Nachrichten aus Psychiatrie und Selbsthilfe

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Blick in die Psychiatrie
Redaktion 10.02.2004
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Wo steht die Psychiatrie heute - und wohin geht sie?



Ende Februar 2001 zogen Experten im Gesundheitsforum der Süddeutschen Zeitung Bilanz: "Wo steht die Psychiatrie heute - und wohin geht sie?" Psychiater und Psychologen, von psychischer Krankheit Betroffene und Angehörige sowie die Bayerische Sozialministerin Christa Stewens diskutierten in der Universität München vor 750 Zuschauern. Das Gespräch moderierten Prof. Dr. Hanns Hippius (ehemaliger Direktor der Psychiatrischen Klinik der Ludwig-Maximilians-Universität München) und SZ-Redakteurin Heidrun Graupner. Redaktion Lichtblick veröffentlicht hier exklusiv den vollständigen Beitrag von Eva Straub, Vorsitzende des Landesverbandes Bayern der Angehörigen psychisch Kranker e.V.


Wo steht die Psychiatrie - und wohin geht sie?

An der vor 25 Jahren erarbeiteten Psychiatrie-Enquête, mit der die Psychiatriereform eingeläutet wurde, waren die Angehörigen psychisch Kranker nicht beteiligt, man gedachte auch nicht ihrer und ihrer aufopfernden Fürsorge für ihre psychisch kranken Familienmitglieder und ihrer Bedürfnisse. Wen wundert‘s, denn im günstigsten Falle existierten damals die Angehörige nicht, meistens waren sie die Schuldigen an der Krankheit, waren Störenfriede und Ungehörige und waren allen am liebsten, wenn sie weit weg vom Bett des Patienten blieben. Das hat sich wie so vieles in der Psychiatrie, Gott sei Dank, geändert, aber an den Auswirkungen der damaligen Versäumnisse haben wir Angehörigen heute noch zu knabbern.


Angehörige: Mitbetroffene, Mitverantwortliche ...

Angehörige von psychisch Kranken sind immer Mitbetroffene, Mitverantwortliche und nicht zuletzt Mitzahlende. Sie werden in Zukunft immer mehr in die Pflicht genommen werden, je mehr gespart wird und je restriktiver die stationären und teilstationären Behandlungen werden. Ja, sie werden eines Tages für den Krankheitsverlauf mitverantwortlich gemacht werden. Das ist uns des Guten zu viel! Wo bleibt da die praktische, informierende, beratende, finanzielle, ideelle Unterstützung? Wo ist die ihrem Stellenwert gerecht werdende Förderung der Angehörigen-Selbsthilfe? Familien unterstützende Strukturen wie Pflegeanerkennung, zu Hause aufsuchende Dienste, psychiatrischer Notarztdienst, Krisendienste, Erholungsmöglichkeiten für erschöpfte, pflegende Familien, finanzielle Entlastung gibt es nicht, oder sie stecken gerade mal in den Kinderschuhen.


Familien: Langzeitstationen zum Nulltarif

Mit der Entlassung der Langzeitpatienten aus den BKHs wurden die Familien zu "reformbedingten" Langzeitstationen für chronisch psychisch Kranke, übernahmen die Tagesstruktur und machten Rehabilitation zum Nulltarif. Mit dem Wiedererscheinen der psychisch Kranken in der Gemeinde sprossen die uralten Vorurteile, und die Stigmatisierungen machten und machen den Betroffenen und ihren Familien das Leben schwer. Und doch, die Psychiatrie-Reform hat eine beachtliche Humanisierung der Psychiatrie und ungeahnte neue Lebensqualität für die Betroffenen gebracht, die auch wir Angehörigen dankbar anerkennen. Im Wissen darum, dass ohne ihre aufopfernde Bereitschaft, die Psychiatrie Reform mitzutragen, diese so schnell nicht möglich gewesen wäre, im Wissen darum, wie viel sie der Gesellschaft an Fürsorge und Kosten abnehmen, sind Angehörige selbstbewusst geworden und fordern aktive Miteinbeziehung ihrer Erfahrungen nicht nur bei der Krankheitsbewältigung des eigenen psychisch kranken Familienmitglieds sondern auch bei Veränderungen der Versorgungslandschaft und bei Psychiatrie-Planungen.


Grundforderung: Aufbau ambulanter Versorgungsstrukturen

Angehörige vertreten 80 Prozent der Betroffenen, diejenigen, die zu Hause leben (mehr als 50 Prozent) und die, die aus therapeutischen Gründen anderswo leben. Grundforderung der Angehörigen: keine kürzeren stationären Behandlungen ohne gleichzeitigen Aufbau ambulanter Versorgungsstrukturen mit Versorgungsverpflichtung. Angehörige wollen nicht die einzigen ambulanten Pflichtversorger der schwer, chronisch psychisch kranken Menschen sein.


