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Lichtblick-Newsletter Nr. 194 vom 21.11.2006
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Lichtblick-Newsletter Nr. 194 vom 21.11.2006
Nachrichten aus Psychiatrie & Selbsthilfe (naps)
ISSN 1619-1927 (Deutsche Bibliothek)
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Ausgezeichnet mit dem Antistigma-Förderpreis
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Lichtblick-Printausgabe und PDF
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A K T U E L L
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"Es liest sich wie ein Plädoyer für die Tötung
von Menschen mit Behinderungen."
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Liebe Leserin, lieber Leser!
Am kommenden Freitag bekommt der Schweizer Journalist und Autor
Erwin Koch den Medienpreis "Im Zentrum der Mensch". Er erhält den
mit 12 000 Euro dotierten Preis für seinen Beitrag "Der gute Tod",
der am 4. März 2006 in der Autorenzeitschrift "Das Magazin"
(Schweiz) abgedruckt wurde. Nach einer Presseinformation der Stifter
- Deutsche Krankenversicherung (DKV) und Deutsches Hygiene-Museum
Dresden - beschäftigt sich der "herausragende Beitrag" von Erwin
Koch "mit dem Thema Sterbehilfe am Beispiel von schwerstens
leidenden und unheilbar kranken Neugeborenen. Er schildert
eindringlich, wie in einer Klinik in den Niederlanden
wissenschaftliche und ethische Kriterien entwickelt wurden, nach
denen solche Kinder legal getötet werden dürfen".
Der Redaktion Lichtblick-Newsletter liegen erste Proteste gegen die
diesjährige Preisverleihung im Deutschen Hygiene-Museum in Dresden
vor. So sind die Mitglieder des Bundes der 'Euthanasie'-Geschädigten
und Zwangssterilisierten e.V. (BEZ) "empört, dass der Artikel 'Der
gute Tod' mit dem Medienpreis der Stifter - Deutsche
Krankenversicherung (DKV) und Deutsches Hygiene-Museum Dresden -
ausgezeichnet wird". Margret Hamm, BEZ-Geschäftsführerin, sagte
unserer Redaktion auf Anfrage: "Es liest sich wie ein Plädoyer für
die Tötung von Menschen mit Behinderungen."
Von Erika Feyerabend (BioSkop e.V.) liegt uns eine ausgesprochen
scharfsinnige Bewertung des diesjährigen Medienpreises "Im Zentrum
der Mensch" vor, die wir hier veröffentlichen. Im Anschluss daran
stellen wir den "herausragenden" Beitrag "Der gute Tod" vom 4. März
2006 vor.
Als verantwortlicher Redakteur von Lichtblick-Newsletter unterstütze
ich die kritische Auseinandersetzung und schließe mich den Statements
von Frau Magret Hamm und Frau Erika Feyerabend ausdrücklich an.
Roland Hartig
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"Im Zentrum der Mensch"?
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Von Erika Feyerabend
Das Deutsche Hygiene Museum in Dresden macht Ausstellungen zur
Geschichte der Gesundheitserziehung, organisiert Bürgerkonferenzen
zu strittigen Themen wie Hirnforschung und genetischer Diagnostik.
Es wurde 1912 gegründet. Seit 1999 ist das Museum in Händen einer
gleichnamigen, gemeinnützigen Stiftung. Gemeinsam mit der DKV
Deutsche Krankenversicherer, einem Unternehmen der ERGO
Versicherungsgruppe, vergibt die Stiftung einen Medienpreis: "Im
Zentrum der Mensch". Dieses Jahr erhält der Autor und Journalist
Erwin Koch die Auszeichnung, die mit 12.000 Euro dotiert ist. Sein
Beitrag "Der gute Tod" beschäftigt sich mit der Tötung kranker und
behinderter Neugeborener in den Niederlanden. Die Preisjury hob
hervor, dass Erwin Koch "seine Leser mit der Dramatik eines
moralischen Dilemmas konfrontiert, ohne ihnen eine bestimmte
Sichtweise aufzuzwingen".
