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Lichtblick-Newsletter Nr. 151 vom 05.01.2005
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Lichtblick-Newsletter Nr. 151 vom 05.01.2005
Nachrichten aus Psychiatrie & Selbsthilfe (naps)
ISSN 1619-1927 (Deutsche Bibliothek)
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Auf ein Neues!
Was bringt uns 2005? Relativ viel, denn wir befinden uns im EINSTEIN-JAHR.
Dazu die Initiatoren auf www.einsteinjahr.de: "Es ist Zeit, dass wir uns an
eine unserer wichtigsten Qualitäten zu erinnern: Die Kraft des Denken und
Erfindens. Die Zukunft entsteht in unseren Köpfen. Denk mal voraus."
Eine Zitatsammlung verdeutlicht dort den Genius wie auch den "Querkopf"
Einstein. Seine wohl wichtigste Aussage: "Die Sorge um den Menschen selbst
und sein Schicksal muß stets das Hauptanliegen aller fachwissenschaftlichen
Bestrebungen bilden."
In diesem Sinn: ein erfolgreiches "Einsteinjahr"!
Ihr Lichtblick Team
I N H A L T
1. Chefarzt: Die Familie trägt die Hauptlast
2. Änderungen in der Sozialversicherung 2005
3. Neuerungen durch das "Hartz IV"-Gesetz
4. Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen
5. Entwicklungsrisiko: Kinder psychisch kranker Eltern
6. Immer mehr Kinder und Jugendliche psychisch gestört
7. Bei Stimmungsschwankungen auch an die Schilddrüse denken
8. Rezeptormangel kann Depressionen verursachen
9. Medikamente vor UV-Licht schützen
10. Studien zur Depression an der Charité
11. ADHS-Ratgeber: "Lass mich, doch verlass mich nicht"
12. Brandenburger "Wegweiser Psychiatrie" auch im Internet
13. Keine Monopolbildung - Urteile zur Förderung von Sozialstationen
14. Lichtblick Surftipp
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[1] Chefarzt: Die Familie trägt die Hauptlast
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Statt zu grübeln, ist es besser, sich zu informieren
(naps/rh). Dr. Wolfgang Krüger, Leitender Chefarzt der Klinik für
Psychiatrie und Psychotherapie in Neustadt (i.H.), stellte zu einem
Themenabend "Angehörigengruppen" fest: "Der größte Anteil chronisch
psychisch Kranker wird von Angehörigen versorgt. Die Familie trägt die
Hauptlast." Zusätzlich konfrontiert sind die Betroffenen mit einer Übermacht
von Vorurteilen.
Vor einigen Jahren waren Angehörige noch "Studienobjekt für genetische
Untersuchungen, Auskunftslieferanten und Schuldtragende an der Erkrankung".
Davon und von der "Opferrolle" hält der Chefarzt, selbst Angehöriger eines
psychisch erkrankten Familienmitgliedes, überhaupt nichts. Er zählt mit zu
den Gründern von "lnformationsgruppen" an seiner Klinik. Die ersten keimten
1993 auf, wenig strukturiert, aber zu festen Terminen. Inzwischen konnten
sich drei Gruppen für die Krankheitsbilder Schizophrenie, Depression-Manie
und Demenz in der Klinik etablieren.
Angehörige psychisch Kranker haben praktisch in allen Lebenslagen einen
schweren Stand, erklärte Dr. Wolfgang Krüger. Auffällig ist die
"Verschlechterung des eigenen Gesundheitszustandes, körperlich und
seelisch". - Er verbindet "Traurigkeit, Gereiztheit und Erschöpfung" mit dem
Fachausdruck "Risikopopulation". Demnach steige für Angehörige das Risiko,
auch ernsthaft zu erkranken. Hinzukommen soziale Isolation, sich verändernde
Beziehungen, Zeitmangel, finanzielle Belastungen, Einschnitte in der
Lebensplanung und Angst vor Rückfällen. Für viele längst zu einem Tabu
geworden: Erholung, Freizeit und Urlaub.
Statt zu grübeln und zu warten, sei es besser, sich in einer Gruppe zu
informieren, so Chefarzt Krüger. Zum Beispiel darüber: Wie können Angehörige
rechtzeitig das erneute Ausbrechen einer Erkrankung erkennen und dann
richtig handeln, ohne ständig auf der Lauer zu liegen? Dazu passt Krügers
Anspruch: "Informierte, kompetente Angehörige, die mit Fachleuten
partnerschaftlich zusammenarbeiten." Zweifelsohne, ein Garant für gut
besuchte Gruppen sind die Vorträge, Gesprächsrunden und Info-Mappen. Sogar
Angehörige aus Mecklenburg nehmen daran teil.
