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Lichtblick-Newsletter Nr. 171 vom 02.11.2005
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Lichtblick-Newsletter Nr. 171 vom 02.11.2005
Nachrichten aus Psychiatrie & Selbsthilfe (naps)
ISSN 1619-1927 (Deutsche Bibliothek)
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T H E M E N
1. Sterben à la carte: Patientenverfügung - Fluch oder Segen?
2. WDR-Film "Liebe Amelie" zeigt Auswirkung der Manie
3. Ausschreibung: Medienpreis Bipolar 2005
4. Karlsruhe: Mehrere Monate "Organisationshaft" verfassungswidrig
5. Sozialgerichts-Urteil zugunsten von Arbeitslosen
6. Lichtblick-Surftipp
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[1] Sterben à la carte: Patientenverfügung - Fluch oder Segen?
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Auf PHOENIX, heute am 2. November 2005, 17.00 Uhr
und am 05. November 2005, 22.15 Uhr
Sterben à la carte: Patientenverfügung - Fluch oder Segen?
Tacheles - Die Talkshow der evangelischen Kirche. Gäste: Hermann Barth,
Vizepräsident im Kirchenamt der EKD; Klaus Dörner, Psychiater; Meta
Janssen-Kucz, Mutter eines verstorbenen jungen Mädchens; Peer Juhnke,
Chirurg u.a.
Der Name Terri Schiavo ging um die Welt. Die Bilder der jungen Amerikanerin,
die 15 Jahre lang im Wachkoma lag und nicht mehr in der Lage war, Kontakt zu
ihrer Umwelt aufzunehmen, lösten bei vielen Menschen Angst vor der modernen
Medizin aus. So mancher dachte: "So möchte ich nicht enden". Etwas
Schriftliches hatte Terri Schiavo nicht hinterlassen, so konnten weder die
Ärzte noch die Familie ihren Willen erahnen. Wollte sie leben oder sterben?
In Deutschland entfachte der Fall eine Diskussion über die Notwendigkeit von
Patientenverfügungen. Bundespräsident Köhler forderte jüngst wieder eine
klare gesetzliche Regelung, der Deutsche Bundestag arbeitet schon lange
daran und die Evangelische Kirche in Deutschland hat bereits Konzepte für
eine christliche Patientenverfügung vorgelegt. Doch Gesetze können den
Menschen die Unsicherheit nicht nehmen, meinen Kritiker. Kann sich ein Laie
im Dschungel der medizinischen Möglichkeiten überhaupt zurecht finden und
wirklich für sich die richtige Entscheidung treffen? Sind
Patientenverfügungen tatsächlich der Schritt in die richtige Richtung für
ein würdevolles Leben und Sterben? Schafft ein Schriftstück, in dem der
Patient festlegen kann, was am Ende des Lebens von Ärzten getan und was
gelassen werden soll, wirklich Klarheit?
Tipp: Tacheles-Umfrage unter http://www.tacheles.net
Dort wird gefragt: Ist eine gesetzliche Patientenverfügung sinnvoll?
Mögliche Antworten:
- Ja. Die Menschen haben ein Recht darauf, darüber zu bestimmen, wie sie
sterben wollen.
- Ja. Aber nur für den Fall von Krankheiten, die nach ärztlicher Erkenntnis
trotz medizinischer Behandlung zum Tode führen.
- Nein. Keiner kann wissen, wie er sich später im Krankheitsfall, im
Wachkoma oder in einer Demenz fühlen wird.
- Nein. Patientenverfügungen öffnen der aktiven Sterbehilfe und "sozial
verträglichem Sterben" nach Kostengesichtspunkten Tür und Tor.
Aktuelle Informationen zum Thema unter:
http://www.tacheles.net/aktuell.php
Werner Schell Forum (Arzt- und Patientenrecht)
http://www.wernerschell.de
Lichtblick-Newsletter Archiv "Meldung vom Tage"
Dignitas will einfacheren Zugang zu Gift für Sterbehilfe
http://www.lichtblick-newsletter.de/ticker1567_05.html
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[2] WDR-Film "Liebe Amelie" zeigt Auswirkung der Manie
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Köln (ddp). Welche Belastungen das Krankheitsbild der manischen Depression
für Betroffene und Angehörige bedeutet, zeigt der WDR-Film "Liebe Amelie" am
Mittwoch (20.15 Uhr) in der ARD. Die 17-jährige Amelie leidet an der
Krankheit, die sich zunächst durch einen Selbstmordversuch andeutet. Die
Eltern (Gabriela Maria Schmeide und Oliver Stokowski) sind geschockt,
erkennen aber nicht, dass sich eine krankhafte Depression bei ihrer Tochter
Bahn bricht. Als sich Vater Bernd schließlich eingesteht, dass die Tochter
professionelle Hilfe benötigt, steht die Ehe vor dem Ende.
Drehbuchautorin Hannah Hollinger, die schon die Vorlage für das sensible
Frauenporträt "Die Ärztin" lieferte, versuchte nach eigenem Bekunden, mit
dem Buch die Krankheit in all ihren Widersprüchlichkeiten den Zuschauern
nahe zu bringen, ohne die Krankheit zu verharmlosen. Dabei habe sie vor
allem interessiert, wie die Krankheit sich schleichend entwickelt.