Stereotype Berichte
Die mediale Hochzeit des Themas war das Jahr 2005. Damals wurde das
so genannte "Groninger Protokoll" in den Niederlanden landesweit
anerkannt. Seither dürfen ÄrztInnen Neugeborene töten, wenn sie
"schwer leiden", als nicht therapierbar gelten und wenn Eltern sowie
zwei weitere Ärzte der Tötung zustimmen. Sind die Kriterien erfüllt,
wird von einer Strafverfolgung abgesehen. Gemäß Gesetz zur
"Überprüfung von Lebensbeendigung auf Verlangen des Patienten und
Hilfe bei Selbsttötung" durften, juristisch gesehen, nur
PatientInnen getötet werden, die mehrmals danach verlangen und als
entscheidungsfähig angesehen werden.
Die Praxis im Nachbarland sieht anders aus. Die Dunkelziffer dieser
ärztlichen Taten wird als hoch eingeschätzt, das Meldeverhalten der
MedizinerInnen als gering. Schon offiziellen Untersuchungen zufolge
sind jährlich rund 1.000 Menschen ohne Zustimmung getötet worden.
Eine Strafverfolgung findet in der Regel dennoch nicht statt. Doch
davon war in den vielen Medienberichten in "Der Zeit", der "Times"
oder medizinischen Fachzeitschriften nichts zu lesen, als das
"Groninger Protokoll" den Schutz kleiner PatientInnen einschränkte.
Die Argumentationen sind schematisch: Ein dramatischer Einzelfall,
der eines Kindes mit einer Epidermolysis bullosa, einer Fehlbildung
der Haut, wird drastisch geschildert - und zur nachvollziehbaren,
juristischen Norm stilisiert. Da Kinder durch Behandlungsabbruch
oder heimliche Taten zu Tode kommen, "ist es Zeit, ehrlich zu sein".
Das Bild, das von den handelnden MedizinerInnen gezeichnet wird, ist
idealtypisch. Sie sind nachdenklich, wollen nicht töten, außer in
diesen Einzelfällen und neigen zu gesellschaftlicher Transparenz und
engen juristischen Erlaubnisregeln. Obwohl sie von rechtslastigen
und/oder "christlich-fundamentalistischen" KritikerInnen angefeindet
werden, töten sie weiter, ganz ihrem Gewissen und den leidenden
Kindern verpflichtet. Hauptzeuge der JournalistInnen ist der
leitende Kinderarzt des Universitären Medizinischen Zentrums in
Groningen: Dr. Eduard Verhagen.
Der preisgekrönte Artikel von Erwin Koch erfüllt die stereotype
Berichterstattung. Er fügt ihr nichts Wesentliches hinzu. Einziger
Kronzeuge ist Eduard Verhagen - nachdenklich, sympathisch und
ehrlich. "Verhagen will nicht heimlich tun, was weltweit getan wird:
die Tötung von unheilbar kranken Neugeborenen, die nichts als
leiden". Der Kinderarzt ist Mit-Autor des "Groninger Protokolls".
Seit mehreren Jahren versucht er der Tötung behinderter Neugeborener
eine juristische Fassung zu geben. Vier von den offiziell 22 Kindern,
die zwischen 1997 und 2004 im Nachbarland gegen geltendes Recht
fachmännisch zu Tode gebracht wurden, ließen in seiner Klinik ihr
Leben. Im letzten Jahr ist das Protokoll verabschiedet worden, und
es hat Verhagen eine enorme Medienpräsenz verschafft. Bei Erwin Koch
wird der Täter zum Opfer. "Jemand schrieb ihm: Hitler lebe - und zwar
in Groningen. Andere nannten ihn Dr. Death, Dr. Mengele, arisches
Monster". Wer das schrieb, bleibt ungesagt. Aber Koch legt durch das
Arrangement seiner historischen Versatzstücke nahe: Es können nur
AnhängerInnen monotheistischer Religionen sein. Erst sie erklärten
"das Leben, auch das behinderte, das schwache, als heilig". In der
Antike, bei den Wikingern, den Inuit in der Arktis oder den Kung in
Afrika töteten Menschen - auch Neugeborene. Eine
gesellschaftspolitisch motivierte Kritik am ärztlichen Tötungsrecht
als problematische Machtprozedur, die sozialpolitisch wirken kann
und wird, kennt der Autor nicht. "Menschen töten" und ÄrztInnen sind
gewissenhaft am Einzelfall orientiert. Verhagen bekommt auch andere
Briefe, zum Beispiel von Eltern, die vor Jahrzehnten ihr behindertes
Kind mit dem Kissen erstickten, weil kein Arzt und keine Behörde
ihnen damals half. Dass diese Eltern persönlich verzweifelt waren,
kann nicht bezweifelt werden. Aber: Ist Tötung die einzige "Hilfe"?