Wo ist die Psychiatrie-Reform stecken geblieben?

Heute haben sich Angehörige den Ruf der "Experten des Alltags" erworben, ja sie werden öffentlich auch als Co-Therapeuten apostrophiert. Kaum eine größere Fachtagung, kaum eine Konferenz, findet ohne die aktive Teilnahme der Angehörigen statt. Im Behandlungsalltag bleibt diese Kooperation weit dahinter zurück. Wo ist die Psychiatrie-Reform aus Sicht der Angehörigen stecken geblieben? Gleichstellung der psychisch Kranken mit somatisch Kranken und deren jeweiligen Angehörigen. Der Bewusstseinswandel in der Bevölkerung, bei Politikern, beim Gesetzgeber, bei Behörden, dass zwar psychische Krankheiten, Krankheiten sind wie somatische auch, dass aber damit bereits die Gemeinsamkeiten aufhören, hat sich noch nicht durchgesetzt. Psychisch Kranke und Behinderte brauchen eine adäquate, die Besonderheiten der Erkrankung und den speziellen Hilfebedarf beachtende Gleichstellung. Ihnen schaden Gesetze, die alle Behinderten über einen Kamm scheren. Dabei fallen die psychisch Kranken aus vielen Fördermaßnahmen raus. Im medizinischen Bereich geraten sie so immer mehr ins Hintertreffen, denn statt hochtechnisierter Apparatemedizin brauchen sie Zeit für Gespräche, zum Beziehungsaufbau, zur Motivation und bei der Rehabilitation. Die Psychiatrie braucht für die allerwenigsten ganztags von Schlafanzugpatienten belegte Betten, wohl aber im Klinikum eine anheimelnde, menschlich warme, zuwendungsbereite Atmosphäre, die Schutz gewährt.


Große Defizite bei der Rehabilitation

Medizinische von den Krankenkassen getragene Rehabilitation ist äußerst selten in der Psychiatrie, psychosoziale Rehabilitation wird immer noch von der Sozialhilfe mit Rückgriff auf Einkommen und Vermögen der unterhaltspflichtigen Angehörigen getragen. Recht auf Arbeit: Dem psychisch Kranken oder Behinderten, der keine Arbeit hat, steht eine dreifache Verelendung bevor: eine materielle, eine seiner Fähigkeiten und eine seiner menschlichen Bezüge. Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt sind psychisch Kranken so gut wie verschlossen, Arbeitsförderungsmaßnahmen verlangen einen Schwerbehindertenausweis. Sie richten sich meistens nach den Fähigkeiten der körperlich Beeinträchtigten. Hier zeigt sich, was missverstandene Gleichstellung bewirkt, z.B. stürzt das Muss eines Schwerbehindertenausweises u.U einen psychisch Behinderten in eine Selbstwertkrise. Dabei ist ihm diese Bestätigung seiner psychischen Behinderung bei der Arbeitssuche äußerst hinderlich. Regelmäßige, der Belastbarkeit angepasste Arbeit erhöht die Compliance und Lebensqualität und stabilisiert, wohingegen arbeitslose, psychisch Kranke dreimal so häufig stationär behandelt werden müssen, wie Arbeitende (Prof. Ullrich Meise, Innsbruck). Ein doppelter volkswirtschaftlicher Schaden!


Selbsthilfe der Angehörigen wird immer dringender

Förderung der Angehörigen-Selbsthilfe: Die Selbsthilfe der Angehörigen wird immer umfangreicher und dringender. Grund dafür ist die Beschränkung der stationären Behandlung auf eine medikamentöse Einstellung in der Akutphase. Nur ehrenamtlich ist die organisierte Hilfe von Angehörigen für Angehörige nicht mehr zu bewältigen. Die Finanzierung eines Büros und einer Bürokraft für Routinearbeiten, Datensammlung usw. ist unerlässlich. Die eigentliche, von niemandem anders als von Gleichbetroffenen zu leistende Selbsthilfe kommt sonst zu kurz. Werden pflegende Familien nicht genügend gestützt, werden Heimunterbringungen wieder zunehmen.