Regisseurin Maris Pfeiffer inszenierte das Drama in dunklen, schattigen
Bildern, die die zerrissene Wahrnehmung Amelies widerspiegeln und ihre
Probleme mit dem Alltag verdeutlichen. Zugleich rückt sie die Krise der
Familie in den Vordergrund, die nach dem Zusammenbruch der Tochter offenbar
wird. So müsse die Mutter erkennen, "dass ihr Kind einen anderen Weg geht
als den, den sie sich für ihr Kind wünscht", sagt Pfeiffer.
Hauptdarstellerin Maria Kwiatkowsky versuchte, Amelie nicht als "kranke
Verrückte" darzustellen. Vielmehr sei es darum gegangen, "Krankheiten zu
erkennen und zu akzeptieren", sagt die 20-Jährige, die auf dem Filmfestival
von Locarno im vergangenen Jahr für ihr Rolle in "En Garde" als beste
Darstellerin ausgezeichnet wurde.
Gabriela Maria Schmeide, die die Mutter spielt, hat selbst eine Tochter, die
schwer behindert ist. "Insofern war mir die Geschichte von 'Liebe Amelie'
ganz nah", sagt sie. Einen kurzen Moment habe sie deshalb befürchtet, "dass
mir die Geschichte zu nahe kommt".
Die manische Depression, die unter die Gruppe der so genannten bipolaren
Störungen fällt, nimmt den Betroffenen während der manischen Phase jegliche
Einsicht in ihre Krankheit. Um so stärker folgt eine Beschämung des
manischen Verhaltens in der depressiven Phase.
Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für bipolare Störungen sind rund
zwei Millionen Menschen von extrem starken emotionalen Schwankungen bis hin
zur manischen Depression betroffen. Der Verband schätzt, dass die Krankheit
aber nur bei weniger als 50 Prozent richtig diagnostiziert und behandelt
wird.
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[3] Ausschreibung: Medienpreis Bipolar 2005
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(Bad Homburg, pressemitteilung). Lilly Deutschland schreibt in diesem Jahr
zum vierten Mal den Medienpreis Bipolar aus. Der Preis steht unter der
Schirmherrschaft der Deutschen Gesellschaft für Bipolare Störungen e.V.
(DGBS) und zeichnet Journalisten aus, die durch verantwortungsbewusste
Rechercheprojekte und Berichte zu einem besseren Verständnis und einer
Entstigmatisierung der bipolaren Erkrankung beigetragen haben.
Erstmalig werden in diesem Jahr mit der Ausschreibung auch Ärzte und
Psychiater in Kliniken angesprochen, die sich in Fachaufsätzen und -büchern
mit der bipolaren Erkrankung auseinandergesetzt und dadurch zur intensiven
Aufklärung und Information über das komplexe Krankheitsbild beigetragen
haben.
Der Medienpreis Bipolar ist in die beiden Kategorien "Medizinischer
Fachbereich (Fachpresse, Fachaufsätze, Fachbücher)" und "Publikumsbereich
(Print, TV, Hörfunk)" unterteilt und mit jeweils 2.600 Euro dotiert. Die
Beiträge werden von einer unabhängigen Jury aus Ärzten, Psychiatern, einem
Betroffenen und einer Journalistin bewertet.
Bis 19. April 2006 können sich Fachjournalisten, Ärzte und Psychiater in der
Kategorie "Medizinischer Fachbereich (Fachpresse, Fachaufsätze, Fachbücher)"
und Publikums- oder Fachjournalisten im Bereich "Print, TV, Hörfunk"
bewerben. Die Beiträge sollten im Zeitraum von April 2005 bis März 2006
veröffentlicht oder ausgestrahlt werden. Die Preisverleihung findet bei
einem Festakt im Mai 2006 in Frankfurt am Main statt.
Interessierte Journalisten, Ärzte und Psychiater erhalten
Bewerbungsunterlagen bei: Gianni Public Relations GmbH, Kennwort:
Medienpreis Bipolar 2005, Stephanie Kleyser, Wilhelm-Leuschner-Straße 10,
60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069/25 62 61-14, E-Mail: contact@giannipr.de
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[4] Karlsruhe: Mehrere Monate "Organisationshaft" verfassungswidrig
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Karlsruhe (ddp). Psychisch kranke oder drogenabhängige Straftäter müssen
nach ihrer Verurteilung "unverzüglich" in ein psychiatrisches Krankenhaus
beziehungsweise eine Entziehungsanstalt überstellt werden. Das hat das
Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss
entschieden. Es verstoße gegen die Freiheitsgrundrechte Betroffener, sie
zunächst bis zu drei Monaten in einer Justizvollzugsanstalt zu behalten, nur
weil nicht sofort ein Therapieplatz im Maßregelvollzug bereitsteht.