Dazu schweigt Erwin Koch.
Leiden oder Töten?
Dunkelziffern der Tötungshandlungen, Tendenzen, auch altersverwirrte
und psychisch Kranke und nun auch Neugeborene zu euthanasieren, ein
veränderter gesellschaftlicher Umgang mit "Leiden"? All dies ist
kein Thema in Kochs "gutem Tod". Dr. Verhagen wird zitiert. Es geht
um eine ganz kleine Gruppe von Neugeborenen. In allen westlichen
Gesellschaften überleben tausend Kinder das erste Lebensjahr nicht,
65 Prozent aufgrund ärztlicher Entscheidungen in Formen der
Unterlassung oder der aktiven Tötung. Die größte Gruppe seien
schwerstgeschädigte Neugeborenen, bei denen eine Behandlung gar
nicht versucht werde. Eine weitere Gruppe sind die Frühgeborenen, wo
erst im Laufe der Zeit die Behandlung eingestellt werde. Die dritte
und kleinste Gruppe von geschätzten 10-15 Kindern pro Jahr komme
behindert zur Welt, ihr Zustand sei stabil, auch ohne
Intensivpflege. "Aber ihr Leiden ist konstant,...niemand kann
helfen." Das habe er selbst erlebt, bei einem Neugeborenen mit
Epidermolysis bullosa, die schmerzhafte Hautschädigungen mit sich
bringe und einen frühen Tod. Damals hatte er nicht töten und sich
juristisch zur Verantwortung ziehen lassen wollen. Nach sechs
Monaten sei das Mädchen gestorben. Seither habe er begonnen, sich um
das Juristische zu kümmern, Staatsanwälte und Justizminister
aufgesucht. Die Bitte von Eltern zu "helfen" kann für ihn - und den
Autor - nur eine Antwort haben: juristisch zertifiziertes
Tötungsrecht. Bemühungen der Frühgeborenen-Medizin, die stationären
Bedingungen und die Pflege so zu gestalten, dass die Kinder sich
wohlfühlen und selbst leben oder sterben, bleiben ebenso unerwähnt
wie die Entwicklungen in der Palliativmedizin. Das "Dilemma" ist
eigentlich keines. Es wird als klare Entscheidungssituation
beschrieben: entweder Leiden oder Töten!
Am Ende des Artikels wird die Geschichte der Mutter, die man mit
einem Fläschchen Morphin nach Hause schickte und ihr Kind mit einem
Kissen erstickte, noch einmal wiederholt und mit der nunmehr legalen
Tötungspraxis konfrontiert: "Das Kind gleitet schmerzlos hinüber in
den Tod. Es sei, sagt Eduard Verhagen, auf eine gewisse Weise
angenehm oder schön zu erleben, wie das Kind sich entspanne, wie es,
zum ersten Mal, die Fäuste öffne, sein Gesicht." Und was, wenn es ihr
eigenes Kind wäre?, fragt Erwin Koch. "Ich könnte es nicht selber
töten, aber ich wollte seinen Tod", antwortet Eduard Verhagen. Für
diesen "guten Tod" bedarf es eben eines Berufsstandes, der dem
gesellschaftlichen Tötungsverbot nicht mehr verpflichtet ist.
Das Deutsche Hygiene Museum zeigt gerade eine Ausstellung des United
States Holocaust Memorial Museum in Dresden: "Tödliche Medizin.
Rassenwahn im Nationalsozialismus". Das Begleitprogramm ist
anspruchsvoll. In der Ausstellungsankündigung wird auf die
"besondere Relevanz" der damaligen Politik "für die Debatte um
Auswirkungen der Genforschung, gesellschaftliche Diskriminierung von
Behinderten und Definitionen von Leben und Tod" verwiesen. In diesem
Kontext den Medienpreis an Erwin Koch zu vergeben, ist denkwürdig.
