung. Ein Richter ordnete für sie eine zwölfmonatige Unterbringung in das Psychiatrische Pflegewohnheim in R. an. Sechs Monate später, die Tragödie: In diesem Wohnheim nahm sich Jutta K. am 23.07.2007 das Leben. Davor kam es zu einem Suizidversuch. "Ein Leben wie im Käfig!", soll sie immer wieder ihren Angehörigen gesagt haben.

Was macht die Heimaufsicht? Setzt sich die Aufsichtsbehörde mit der Problematik Selbstgefährdung und Suizid-Prävention in diesem Heim auseinander? Gibt es einen Bericht über das Vorkommnis? Wer geht diesen Fragen nach?

Ein Platz auf der "Geschlossenen" in diesem Psychiatrischen Pflegewohnheim, finanziert über SGB XII (Sozialhilfe), kostet dem Steuerzahler und den Angehörigen viel Geld. Wie es verwendet wird, interessiert die Öffentlichkeit offenbar nicht. In dem der Beschwerdestelle mitgeteilten Fall sollen es etwa 4500 Euro monatlich gewesen sein.

Zweifelsohne, Suizidversuche und Suizide sind nicht immer vermeidbar. Aber es stellt sich die Frage, ob das zentrale Anliegen dieser geschlossenen Einrichtung, Eigengefährdungen zu vermeiden, mit dem eingesetzten Personal überhaupt möglich ist. Die Psychiatrie läuft hier Gefahr zur Erfüllungsgehilfin der Justiz zu werden. Das hauseigene Prinzip des Pflegewohnheimes - "Sicherung eines Höchstmaßes an Selbstbestimmung" - hat sich für diese schutzbedürftige Frau in geradezu zynischer Weise erfüllt. Die Bürgerschaft und die Staatsanwaltschaft sind gefordert, dieses Vorkommnis zu untersuchen. (01.11.2007)



Ausschnitt aus der Traueranzeige in der OZ vom 04.08.2007



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