Angehörige haben vor allem Fragen. Was tun gegen die aufreibende Gefühle -
wie Enttäuschung, Trauer, Wut? Erstens, lernen damit und mit
"unverständlichen Verhaltensweisen" besser umzugehen. Zweitens, nicht den
Fehler machen, Krankheit mit Willensschwäche gleichzusetzen. Und drittens:
"Für den Erkrankten 'da sein'. Ihn anhören und akzeptieren. Zu einer
freundlichen und ruhigen Atmosphäre beitragen, nicht ständig beieinander
hocken, regelmäßig Medikamente einnehmen." Ungünstig dagegen: "Kritisch
nörglerisches, ständig kontrollierendes, überbehütendes Verhalten." Schon
eine verständnisvolle Antwort auf die Frage, ob rückfallgefährdete
schwierige Patienten dieses Verhalten verursachen, oder ein angeheiztes
Familienklima die Rückfallraten auslöst, kann für beide Seiten hilfreich
sein, so Dr. Krüger. Auch im Trialog ist Verständigung möglich, z.B. wenn
sich professionelle Helfer, Angehörige und Betroffene im Psychose-Seminar
austauschen.
Das Angebot der Informationsgruppen an der Klinik für Psychiatrie und
Psychotherapie in Neustadt wendet sich an Betroffene sowie deren Angehörige
und Freunde, aber auch an Interessierte wie gesetzliche Betreuer und
Laienhelfer.
S T A N D P U N K T
Informationsgruppen verdienen Anerkennung und Förderung
Wer unter großem Leidensdruck steht, sucht notwendige Hilfen nicht nur in
der Selbsthilfe, sondern auch gezielt im Krankenhaus, in der Tagesklinik
oder in der Tagesstätte. Dabei zählt die Angehörigenarbeit längst noch nicht
zum professionellen Alltag. Das stärkste Argument für Qualität in der
Psychiatrie ist nun mal die Zufriedenheit der Patienten und ihrer
Angehörigen. Infogruppen für all diejenigen Menschen, die konfrontiert sind
mit der psychischen Erkrankung eines Partners, Familienmitgliedes oder
Freundes - wie sie als Kurse in Neustadt, Rostock, Haar und in weiteren
Orten angeboten werden - stellen eine wichtiges Forum dar, um den
Genesungsprozess der Betroffenen zu unterstützen. Solche Aktivitäten
verdienen Anerkennung und Förderung.
Ulrike Schob (Rostock, Vorsitzende LApK M-V e.V.)
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[2] Änderungen in der Sozialversicherung 2005
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Von ddp-Korrespondentin Kerstin Friedrich
Berlin (ddp). Für Arbeitnehmer ergeben sich im neuen Jahr zahlreiche
Änderungen in den Sozialversicherungen. Die Nachrichtenagentur ddp gibt
nachfolgend einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE: Ab 1. Januar 2005 werden auf Einkommen bis zu
einer Höhe von 42 300 Euro im Jahr (monatlich 3.525 Euro) Kranken- und
Pflegeversicherungsbeiträge erhoben. Bisher lag die Grenze bei einem
jährlichen Einkommen von 41 850 Euro (3.487,50 Euro im Monat).
HILFSMITTEL-FESTBETRÄGE: Ab 2005 gibt es für Hilfsmittel, etwa Hörgeräte,
bundesweite Festbeträge. Ist für ein Hilfsmittel ein Festbetrag festgesetzt,
trägt die Krankenkasse die Kosten bis zur Höhe dieses Betrages.
Das KRANKENTAGEGELD gesetzlicher Krankenkassen, was nach der sechswöchigen
Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber im Krankheitsfall gezahlt wird,
beträgt ab 2005 maximal 82,25 Euro.
MEDIKAMENTEN-FESTBETRÄGE: Patentgeschützte Medikamente unterliegen einer
Preisbindung, wenn sie keinen therapeutischen Zusatznutzen haben. Ist das
Medikament teurer, muss der Patient die Differenz zwischen Preis und
Festbetrag selbst zahlen oder auf ein vergleichbares Medikament wechseln.
Zum 1. Januar 2005 gelten Festbeträge für Protonenpumpenhemmer (gegen
Magenbeschwerden), Statine (zur Cholesterinsenkung), Sartane (zur
Blutdrucksenkung) und Triptane (gegen Migräne).
PFLEGEVERSICHERUNG: Kinderlose Arbeitnehmer müssen auf den Beitragssatz in
der Pflegeversicherung einen Zuschlag von 0,25 Prozentpunkten zahlen, wenn
sie über 23 Jahre alt sind. Damit zahlen sie statt der bisherigen 0,85
Prozent künftig einen Beitrag in Höhe von 1,1 Prozent ihres
Bruttoeinkommens. Der Arbeitgeberanteil in Höhe von 0,85 Prozent bleibt
unverändert. Der neue höhere Beitragssatz gilt nicht für kinderlose Rentner,
die vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden. Der Bundestag folgte mit diesem
Beschluss einer Forderung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2001,
wonach Kindererziehende besser gestellt werden müssen.