Das Bekenntnis einer Distanz zu nationalsozialistischen
Euthanasieprogrammen ist integraler Bestandteil der öffentlichen
Kommunikation - auch dort wo die Tötung "unheilbar" Kranker und
Neugeborener legitim ist oder werden soll. Mögliche, historische
Kontinuitäten werden für den Autor Erwin Koch vor allem - und völlig
unberechtigt - in den hysterischen Phantasien der
Euthanasie-KritikerInnen gezogen. Wird das dem Anspruch gerecht,
sich heute mit der nationalsozialistischen Bevölkerungspolitik
auseinanderzusetzen?
In modernen Demokratien ist die Macht über Leben und Tod in ein
anderes Gewand gekleidet. Sie ist individuell, Leid vermeidend,
ästhetisch und nicht staatlich zwangsverordnet. Diese Ideologie
allerdings schützt weder vor gesellschaftlich dominierenden
Gesundheitsnormen noch vor wirtschaftlichen Kalkülen mit dem Leben
und Sterben schwerstkranker Menschen.
BioSkop e.V.
Bochumer Landstr. 144a
45276 Essen
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Fax 0201 - 53 66 705
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Der "herausragende" Beitrag "Der gute Tod" vom 4. März 2006
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DER GUTE TOD
TEXT ERWIN KOCH
ILLUSTRATION NIKLAUS HEEB
BILD THOMAS RABSCH
Der niederländische Kinderarzt Eduard Verhagen will nicht heimlich
tun, was weltweit getan wird: die Tötung von unheilbar kranken
Neugeborenen, die nichts als leiden.
Jemand schrieb ihm: Hitler lebt - und zwar in Groningen.
Andere nannten ihn Dr. Death, Dr. Mengele, arisches Monster.
Neulich schrieb eine Mutter: Ich bin Ihnen, sehr geehrter Herr Dr.
Verhagen, so dankbar für das, was Sie tun. Als vor fünfundzwanzig
Jahren unser Kind geboren wurde, unheilbar krank und jenseits jeder
Möglichkeit auf ein Leben ohne Schmerz, half uns niemand, kein Arzt,
keine Behörde. Wir erstickten es mit einem Kissen.
Dr. Eduard Verhagen, gross und blond, dreiundvierzig Jahre alt,
sitzt in seinem Büro im vierten Stock der Kinderklinik des
Universitair Medisch Centrum Groningen UMCG, Raum M4.214, Computer,
Akten, Neon, das Stethoskop hängt am Türgriff des hohen weissen
Schranks, eine Zeichnung an der Wand, VOOR PAPA, für Papa.
Er setzt sich an den Tisch, ruhig, fast schüchtern, die rechte Hand
legt er aufs helle Holz, die linke an die Stirn, das Tonbandgerät
läuft, er lächelt, diese Rolle hat er nicht gesucht.
Die Päpstliche Akademie für das Leben schrieb: Bei der Euthanasie an
Neugeborenen geht es um die Verletzung eines göttlichen Gesetzes, um
eine Beleidigung der Würde des Menschen, um einen Anschlag gegen die
Menschlichkeit. Es beginne mit dem missgebildeten Embryo ohne Hirn
und ende wohl beim Kind, dessen Geburt die Urlaubspläne störe,
schrieb Rom. Im Grunde ertrügen die Verwandten und Ärzte das Leid
des Kindes nicht - anders als das Kind selber, denn dessen Schmerzen
seien mit Medikamenten beseitigbar.
Herr Verhagen, Sie und die Klinik, der Sie vorstehen, beenden, von
Fall zu Fall, das Leben Neugeborener, Sie töten.
Er fährt sich übers Gesicht, ernst und bleich, holt Luft.
Ja, sagt er mit tiefer klarer Stimme.
Ja.
Menschen töten, töteten Neugeborene, seit sie Menschen sind. In den
griechischen Stadtstaaten der Antike, im alten Rom tötete man die,
die missgebildet oder schwächlich zur Welt kamen, man ertränkte,
erwürgte, setzte aus. Der Philosoph Plato, später auch Seneca,
Pfeiler dessen, was heute Zivilisation oder Abendland heisst, lobten
diese Praxis, auf dass, was unbrauchbar sei, vom Gesunden getrennt
werde. Germanen und Vikinger brachten um, die Inuit in der Arktis,
die Kung in Afrika, die Japaner bis ins 18. Jahrhundert.
