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Lichtblick-Newsletter Nr. 133 vom 09.07.2004


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Lichtblick-Newsletter Nr. 133 vom 09.07.2004
Nachrichten aus Psychiatrie & Selbsthilfe (naps)
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AKTUELLE MELDUNGEN

1. Die wichtigsten Neuerungen durch das Hartz-IV-Gesetz
2. Urlaubsreise - Arbeitslose brauchen Genehmigung
3. Wohlfahrtsverbaende warnen vor Verelendung durch Sparkurs


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[1] Die wichtigsten Neuerungen durch das Hartz-IV-Gesetz
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Von ddp-Korrespondent Thorsten Severin

Berlin (ddp). Die Arbeitsmarktreform Hartz IV ist nach der Verabschiedung am
Freitag im Bundesrat endgueltig unter Dach und Fach. Die Nachrichtenagentur
ddp dokumentiert die wichtigsten Inhalte des Gesetzes:


ARBEITSLOSENGELD II: Erwerbsfaehige Langzeitarbeitslose erhalten statt
Arbeitslosen- oder Sozialhilfe kuenftig das so genannte Arbeitslosengeld II.
Fuer viele heutige Empfaenger von Arbeitslosenhilfe ist damit eine
Verschlechterung verbunden, da das Vermoegen von Familienmitgliedern
schaerfer als bislang zur Berechnung des Vermoegens herangezogen wird.
"Erwerbsfaehig" ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung außer Stande
ist, unter den ueblichen Arbeitsbedingungen mindestens drei Stunden taeglich
zu arbeiten.

ARBEITSVERMITTLUNG: Langzeitarbeitslose sollen in Jobcentern Unterstuetzung
aus einer Hand erhalten. In den Jobcentern erstellt ein persoenlicher
Ansprechpartner ein Profil seines Klienten. In einer
Eingliederungsvereinbarung werden die zu erbringenden Eigenbemuehungen des
Arbeitslosen sowie die Eingliederungshilfen der Traeger festgelegt. Die
speziell ausgebildeten Fallmanager sollen nicht mehr als 75 Personen
gleichzeitig betreuen.

JUNGE LEUTE: Wer juenger als 25 ist und einen Antrag auf Leistungen der
Grundsicherung stellt, wird kuenftig unverzueglich in Arbeit, Ausbildung,
berufsvorbereitende Qualifizierung oder Praktika vermittelt.

ZUMUTBARKEIT: Langzeitarbeitslose muessen kuenftig "jeden legalen Job"
annehmen. Eine Arbeit darf somit nicht abgelehnt werden, nur weil sie nicht
dem frueheren Beruf oder der Ausbildung entspricht oder der
Beschaeftigungsort weiter entfernt liegt. Auch eine Bezahlung unterhalb des
Tariflohns oder des ortsueblichen Entgelts gilt als zumutbar.

SANKTIONEN: Wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder
Eingliederungsmaßnahme ablehnt, dem wird das Arbeitslosengeld II fuer drei
Monate um rund 100 Euro gekuerzt. Dies gilt auch bei fehlender
Eigeninitiative bei der Jobsuche. Arbeitssuchenden unter 25 Jahren kann die
Leistung fuer drei Monate sogar ganz gestrichen werden. Kosten fuer
Unterkunft und Heizung werden in dieser Zeit direkt an den Vermieter
gezahlt.

HINZUVERDIENST: Beim Arbeitslosengeld kann kuenftig mehr hinzu verdient
werden, als bisher in der Sozialhilfe. Durch Freibetraege wird ab einem
monatlichen Bruttoeinkommen oberhalb von 1500 Euro jeder hinzuverdiente Euro
in voller Hoehe auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.

ZUSCHUESSE: Wenn erwerbsfaehige Hilfeempfaenger eine Arbeit annehmen, die
zur Deckung des Lebensunterhalts nicht ausreicht, kann der Fallmanager einen
Lohnzuschuss gewaehren. Eltern koennen einen Kinderzuschlag erhalten. Um den
uebergang vom Arbeitslosengeld in das wesentlich niedrigere Arbeitslosengeld
II abzufedern, erhalten die Empfaenger zwei Jahre lang einen gestaffelten
Zuschuss.

SOZIALE SICHERUNG: Fuer alle Arbeitslosengeld-II-Empfaenger werden kuenftig
Beitraege in die Kranken- und Pflegeversicherung sowie in die
Rentenversicherung gezahlt.

KOMMUNEN: Zur finanziellen Entlastung der Kommunen stellt der Bund 3,2
Milliarden Euro als Vorauszahlung zur Verfuegung, da auf die Staedte und
Gemeinden hoehere Kosten etwa fuer das Wohngeld der Langzeitarbeitslosen
zukommen. Mit einer Revisionsklausel ist zudem festgelegt, dass der Bund bei
zusaetzlichem Bedarf innerhalb kurzer Zeit Geld nachlegt. Unter dem Strich
sollen die Kommunen auf diese Weise um rund 2,5 Milliarden Euro entlastet
werden.