SOZIALHILFE: Die Auszahlung der Sozialhilfe wird vereinfacht. Künftig gilt
ein erhöhter Regelsatz. Im Gegenzug entfallen, von einigen Ausnahmen
abgesehen, die bisher einzeln zu beantragenden einmaligen Leistungen etwa
für Bekleidung und Hausrat. Der neue so genannte Eckregelsatz für den
Haushaltsvorstand/Alleinstehenden beträgt 345 Euro/Monat (alte Bundesländer)
beziehungsweise 331 Euro/Monat (neue Bundesländer).
Die VERSICHERUNGSPFLICHTGRENZE in der gesetzlichen Krankenversicherung wird
bundeseinheitlich auf 46.800 Euro jährlich (2004: 46.350 Euro) festgesetzt.
Arbeitnehmer, deren Einkommen über dieser Grenze liegt, können sich bei
einer privaten Krankenversicherung versichern.
ZAHNERSATZ: Gesetzliche Kassen zahlen künftig nicht mehr den prozentualen
Anteil für eine bestimmte Form von Zahnersatz, sondern einen
"befundbezogenen Festzuschuss", der für alle Zahnersatzformen in Anspruch
genommen werden kann. Der Patient kann damit bei gleich hohem Zuschuss frei
entscheiden, welche anerkannte Behandlung er für seinen Befund wählt. Die
bisher geltenden Härtefallregelungen gelten weiter. Arbeitnehmer müssen
außerdem vom 1. Juli an 0,4 Prozent des Bruttogehalts für einen
Zahnersatz-Zusatzbeitrag zahlen. Außerdem wird ein Sonderbeitrag von 0,5
Prozent zur Krankenversicherung fällig.
Im Gegenzug sollen die Kassen gesetzlich verpflichtet werden, die
Zusatzbelastung in gleicher Höhe als Beitragssatzsenkung weiterzugeben. Doch
während der Versicherte 0,9 Prozent mehr zahlen muss, kommt von der
entsprechenden Senkung des Beitragssatzes nur die Hälfte bei ihm an, denn er
teilt sich die Senkung zur Hälfte mit dem Arbeitgeber.
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[3] Neuerungen durch das "Hartz IV"-Gesetz
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Von ddp-Korrespondent Michael Beumer
ARBEITSLOSENGELD II: Bezieher der bisherigen Arbeitslosenhilfe sowie
erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger erhalten das Arbeitslosengeld II.
"Erwerbsfähig" ist, wer unter den üblichen Arbeitsbedingungen mindestens
drei Stunden täglich arbeiten kann. Die neue Leistung richtet sich nicht
mehr wie die Arbeitslosenhilfe nach dem früheren Nettolohn, sondern nach der
Bedürftigkeit der Betroffenen. Das Arbeitslosengeld II beträgt für einen
Alleinstehenden 345 Euro monatlich in den alten und 331 Euro in den neuen
Bundesländern. Hinzu kommen, wenn nötig, Unterkunfts- und Heizkosten. Wenn
das eigene Vermögen die mit dem Alter ansteigenden Freibeträge übersteigt,
muss dieses erst bis zur Freigrenze aufgebraucht werden.
ARBEITSVERMITTLUNG: Langzeitarbeitslose erhalten in Jobcentern Unterstützung
aus einer Hand. In den Jobcentern erstellt ein persönlicher Ansprechpartner
ein Profil seines Klienten. In einer Eingliederungsvereinbarung werden die
zu erbringenden Eigenbemühungen des Arbeitslosen sowie die
Eingliederungshilfen der Träger festgelegt. Die speziell ausgebildeten
Fallmanager sollen nicht mehr als 75 Personen gleichzeitig betreuen. Diese
Rate wird allerdings zu Beginn noch nicht erreicht.
GESCHÜTZTES VERMÖGEN: Das erlaubte Barvermögen beträgt für einen
Alleinstehenden 200 Euro je Lebensjahr, jedoch mindestens 4100 Euro und
maximal 13 000 Euro. Wer vor 1948 geboren ist, erhält einen Freibetrag von
monatlich 520 Euro, jedoch maximal 33 800 Euro. Bei der Altersvorsorge wird
die Riester-Rente nicht angerechnet, für andere Altersvorsorge beträgt die
Freigrenze 200 Euro je Lebensjahr, jedoch höchstens 13 000 Euro. Für
Anschaffungen gibt es einen Freibetrag von 750 Euro. Die Werte gelten
jeweils für den Bedürftigen und seinen Partner. Selbst genutztes Eigentum in
angemessener Größe und auch ein angemessenes Auto werden nicht angerechnet.