Nur und erst die grossen monotheistischen Religionen, Judentum,
Christentum, Islam, verboten das Töten Neugeborener und begriffen
jedes Leben, auch das behinderte, das schwache, als heilig, dem
allein Gott ein Ende bereiten dürfe. Dennoch verlangte Thomas Morus,
der englische Staatsmann und Humanist, der 1935 von der katholischen
Kirche in die Kollektion ihrer Heiligen erhoben wurde, in seinem
Hauptwerk "Utopia", 1516, wer unheilbar krank sei und sich und die
Gesellschaft dadurch belaste, möge sich selbst töten oder den Tod
durch die Hilfe der Ärzte empfangen, auf dass er Erlösung finde,
ohne vom Tod etwas zu merken.
Sanctity of life!, integriteit van het leven!, die Heiligkeit des
Lebens! - selbstverständlich kenne er den Begriff, sagt Verhagen.
Er spricht langsam, setzt Wort für Wort, um nicht falsch verstanden
zu werden. Die deutsche "Financial Times", erst kürzlich, schob
Verhagen den Satz unter, die Beendigung von Leben sei ihm zum Hobby
geworden.
Technisch, sagt er, sind wir heute in der Lage, ein Leben zu
verlängern, ein Leben zu erhalten. Die Frage aber ist: Wie weit soll
das geschehen? Wie lange? Die Grenze, sagt Verhagen, liegt dort, wo
man erkennen muss: Es ist nicht mehr im Interesse des Kindes, nicht
mehr in seinem Sinn.
Er spricht den Satz: Der Tod kann menschlicher sein als ein Leben in
ständiger elender Qual.
Dann holt er ein Blatt Papier, einen Stift, zeichnet auf.
In den Niederlanden kommen jedes Jahr rund zweihunderttausend
Menschen zur Welt.
Tausend davon überleben das erste Jahr nicht.
Von diesen tausend sterben 65 Prozent - und dieser Satz trifft auf
alle reichen Länder des Westens zu - nach einer end of life
decision, durch Sterbehilfe, ob passiv durch Unterlassung oder aktiv
durch Tun.
Diese 65 Prozent wiederum teilen sich in drei Gruppen.
Die erste und grösste meint Neugeborene, die keine Möglichkeit des
Überlebens haben, keine Chance. Sie wurden zwar lebend geboren,
haben aber derart grosse Schäden am Hirn, an den Lungen oder Nieren,
dass keine Behandlung je erfolgreich wäre. In diesen Fällen, weltweit
und ohne Aufsehen, beschliesst der Arzt, das Neugeborene gar nicht
erst zu behandeln, das Kind sterben zu lassen.
Die zweite Gruppe sind Neugeborene, die theoretisch die Möglichkeit
des Überlebens haben. Sie trifft vor allem Kinder, die viel zu früh
geboren wurden, fünfundzwanzig Wochen nach der Zeugung bereits,
vierzig Wochen sind normal. Diese Kinder werden ärztlich begleitet
und behandelt, um sie im Leben zu halten, man gibt ihnen Medikamente
sogar auf die Gefahr hin, dass diese nicht nur nützen, sondern auch
zerstören, Hirnblutungen erzeugen, Nieren schädigen.
Gut, sagt Verhagen, Nieren und Lungen kann man ersetzen,
transplantieren, man kann vieles. Die Frage aber lautet: Ist eine
solche Behandlung noch sinnvoll für das Kind? Führen die Massnahmen,
die Eingriffe, die wir dem Neugeborenen zufügen, irgendwann zu etwas
wie Lebensqualität? Kommt der Arzt zum Schluss, dass jede weitere
Behandlung sinnlos ist, bricht er sie ab.
Und die dritte Gruppe, die kleinste, umfasst Kinder, zehn bis
fünfzehn pro Jahr in den Niederlanden, die mit einer unheilbaren
Krankheit geboren sind. Ihr Zustand ist stabil, sie brauchen keine
Intensivpflege. Aber sie leiden, sie haben ständig Schmerzen, ihrer
Qual kann nicht abgeholfen werden oder höchstens durch Narkose. Man
weiss: Diese Kinder werden früh sterben, wann genau, das wissen wir
nicht, sagt Verhagen.