Versorgung in Krisensituationen

In kaum einem anderen medizinischen Bereich ist die Benachteiligung der psychisch Kranken so deutlich sichtbar wie bei der Versorgung von akuten Krisen. Weder ein psychiatrischer Notarztdienst, noch Hausbesuche während der Sprechzeiten sind zu haben. Außerhalb der Sprechzeiten kommt kein psychosozialer Dienst ins Haus. Immer wiederkehrende psychotische Schübe sind keine Seltenheit. Die Angst der Angehörigen vor dem Alleingelassensein mit diesen Notsituationen ist enorm. Frühzeitig aus dem Krankenhaus entlassen und dann in Notlagen verlassen! Sicherheit würde ein Heim bringen! Menschlich und ökonomisch ein Unding.


Pflegeanerkennung bei psychischer Erkrankung

Misserfolge bei der Beantragung sind vorprogrammiert. Pflegerichtlinien berücksichtigen zwar auch psychisch Kranke auf dem Papier, aber in der Praxis wird der besondere Hilfebedarf nicht anerkannt. Dieses längst bekannte Defizit und die Ungleichbehandlung wurde bisher nicht behoben.
Stigmatisierung: Unter dem Stigma einer psychischen Krankheit leiden die Betroffenen und die Familien fast so wie unter der Krankheit selber. Die Angst auf immer gebrandmarkt zu sein, zwingt die Beteiligten zur Geheimniskrämerei, was wiederum noch mehr Vorurteile hervorruft. Die Folge: Patient und Angehörige nehmen sehr spät Hilfe in Anspruch und versäumen eine frühzeitige, den Krankheitsverlauf verkürzende Behandlung. Prävention sowie Aufklärung der Bevölkerung sind dringend notwendig.


Recht auf Behandlung und Schutz der Familie

Recht auf Behandlung aller psychisch Kranken und Schutz der Familie: Eine Besonderheit einiger psychischer Erkrankungen ist die Unfähigkeit der Erkrankten, ihre Krankheit wahrzunehmen. Aus diesem Grund und wegen der Angst vor Diskriminierung lehnen viele Patienten eine Behandlung ab. Wir fordern keine schärferen Unterbringungsgesetze, ganz im Gegenteil, wir fordern das Recht jedes psychisch Kranken auf Behandlung, auch wenn es sein momentaner Gesundheitszustand nicht zulässt, sich als krank zu erkennen. So wird es auch in europäischen Nachbarländern gehandhabt. Die Folgen einer Nichtbehandlung sind oft genug Selbst- und Fremdverletzungen, mindestens aber eine erhebliche Verschlechterung der Prognose und die Gefahr der Verwahrlosung oder Obdachlosigkeit. Wir fordern das Recht auf Behandlung auch zu unserem Schutz und zum Erhalt der Familien. Unter der enormen Dauerbelastung zerbrechen diese, einer nach dem andern verlässt das Haus. 80 Prozent aller meiner Beratungsgespräche drehen sich um diese Problematik. "Die Familie ist durch nichts zu ersetzen", dieser Werbeslogan des Sozialministeriums gilt ganz besonders für psychisch Kranke.


Psychoedukation auf Krankenschein

Wissenschaftliche Langzeitstudien und die Erfahrungen von Angehörigen haben ergeben, dass Informations- und Verhaltenstrainingsprogramme, genannt "Psychoedukation", als einmaliges Achtstundenprogramm zeitgleich mit Patienten und Angehörige durchgeführt, eine bis zu 20 bis 25 prozentig höhere Behandlungsbereitschaft und Krankheitseinsicht sowie eine ebenso große Verringerung der Rehospitalisierungen in den zwei Folgejahren bringt. Stationäre Psychoedukation ist möglich, ambulant zahlen die Krankenkassen nicht. Diese vertanen Chancen kosten Millionen!

Mein Wunsch als Angehörige wäre, dass kommende Veränderungen nicht zu Lasten der betroffenen Familien gehen, dass Angehörige nicht als Lückenbüßer für wegrationalisierte oder gar nicht erst installierte Hilfeleistungen herhalten müssen.
Aus allem geht hervor, das wir in der Psychiatrie aufhören müssen in Schubladen, vorwiegend an Träger- und an Kostenträgerinteressen zudenken und ausschließlich nur noch Sparlösungen im Kopf zuhaben. Das kostet viel Geld und erzeugt menschliches Leid. Die Auswirkungen psychischer Krankheiten zu lindern, ist nicht nur eine medizinische, psychosoziale oder psychotherapeutische sondern auch und vor allem eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Nur alle gemeinsam schaffen wir eine bessere psychiatrische Zukunft.

Eva Straub

1. Vorsitzende

LANDESVERBAND BAYERN
DER ANGEHÖRIGEN
PSYCHISCH KRANKER e.V.
Landsbergerstr. 135
80339 MÜNCHEN
Tel/Fax: 089-502 46 73
eva.straub@bingo-ev.de


Veröffentlicht: März 2001



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