HINZUVERDIENST: Bis 400 Euro Hinzuverdienst dürfen 15 Prozent behalten
werden, zwischen 400 Euro und 900 Euro Hinzuverdienst dürfen 30 Prozent
behalten werden und zwischen 900 Euro und 1500 Euro werden wieder 15 Prozent
nicht auf die Leistungen angerechnet.
JUNGE LEUTE: Wer jünger als 25 ist und einen Antrag auf Leistungen der
Grundsicherung stellt, wird künftig unverzüglich in Arbeit, Ausbildung,
berufsvorbereitende Qualifizierung oder Praktika vermittelt.
SANKTIONEN: Wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder
Eingliederungsmaßnahme ablehnt, dem wird das Arbeitslosengeld II für drei
Monate um rund 100 Euro gekürzt. Dies gilt auch bei fehlender
Eigeninitiative bei der Jobsuche. Arbeitssuchenden unter 25 Jahren kann die
Leistung für drei Monate sogar ganz gestrichen werden. Kosten für Unterkunft
und Heizung werden in dieser Zeit direkt an den Vermieter gezahlt.
SOZIALE SICHERUNG: Für alle Arbeitslosengeld-II-Empfänger werden künftig
Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung sowie in die
Rentenversicherung gezahlt.
ZUMUTBARKEIT: Langzeitarbeitslose müssen künftig "jeden legalen Job"
annehmen. Eine Arbeit darf somit nicht abgelehnt werden, nur weil sie nicht
dem früheren Beruf oder der Ausbildung entspricht oder der Beschäftigungsort
weiter entfernt liegt. Auch eine Bezahlung unterhalb des Tariflohns oder des
ortsüblichen Entgelts gilt als zumutbar.
ZUSCHÜSSE: Wenn erwerbsfähige Hilfeempfänger eine Arbeit annehmen, die zur
Deckung des Lebensunterhalts nicht ausreicht, kann der Fallmanager einen
Lohnzuschuss gewähren. Eltern können einen Kinderzuschlag erhalten. Um den
Übergang vom Arbeitslosengeld in das niedrigere Arbeitslosengeld II
abzufedern, erhalten die Empfänger zwei Jahre lang einen gestaffelten
Zuschuss.
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[4] Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen
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Von ddp-Korrespondent Michael Beumer
Berlin (ddp). Der Gemeinsame Bundesausschuss für das Gesundheitswesen hat
neue Entscheidungen zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen
getroffen. Der Ausschussvorsitzende Rainer Hess erläuterte die
Entscheidungen in Berlin. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen im
Überblick.
NEUGEBORENEN-SCREENING: Das Neugeborenen-Screening wird in den
Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen. Das Screening
ist inzwischen zwar üblich, wurde jedoch von anderen Stellen bezahlt. Durch
das Screening können vor allem seltene angeborene Stoffwechseldefekte
frühzeitig erkannt und behandelt werden.
SAUERSTOFFTHERAPIE: Die Hyperbare Sauerstofftherapie (HBO) zur Behandlung
eines Schädelhirntraumas wird von den gesetzlichen Kassen künftig nicht mehr
übernommen. Es gebe in der Literatur keine Hinweise, die eine
Ergebnisverbesserung gegenüber den üblichen Therapien gezeigt hätten.
AMBULANTE KRANKENHAUSBEHANDLUNG: Der Ausschuss beschloss eine Richtlinie zur
ambulanten Behandlung im Krankenhaus. Deren Leistungen sollen damit
rechtlich abgesichert werden. Der Katalog umfasst hochspezialisierte
Leistungen, seltene Erkrankungen sowie Erkrankungen mit besonderen
Krankheitsverläufen.
ARZNEIMITTEL: Der Ausschuss beschloss Änderungen in der Liste, die
verordnungsfähige, aber nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel enthält.
Die Änderungen betreffen einige seltene Erkrankungen.
PETÖ-FÖRDERUNG: Bei der Behandlung von Bewegungsstörungen, die durch
Gehirnschädigungen entstanden sind, wird die so genannte konduktive
Förderung nach Petö nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen
Krankenkassen aufgenommen. Studien hätten keinen Vorteil dieser von dem
ungarischen Neurologen András Petö entwickelten Therapie gegenüber anderen
Heilmethoden aufzeigen können. Zudem gebe es keine gesetzlich abgesicherte
Qualifikation, um diese Therapie zu erlernen, bemängelte der Ausschuss. Die
konduktive, also zusammenführende Förderung betrachtet die Bewegungsstörung
nicht isoliert und verfolgt einen einheitlichen pädagogisch-therapeutischen
Ansatz. Dabei fließen Ansätze verschiedener Richtungen in die Arbeit ein.