Aber ihr Leiden ist konstant, es nimmt sogar zu, niemand kann
helfen. Und dann geschieht es, dass die Eltern dieser Kinder uns,
die Ärzte, fragen: Muss es wirklich so sein, dass unser Kind, das
ohnehin bald stirbt, noch so lange leidet, bis es stirbt? Könnt ihr
es nicht erlösen?
Die aktuelle Diskussion, sagt Verhagen, über Euthanasie an
Neugeborenen bezieht sich einzig auf diese letzte kleine Gruppe, auf
Kinder, die unheilbar krank sind und nichts als leiden, auf diese
wenigen, ganz schwierigen schweren Fälle.
Der Begriff Euthanasie stammt aus dem Griechischen und bedeutet
leichter, schöner Tod. Er besteht aus den Teilen "eu", gut, schön,
angenehm, und "thanatos", Tod. In seinem Ursprung meinte das Wort
nicht Sterbehilfe, sondern einzig die Vorstellung von einem Tod in
Würde und Glück.
Negativ beladen wurde der Ausdruck Euthanasie durch die Verbrechen
der deutschen Nationalsozialisten während des Dritten Reiches, 1933
bis 1945, als, auf Grund eines geheimen Führerbefehls, ungefähr
achtzigtausend Tod- oder Geisteskranke, so genannte
Ballastexistenzen, ermordet wurden. Den Weg dazu hatten nach dem
Ersten Weltkrieg der deutsche Strafrechtler Karl Binding und der
Psychiater Alfred Hoche bereitet. In ihrem Werk "Die Freigabe der
Vernichtung lebensunwerten Lebens" nannten sie zwar das Dasein eines
jeden Menschen schützenswert - ausser jenes eines Todkranken oder
eines Geisteskranken, denn Todkranke könnten ihren Lebenswillen
nicht mehr äussern und Geisteskranke gar keinen bilden. Solche
Menschen stellten Binding und Hoche auf eine tierische Stufe, sie
beschrieben sie als Menschenhülsen oder geistig Tote, deren Leben
weder für sie selber noch für die Gesellschaft einen Wert besitze.
DER WERT DES LEBENS
Was also, spricht Verhagen in sein Büro, wenn Eltern vor dir stehen
und fragen: Muss es wirklich so sein, dass unser Kind, das ohnehin
bald stirbt, noch so lange leidet, bis es stirbt?
Mit dieser Schwierigkeit hatte sich Eduard Verhagen nie beschäftigt,
bis im Jahr 2001 Sanne vor ihm lag, ein Neugeborenes mit der
schwersten Form von Epidermolysis bullosa: Sanne hatte, als sie aus
ihrer Mutter glitt, an manchen Stellen offene Wunden, sie schrie vor
Schmerz, und berührte man sie, löste sich sofort die Haut, Blasen
wuchsen. Täglich mussten die Verbände gewechselt werden, und das
konnte man, um dem Kind die Qual zu ersparen, nur unter Narkose tun,
Tag für Tag. Und wechselte man die Verbände, riss neue Haut weg. Die
Haut löste sich auch in Mund und Speiseröhre. Die Speiseröhre, ein
Schlauch, wuchs zusammen, war bald verschlossen, die Ärzte setzten
eine Magensonde, eine Entzündung begann.
Wenn Sie die Bilder ertragen können, zeige ich sie Ihnen gern, fragt
Verhagen.
Er legt ein Buch auf den Tisch: "Handboek Kindermatologie", Seite
242: zwei rote schuppige Stümpfe, keine Zehen mehr daran, zwei rote
schuppige Stümpfe ohne Finger. Ein Kind, wie aus dem Feuer geholt.
Er sagt: Irgendwann wachsen die Zehen zusammen, die Finger, und
sterben langsam ab. Die Lebenserwartung von Kindern mit dieser
schwersten Form von Epidermolysis bullosa, dem
Hallopeau-Siemens-Syndrom, ist gering. Denn es kommt zu
Hautinfektionen, der ganze Körper verkrustet, vernarbt, und wenn sie
diese Infektionen überstehen, sterben sie an Hautkrebs, spätestens
mit zehn.
Da seien Sannes Eltern zu ihm gekommen und hätten gesagt: Wir wissen
sehr genau, wie es um unser Kind steht. Aber wir möchten nicht, dass
Sanne noch zehn Jahre lang leidet. Erlöst sie, tut etwas, bitte.