Eine solche vorübergehende Unterbringung im Gefängnis bezeichnet man als
"Organisationshaft", zu deren Zulässigkeit sich das Bundesverfassungsgericht
nun erstmals äußerte. Die Organisationshaft, die gesetzlich nicht geregelt
ist, sei zwar "nicht grundsätzlich verfassungswidrig", betonten die
Karlsruher Richter. Die Gerichte irrten sich aber, wenn sie von einer festen
Zeitspanne von drei Monaten für die maximale Dauer der Organisationshaft
ausgingen.
Im vorliegenden Fall hatte die Verfassungsbeschwerde eines Straftäters
Erfolg, der wegen Drogendelikten zu drei Jahren Haft verurteilt worden war
und bei dem zugleich die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
angeordnet worden war. Bis dort aber ein Therapieplatz frei wurde, musste er
fast drei Monate in Organisationshaft - also in "normaler" Haft - bleiben.
Das Landgericht Köln und das Oberlandesgericht Köln hätten hierbei nicht
ausreichend berücksichtigt, dass der Mann "unverzüglich" und "beschleunigt"
in den Maßregelvollzug hätte überstellt werden müssen, betonte das
Verfassungsgericht. Anders als die Freiheitsstrafe sei die Maßregel auf eine
Therapie hin ausgerichtet und "grundsätzlich vor der Strafe zu vollziehen",
um die "therapeutisch fruchtbare Zeit" zu nutzen. Denn in einer
Justizvollzugsanstalt könne eine Therapie "nicht gewährt" werden.
(AZ: 2 BvR 1019/01 - Beschluss vom 26. September 2005)
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[5] Sozialgerichts-Urteil zugunsten von Arbeitslosen
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Dortmund (ddp). Arbeitslose genießen auch dann Krankenversicherungsschutz
durch das Arbeitslosengeld II (ALG II), wenn sie möglicherweise nicht
erwerbsfähig sind. Dies entschied das Sozialgericht in Dortmund in einem am
Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Damit untersagte das Gericht der
Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK), die Pflichtversicherung eines
Alg-II-Beziehers zu ignorieren.
Der 45-jährige Arbeitslose aus Dortmund hatte im Mai einen Gehirnschlag
erlitten und war seitdem in stationärer Behandlung. Die DAK hatte die
Übernahme der Kosten verweigert, weil der Arbeitslose nicht erwerbsfähig
sei. Nach Ansicht der Kasse war ihm zu Unrecht Alg II gewährt worden, um die
Kosten für die Behandlung auf die DAK abzuwälzen. Für den Mann bestehe
deshalb keine Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung, vielmehr
müssten Sozialhilfeleistungen der Stadt Dortmund zugebilligt werden, hieß
es.
Das Sozialgericht folgte dieser Argumentation nicht. Der
Zuständigkeitskonflikt der Behörden dürfe "nicht auf dem Rücken des
schwerkranken Arbeitslosen ausgetragen werden".
Die Krankenversicherungspflicht bestehe während des Bezugs von Alg II kraft
Gesetzes. Krankenkassen dürften die Bewilligung von Alg II nicht selbst
überprüfen. (Az: S 40 KR 206/05 ER)
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[6] Lichtblick-Surftipp
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--> MUT 2005 - Preis des Irrsinnig Menschlich e. V. für politisches Handeln
zugunsten psychisch kranker Menschen. http://www.irrsinnig-menschlich.de
--> Paritätisches Kompetenzzentrum "Persönliches Budget"
http://www.budget.paritaet.org
--> Stiftung Warentest in Zusammenarbeit mit dem Verein für
Konsumenteninformation Österreich (Hrsg.): Die andere Medizin –
"Alternative" Heilmethoden für Sie bewertet.
http://www.stiftung-warentest.de/unternehmen/andere_medizin.html
--> Job-Boom in der Gesundheitsbranche: Warentest warnt vor unseriösen
Kurs-Anbietern http://www.lichtblick-newsletter.de/ticker1583_05.html
--> Immer mehr Menschen haben keine Krankenversicherung
http://www.lichtblick-newsletter.de/ticker1580_05.html
--> Wenn die Angst vor dem Zahnarzt zur Krankheit wird. Fünf Prozent der
Bundesbürger leiden unter Behandlungsphobie: Dazu Informationen der
Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK)
http://www.dgzmk.de
--> Mißbrauch - Täter - Opfer. Es wird Zeit das Grauen aufzudecken. -
Website von Burkhardt Melz http://missbrauch.ugw24.de
--> Brandenburgs Gesundheitsstaatssekretär Winfrid Alber hat am Dienstag die
"Schriftenreihe zur Medizingeschichte des Landes Brandenburg" gewürdigt.
Ziel des Projekts sei vor allem die Aufarbeitung und Dokumentation der
Psychiatriegeschichte des Landes Brandenburg, verbunden mit einer breiten
Öffentlichkeitsarbeit für die vier Landeskliniken, sagte Alber bei einem
Festakt in Berlin. So arbeiteten fünf der inzwischen elf Bände umfassenden
Reihe das zuvor völlig unbehandelte Thema der "NS-Psychiatrie" auf.
http://www.lichtblick-newsletter.de/ticker1589_05.html
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