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[5] Entwicklungsrisiko: Kinder psychisch kranker Eltern
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Bremen (ddp-nrd). Kinder psychisch kranker Eltern werden häufig allein
gelassen. Sie laufen dabei Gefahr, selbst psychische Auffälligkeiten und
Störungen zu entwickeln, wie aus einer am Mittwoch veröffentlichten Studie
der Bremer Universität hervorgeht. Spezielle Versorgungs- und Hilfsangebote
stehen demnach für die Betroffenen trotz des großen Bedarfs kaum zur
Verfügung.
Eltern, die unter Depressionen, Schizophrenie oder Alkoholabhängigkeit
litten, könnten sich häufig ihren Kindern nicht in ausreichendem Maße
emotional widmen und angemessen auf die kindlichen Bedürfnisse eingehen,
heißt es in der Untersuchung. Oft kämen familiäre Probleme wie
Krankenhausaufenthalte, Ehekrisen, Gewalt oder Arbeitslosigkeit und
finanzielle Sorgen hinzu. Dennoch gebe es weder für die betroffenen
Erwachsenen in ihrer Elternrolle noch für ihre Kinder besondere Präventions-
und Hilfsangebote, beklagen die Verfasser.
Die gravierenden Defizite wurden in der Studie von Ärzten, Psychologen und
Sozialpädagogen bestätigt. Die Experten verwiesen auf die hohe Belastung und
Bedürftigkeit der Kinder psychisch erkrankter Eltern. Die Autoren forderten
sinnvolle Hilfsangebote, die von einer altersgerechten Aufklärung und
Begleitung der Kinder bis zu Paten- und Pflegschaften reichen könnten.
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[6] Immer mehr Kinder und Jugendliche psychisch gestört
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Potsdam (ddp-lbg). Im Land Brandenburg leben immer mehr psychisch gestörte
Kinder. Bei den unter 15-Jährigen nahm ihre Zahl zwischen 1994 und 2002 um
31 Prozent auf 1141 zu, wie Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler (SPD) auf
eine parlamentarische Anfrage mitteilte. Diese Entwicklung sei um so
bemerkenswerter, als dass sich die Gesamtzahl der Kinder im Land durch den
Geburtenknick auf 40 Prozent des Vorwendestandes verringert hat.
Vor diesem Hintergrund verwies die Ministerin darauf, dass es in Brandenburg
wie auch in den anderen neuen Bundesländern zu wenige niedergelassene
Kinder- und Jugendpsychiater und -psychologen gibt. "Wir haben die Defizite
gerade in der ambulanten Versorgung erkannt und setzen uns gegenüber den
Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigung für eine Verbesserung ein",
betonte die Politikerin.
Nach Darstellung von Ziegler ist es für die seelische Gesundheit von Kindern
und Jugendlichen besonders wichtig, Risikofaktoren frühzeitig zu erkennen
und zu vermeiden. Unter anderem auch mit diesem Ziel habe sie vor drei
Monaten eine Arbeitsgruppe "Seelische Gesundheit von Kindern und
Jugendlichen" eingesetzt.
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[7] Bei Stimmungsschwankungen auch an die Schilddrüse denken
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Frankfurt/Main (ddp). Jahreszeitliche Stimmungsschwankungen können auch auf
eine gestörte Schilddrüsenfunktion hinweisen. "Störungen der
Schilddrüsenfunktion können die Psyche erheblich in Mitleidenschaft ziehen",
sagt der Bielefelder Schilddrüsenspezialist Joachim Feldkamp. Mehr als die
Hälfte aller Patienten mit einer Unterfunktion der Schilddrüse leiden den
Angaben zufolge gleichzeitig unter Depressionen. Bei depressiver
Stimmungslage sollte deshalb immer auch die Schilddrüsenfunktion untersucht
werden, rät der Internist.
Wie das Forum Schilddrüse in Frankfurt am Main berichtet, bringt ein Zuviel
oder ein Zuwenig an Schilddrüsenhormon schnell die Seele aus dem
Gleichgewicht. So können bei einer Überfunktion dieses kleinen Organs im
Hals auch die Gefühle stark "überreagieren": mit Reizbarkeit, Ungeduld,
Rastlosigkeit und verstärkter Ängstlichkeit, manchmal sogar mit
Panikattacken - ähnlich wie bei einer psychisch bedingten Angststörung.