Im Jahr 1979 machte der australische Sozialphilosoph Peter Singer
weltweit Aufsehen, als er in seinem Buch "Praktische Ethik" meinte,
einem Menschen sei das Recht auf Leben erst vier Wochen nach der
Geburt zuzusprechen, denn zuvor habe ein Kind noch kein eigenes
Lebensinteresse, und so lange müsste den Eltern das Recht zur Tötung
ihres irreversibel geschädigten Kindes zustehen, um statt diesem ein
gesundes zu zeugen.
Sieben Jahre später, 1986, veröffentlichten die Deutsche Akademie
für Ethik in der Medizin, die Deutsche Gesellschaft für
Kinderheilkunde und die Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht
erstmals ein Dokument über Grenzen ärztlicher Behandlungspflicht bei
schwerstgeschädigten Neugeborenen, die so genannten Einbecker
Empfehlungen. Darin beschwören die Verfasser das menschliche Leben
als einen Wert höchsten Ranges.
Direkte aktive Sterbehilfe - jemand führt durch bewusstes Handeln
gezielt den Tod des Patienten herbei - verdammten sie ohne
Kompromiss.
Zur indirekten aktiven Sterbehilfe - jemand gibt dem Patienten, um
dessen Leid zu lindern, Mittel, die den Eintritt des Todes
möglicherweise oder mit Bestimmtheit beschleunigen - liessen sich
die Einbecker Empfehlungen nicht aus, lehnten sie aber nicht
ausdrücklich ab.
Der passiven Sterbehilfe - Herbeiführung des Todes durch
Behandlungsverzicht - stimmten sie zu unter zwei Bedingungen: Wenn
nach dem aktuellen Stand medizinischer Erfahrung und menschlichen
Ermessens das Leben des Neugeborenen nicht auf Dauer erhalten werden
könne, sondern ein in Kürze zu erwartender Tod nur hinausgezögert
würde. Und wenn ausserdem medizinische Behandlungsmassnahmen dem
Neugeborenen nur ein Leben mit äusserst schweren Schädigungen
ermöglichen würden, für die keine Besserungschancen bestünden.
Es ist zu vermuten, wo nicht zu behaupten, dass heute Kinderärzte,
überall auf der Welt, Neugeborene, die unheilbar krank sind und die
nichts als leiden, mit dem Einverständnis der Eltern töten,
heimlich, ohne Aufsehen und Rücksicht
auf die Gesetze.
Der Schritt von der Behandlung zur Tötung sind nur wenige Tropfen.
Die Grenze zwischen der Erhöhung einer Dosis Morphin und direkter
aktiver Sterbehilfe verschwimmt in der Praxis des Alltags.
Umfragen unter niederländischen Kinderärzten ergaben, dass 72
Prozent die Tötung von Neugeborenen, unter bestimmten Bedingungen,
befürworten, in Frankreich sind es 74 Prozent.
Das Bild, das der einzelne Mensch und die Gesellschaft, in der er
lebt, sich von einem lebenswerten Leben machen, ist kulturell
geprägt und entsprechend verschieden. In Italien, zum Beispiel,
würden bei einem Notfall 50 Prozent der Eltern ihr Kind, obwohl
dieses viel zu früh und behindert geboren ist, wiederbeleben lassen.
In Deutschland sind es 20 Prozent, in den Niederlanden und in der
Schweiz nicht einmal mehr fünf.
Kann es sein, Dr. Verhagen, dass Sie einfach nur ehrlicher sind als
viele Ihrer Kollegen?
Er zieht die Brauen hoch und schweigt.
Das Mädchen Sanne machte Ihnen schlaflose Nächte?
Er überlegt, sagt endlich: Schlaflose Nächte? Ja, vielleicht. Die
Ohnmacht, die wir empfanden - ich bin ja nicht allein, wir sind
mehrere, Pflegefachfrauen, Ärzte, Ärztinnen -, diese Ohnmacht war
nicht leicht zu ertragen.
DAS GRONINGER PROTOKOLL
Eduard Verhagen, der, bedingt durch den Numerus clausus des
niederländischen Hochschulsystems, Jurist geworden war, bevor er
Arzt wurde, der, als Arzt, ein Jahr lang in Nigeria arbeitete, fünf
Jahre in Curaçao, Karibik, sah Sanne in ihren Kissen liegen, sie
schrie bei jeder Bewegung, das Gesicht verzerrt. Verhagen fragte
Kollegen um Rat, in den Niederlanden, in Deutschland, den USA, alle
bestätigten ihm, diese schwerste Form von EB, Epidermolysis bullosa,
sei nicht heilbar, bedeute nichts als Qual und einen langsamen frühen
Tod.