OPTIONSMODELL: 69 Kommunen erhalten die Option, auf Wunsch allein die
Betreuung der Langzeitarbeitslosen von der Bundesagentur fuer Arbeit (BA) zu
uebernehmen. Das Gesetz beinhaltet eine entsprechende Experimentierklausel.



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[2] Urlaubsreise - Arbeitslose brauchen Genehmigung
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Nuernberg (ddp). Arbeitslose muessen vor der Fahrt in den Urlaub unbedingt
eine Zustimmung bei der Agentur fuer Arbeit einholen. Versaeumen sie dies,
erhalten sie fuer die Zeit ihrer Abwesenheit keine
Arbeitslosenunterstuetzung, wie Reinhard Fischer von der Bundesagentur fuer
Arbeit in Nuernberg betont. Zudem muessten sie in diesem Fall waehrend der
Reisezeit erhaltene Leistungen an die Agentur fuer Arbeit zurueckzahlen.

Nach den Worten Fischers haben Arbeitslose keinen "Urlaubsanspruch im
eigentlichen Sinne". Die Agentur fuer Arbeit entbinde sie lediglich fuer
einen Zeitraum von jaehrlich bis zu 21 Tagen von der Pflicht, taeglich fuer
die Arbeitsvermittler erreichbar zu sein. Diese drei Wochen muessten aber
nicht am Stueck genommen werden.

Waehrend dieses Zeitraums haetten Arbeitslose weiter einen
Leistungsanspruch, erlaeutert der Rechtsexperte. Bei einer Reisedauer von
ueber 21 Tagen, werde nach Ablauf dieser Zeit keine Unterstuetzung mehr
gezahlt. Dauert die so genannten Ortsabwesenheit mehr als sechs Wochen,
bekaemen Arbeitslose fuer die gesamte Zeit keine Leistungen.

Der Antrag auf Urlaub kann dem Juristen zufolge nicht langfristig gestellt
werden, da vorhersehbar sein muss, welche Vermittlungsaussichten in der
geplanten Reisezeit bestehen. Ihre Ferien sollten Arbeitslose daher
moeglichst erst eine Woche vor dem geplanten Reiseantritt beantragen. Stehen
in diesem Zeitraum Vorstellungsgespraeche oder Fortbildungsmaßnahmen an, sei
eine Zustimmung nicht moeglich.



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[3] Wohlfahrtsverbaende warnen vor Verelendung durch Sparkurs
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Muenchen (ddp-bay). Die Wohlfahrtsverbaende in Muenchen befuerchten aufgrund
der derzeitigen Sozialreformen eine "Verelendung" von Teilen der
Bevoelkerung. Der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der freien
Wohlfahrtsverbaende in Muenchen, Guenther Bauer, sagte am Freitag, sowohl
der Sparkurs der Staatsregierung und die derzeit laufende Verwaltungsreform
als auch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe wuerden
unabsehbare soziale Haerten mit sich bringen.

Nach Ansicht Bauers wird es kuenftig "viel haeufiger als bisher zu Notlagen"
kommen. Er sehe einen dringenden Bedarf zum Ausbau von Hilfsangeboten wie
Suppenkuechen, Kleiderkammern und Notunterkuenften, damit taegliche
Beduerfnisse von Notleidenden gedeckt werden koennten. "Das Elend wird die
oeffentlichen Bereiche erlangen und unser Stadtbild veraendern", sagte
Bauer. In der Gesellschaft sei jetzt eine "Tugend des Mitgefuehls und der
Barmherzigkeit" gefragt, damit die bevorstehende Krise gemeinsam bewaeltigt
werden koennte.

Der Staatsregierung warf Bauer vor, eine Privatisierung sozialer Aufgaben zu
betreiben und damit "zu einem anderen Staatsverstaendnis" zu kommen. Sollten
sich die von Staatskanzleichef Erwin Huber (CSU) erarbeiteten Vorschlaege
zum Verwaltungsabbau durchsetzen, stuenden zahlreiche soziale
Beratungsangebote, etwa fuer Schwangere, Suchtkranke oder Schuldner zur
Disposition. Hubers Vorgehensweise werde zu sozialen Haerten insbesondere
bei "Menschen mit Behinderungen, Wohnungslosen, Pflegebeduerftigen sowie
altersarmen und kinderreichen Familien fuehren", prognostizierte der
Geschaeftsfuehrer der Inneren Mission Muenchen.

Durch die geplante Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe drohe
erstmals in der Nachkriegszeit ein "Loch im sozialen Netz", warnte Bauer.
Noch nie zuvor seien Menschen in Gefahr geraten, gaenzlich ohne staatliche
Unterstuetzung zu bleiben. Nicht zuletzt durch die Leistungsbeschraenkungen
und die Folgen der Pauschalierungen werde es immer haeufiger zu Notlagen
ganzer Familien kommen.

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