Eine Unterfunktion macht sich dagegen durch Antriebslosigkeit, verlangsamtes
Denken oder Verwirrung sowie Rückzug aus der sozialen Gemeinschaft
bemerkbar. Da diese Anzeichen bei depressiven Erkrankungen ebenfalls häufig
auftreten, wird bei der Behandlung zunächst oft nicht an eine
Schilddrüsenstörung gedacht.
Für viele psychische Erkrankungen gilt: Sowohl Arzt als auch Betroffener
sollten an die Möglichkeit einer Schilddrüsenstörung denken. Die Überprüfung
der Schilddrüse mit einer Blutuntersuchung ist einfach und lohnt sich auf
jeden Fall. Denn wird die Funktionsstörung erkannt und entsprechend
behandelt, verschwinden auch die seelischen Probleme meist wieder.
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[8] Rezeptormangel kann Depressionen verursachen
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Washington (ddp). Ein auf Stresshormone reagierendes Protein im Vorderhirn
ist einer der Schlüsselfaktoren beim Entstehen von Depressionen.
Amerikanische Forscher konnten diesen Zusammenhang in einer Studie mit
genetisch veränderten Mäusen jetzt nachweisen: Fehlte den Tieren der so
genannten Glucocorticoid-Rezeptor im Gehirn, entwickelten sie typische
Symptome einer Depression und zeigten stark erhöhte Mengen von
Stresshormonen im Blut. Darüber berichten Maureen Boyle von der
Washington-Universität in St. Louis und ihre Kollegen in der Fachzeitschrift
"PNAS" (Online-Vorabveröffentlichung, DOI: 10.1073/pnas.0406458102).
Bei Stress werden auf Anweisung von Hypothalamus und Hirnanhangdrüse
Stresshormone wie Cortisol und Cortison in der Nebennierenrinde gebildet.
Dabei überwacht das Gehirn sehr genau die Menge dieser hochwirksamen
Substanzen im Blut und signalisiert der Nebennierenrinde ab einer bestimmten
Konzentration, die Produktion einzustellen. Bei Menschen mit Depressionen
funktioniert diese Kontrolle jedoch offenbar nicht richtig, denn sie haben
sehr häufig erhöhte Stresshormonspiegel im Blut. Bereits frühere Studien
hatten darauf hingedeutet, dass einer der für die Überwachung der
Stresshormone zuständigen Sensoren im Gehirn, der Glucocorticoid-Rezeptor,
bei depressiven Menschen nicht so effektiv arbeitet wie bei anderen.
Um diese These zu überprüfen, erzeugten Boyle und ihre Kollegen Mäuse, bei
denen die Anzahl der Rezeptormoleküle im Laufe ihrer ersten Lebensmonate
ständig abnahm. Im Alter von sechs Monaten waren mehr als 95 Prozent der
Sensorproteine im Vorderhirn der Tiere zerstört. Parallel dazu zeigten die
Tiere deutliche Anzeichen depressiven Verhaltens wie Schlaf-, Lern- und
Gedächtnisstörungen, eingeschränkter Appetit und allgemeine
Antriebslosigkeit. Gleichzeitig stiegen die Stresshormonmengen im Blut
deutlich an und ließen sich auch nicht durch die Gabe synthetischer Hormone
senken.
Diese Ergebnisse bestätigten die Schlüsselrolle des Glucocorticoid-Rezeptors
bei der Hormonregulation, schreiben die Forscher. Sie lieferten außerdem
eine Erklärung dafür, wie Umweltfaktoren wie Stress oder Krisen Depressionen
auslösen: Solche Ereignisse können die Bildung des Rezeptors vermindern und
machen damit das Vorderhirn unempfindlicher gegenüber den Stresshormonen.
Die fehlende Rückkopplung vom Gehirn veranlasst die Nebennierenrinde
wiederum dazu, weiterhin die Hormone zu produzieren, so dass chronischer
Stress entsteht.
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[9] Medikamente vor UV-Licht schützen
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Berlin (ddp). Winterurlaub mit Sonnenbaden im Schnee oder am Strand:
Manchmal rötet und schält sich trotz Sonnenschutz die Haut. Dabei muss es
sich nicht um einen Sonnenbrand handeln, berichtet die Gesellschaft
Deutscher Chemiker. Bestimmte Wirkstoffe in Medikamenten können in
Verbindung mit UV-Licht eine phototoxische Reaktion auslösen, die einem
Sonnenbrand sehr ähnlich sind.
Den Angaben zufolge enthalten bestimmte Wirkstoffe einen so genannten
Chromophor, der die in Sonnen- und Solariumslicht enthaltene energiereiche
UV-A-Strahlung absorbieren kann. Diesen Energie-Überschuss kann der
Chromophor wiederum an Bestandteile der Hautzellen abgeben, was Fachleute
als Photosensibilisierung bezeichnen. Als Energieempfänger in der Hautzelle
fungieren große Biomoleküle, die bei der Energieaufnahme Schaden nehmen.
Wenn diese Schäden durch die zelleigene Reparaturmaschinerie nicht behoben
werden können, stirbt die Zelle ab - die sonnenbrandähnlichen Symptome sind
die Folge.
Medikamenten-Wirkstoffe, die photosensibilisierend wirken können, sind zum
Beispiel Ketoprofen in Schmerzmitteln oder das häufig verschriebene
Antibiotikum Doxycyclin. Auch die zur Stimmungsaufhellung eingenommenen
Johanniskraut-Präparate und sogar bestimmte chemische Substanzen in
Kosmetika oder Inhaltsstoffe von Sellerie und Pastinaken gehören zu den
photosensibilisierenden Substanzen.
Trotzdem muss niemand seinen Winterurlaub absagen, der eine bakterielle
Infektion mit Antibiotika auskuriert oder gegen einen aufkeimenden grippalen
Infekt Schmerzmittel nimmt: Mit Kleidung, die Arme und Beine bedeckt, einem
Sonnenhut und dem bevorzugten Aufenthalt im Schatten lassen sich nicht nur
phototoxische Reaktionen, sondern auch ein "normaler" Sonnenbrand vermeiden.
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[10] Studien zur Depression an der Charité
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Berlin (pm/cw). Das Koordinierungszentrum für Klinische Studien an der
Charité (KKS Charité) organisiert eine Reihenveranstaltung zu aktuellen
klinischen Studien an der Charité. Auftakt war eine Veranstaltung zu
klinischen Studien im Allgemeinen und der Bedeutung für Patienten und
mögliche Studienteilnehmer. Am 12. Januar werden von 18.00 bis 19.30 Uhr
aktuelle Forschungsprojekte zum Thema "Depression" in der Charité Campus
Virchow Klinikum, Hörsaal 2, Augustenburger Platz 1 in 13353 Berlin
vorgestellt. Diese Veranstaltung soll Betroffenen, Angehörigen und
Interessierten aber auch niedergelassenen Ärzten die Möglichkeit geben, sich
über aktuelle Projekte zur Erkennung und Behandlung der Depression sowie
über die Möglichkeiten zur Studienteilnahme zu informieren.
Fragen per E-Mail an: christine.witte@charite.de
Internet: http://www.kks.charite.de
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[11] ADHS-Ratgeber: "Lass mich, doch verlass mich nicht"
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München (ddp). Das Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (ADHS) - mit und ohne
Hyperaktivität - verliert sich nicht mit dem Alter. Viele "Zappelphilipps"
und "Traumsusen" leiden als Erwachsene noch immer unter massiven Problemen -
auch in der Partnerschaft und in Beziehungen. Diesem schmerzhaften
Problembereich widmet sich die renommierte ADHS-Therapeutin Cordula Neuhaus
in ihrem Buch "Lass mich, doch verlass mich nicht".
Einfühlsam beschreibt die Psychologin und Verhaltenstherapeutin, wie
Impulsivität, Verspieltheit, Stimmungstiefs, Eifersucht und Chaos
Beziehungen belasten und allzu oft zu Trennungen führen - ebenso wie der
eigenwillige Umgang mit Nähe und Distanz: Sie sind leicht entflammt, fühlen
sich jedoch ebenso leicht bedrängt oder abgelehnt.
Nach Angaben des dtv-Verlages gibt dieses Buch allen Betroffenen konkrete
Hilfsmittel für eine entspanntere Kommunikation an die Hand und ermutigt zu
einem fröhlichen "Dennoch". Denn ADHS-Partnerschaften können gelingen - mit
Geduld, Einfühlung und einer großen Portion Humor - etwas, was
ADHS-Betroffene von jeher auszeichnet.
Die Autorin Cordula Neuhaus arbeitet seit vielen Jahren mit ADHS-Betroffenen
und ist als Dozentin in der Weiterbildung tätig. Sie ist als ADHS-Kapazität
international anerkannt. Von ihr sind unter anderem erschienen: "Das
hyperaktive Kind und seine Probleme" und "Hyperaktive Jugendliche und ihre
Probleme". "Lass mich, doch verlass mich nicht" erscheint im Januar.
Cordula Neuhaus: "Lass mich, doch verlass mich nicht"
dtv-Verlag Januar 2005, ISBN 3-423-34106-8, 10 Euro
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[12] Brandenburger "Wegweiser Psychiatrie" auch im Internet
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Potsdam (ddp-lbg). Die Broschüre "Wegweiser Psychiatrie" ist neu erschienen.
Sie ist komplett überarbeitet worden und informiert psychisch kranke
Menschen sowie deren Angehörige in Brandenburg über das Beratungs- und
Hilfeangebot, wie eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums am Montag in
Potsdam sagte. Gegliedert nach kreisfreien Städten und Landkreisen sind
Anschriften und Anlaufstellen unter anderem von Sozialpsychiatrischen
Diensten, Fachärzten, Krankenhäusern, Hilfen zum Wohnen und zur Arbeit und
von Selbsthilfegruppen aufgelistet.
Die mit einer Auflage von 10 000 Exemplaren erschienene Broschüre
kann auch im Internet unter http://www.masgf.brandenburg.de
Rubrik "Gesundheit", eingesehen werden.
G E F U N D E N
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In einer finnischen Zeitung:
"Wenn Sie einen Druckfehler finden, bedenken Sie, dass
er beabsichtigt ist. Unser Blatt bringt für jeden etwas,
und es gibt immer Leute, die nach Fehlern suchen!"
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[13] Keine Monopolbildung - Urteile zur Förderung von Sozialstationen
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Koblenz (ddp-swe). Die finanzielle Förderung von Sozialstationen durch die
Kommunen darf nicht zur Bildung von Pflegemonopolen in bestimmten Gebieten
führen. Das geht aus drei Urteilen des Oberverwaltungsgericht
Rheinland-Pfalz hervor, die am Montag in Koblenz veröffentlicht wurden.
Nach dem rheinland-pfälzischen Landespflegehilfengesetz werden die
betriebsnotwendigen Aufwendungen einer Sozialstation (Ambulantes
Hilfe-Zentrum) nach Maßgabe der jeweils verfügbaren Haushaltsmittel der
Kreise und Kommunen gefördert. Voraussetzung ist, dass die Sozialstation in
den Bedarfsplan aufgenommen ist. Dabei vereinbart der Landkreis oder die
kreisfreie Stadt mit dem Träger einer Sozialstation einen Betreuungsbereich,
in dem diese ihre Leistungen anbietet. Diese Regelung wurde bislang so
verstanden, dass für jeden Betreuungsbereich nur eine Sozialstation
zugelassen werden darf.
Auf dieser Grundlage waren die Anträge dreier Sozialstationen in der Stadt
Mainz, im Rhein-Hunsrück-Kreis sowie im Landkreis Kusel abgelehnt worden,
weil die betreffenden Betreuungsbereiche bereits an andere Träger vergeben
waren. In seinen Urteilen verpflichtet das OVG nun in allen drei Fällen die
jeweilige Kommune, auch die ambulanten Hilfeleistungen dieser Antragsteller
zu fördern.
Das Konzept einer monopolisierenden Förderung verletze das Grundrecht der
übrigen Anbieter auf freie Berufsausübung, begründeten die Koblenzer Richter
ihre Entscheidung. Das Gesetz müsse daher so angewendet werden, dass die
zuständige Kommune bei mehreren qualifizierten Anbietern auch mehrere
Verträge für einen Betreuungsbereich abschließe.
Das Oberverwaltungsgericht schloss sich damit einer Grundsatzentscheidung
des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig an. Eine Revision wurde nicht
zugelassen.
Urteile aufgrund der Beratung vom 17. Dezember 2004
Az: 12 A 11388/04.OVG (Mainz)
Az: 12 A 11305/04.OVG (Rhein-Hunsrück-Kreis)
Az: 12 A 11459/04.OVG (Landkreis Kusel)
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[14] Lichtblick Surftipp
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--> Einsteinjahr 2005
http://www.einsteinjahr.de
--> Europapremiere: Gehirnuntersuchung im 7-Tesla-Kernspintomographen
http://www.lichtblick-newsletter.de/ticker775_04.html
--> Landesverband Hamburg der Angehörigen psychisch Kranker e.V.
mit eigener Homepage: http://www.lapk-hamburg.de
--> "Die Worte im Fluß" - Gedichte von Menschen geschrieben in einer
ver-rückten Lebensphase. Gesammelt und herausgegeben von Jens Namenlos
http://www.jens-namenlos.privat.t-online.de
--> "Froschkönig2004" - ein Kontaktforum für Menschen mit einer psychischen
Erkrankung und Psychiatrie-Erfahrene, eingerichtet von Claudia Vollmer und
Michael Bock, Studenten der Sozialen Arbeit an der Fachhochschule
Neubrandenburg. http://www.froschkoenig2004.de
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Lichtblick-Newsletter: Nachrichten aus Psychiatrie und Selbsthilfe (naps)
Hg: Familien-Selbsthilfe Psychiatrie Landesverband Mecklenburg-Vorpommern
der Angehörigen und Freunde psychisch Kranker e.V. (LApK MV e.V.)
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