Dann begannen wir, uns ums Juristische zu kümmern, wir riefen die
besten Gesundheitsrechtler des Landes an. Und die sagten uns, dass
in der Vergangenheit, 1995, 1996, zwei Ärzte getan hatten, was wir
zu tun überlegten, sie hatten getötet, und waren dann strafrechtlich
verfolgt worden, wegen Mordes.
Seit dem Jahr 2001 erlaubt in den Niederlanden das so genannte
Euthanasiegesetz, unter ganz bestimmten Bedingungen, die Tötung
eines Menschen, so der darum bittet. Der Mensch, unerträglich
leidend, ohne Aussicht auf Besserung, der seinen Tod erfleht, muss
aber mindestens zwölf Jahre alt sein. Tötet jemand einen anderen,
ohne dass der darum gebeten hätte, macht er sich des Totschlags oder
des Mordes schuldig.
Wir gingen zum Groninger Staatsanwalt, wir legten ihm den Fall von
Sanne dar, wir erklärten ihm den Wunsch der Eltern, unser Dilemma,
schliesslich schlugen wir vor, das Leben von Sanne zu beenden, und
fragten ihn: Was meinen Sie dazu?
Ihr riskiert, verfolgt zu werden!
Verhagen, die Linke an der Stirn, sagt: Ich hatte nicht den Mut, ich
wagte es nicht. Ich teilte Sannes Eltern mit, wir seien nicht bereit,
ihr Kind zu töten.
Das war im Jahr 2001, sagt Verhagen, ich war achtunddreissig,
Familienvater, ich wollte nicht riskieren, in einem Gefängnis zu
verschwinden.
Der Mensch Sanne, sechs Monate alt, starb endlich an einer
Lungenentzündung.
Das war der schlimmste Moment, sagt Verhagen. Mit der Erfahrung, die
ich heute habe, hätte ich es wohl getan, ich hätte den Mut, das
Risiko der Verfolgung einzugehen, ich war vielleicht zu jung.
Das qualvolle Sterben der Neugeborenen Sanne liess den Ärzten der
Kinderklinik der Universität Groningen keine Ruhe. Sie überlegten
sich, eine Richtlinie zu erarbeiten für den Fall, dass eines Tages
andere Eltern die Frage stellten: Muss es wirklich so sein, dass
unser Kind, das ohnehin bald stirbt, noch so lange leidet, bis es
stirbt?
Kinder, fast ohne Hirn geboren, Mikrozephalie, Anenzephalie,
Wasserkopf, Hydrocephalus.
Kinder mit schwersten Formen von Spina bifida, offenem Rücken, in
einem Sack, gefüllt mit Hirnflüssigkeit, schwimmen frei die Nerven,
mindestens sechzig Operationen innerhalb eines Jahres, ein Leben in
Narkose und Schmerz.
Die Groninger Ärzte trugen zusammen, was zum Thema bereits gedacht,
geschrieben, geurteilt worden war, sie listeten auf und stellten
fest, dass in den Niederlanden Jahr für Jahr zehn bis fünfzehn
Kinder geboren wurden, unheilbar krank, nur leidend, Kinder, die,
auf Bitte der Eltern, von ihren Ärzten getötet wurden, obwohl es
verboten war. Verhagen lud den Staatsanwalt in die Klinik, liess ihn
teilhaben an der Suche nach einer Verbesserung.
Der Staatsanwalt erklärte seine Sicht, man versprach sich,
gemeinsam, Justiz und Medizin, eine Lösung zu finden.
Schliesslich, im Jahr 2003, stand ein Dokument fest, das später
berühmt wurde, "The Groningen protocol - Euthanasia in Severely Ill
Newborns", das Groninger Protokoll.
Verhagen reiste nach Den Haag, unterhielt sich mit dem
Justizminister, mit dem Oberstaatsanwalt, änderte ab, fügte hinzu.
Bis der Oberstaatsanwalt gelobte, auf die strafrechtliche Verfolgung
eines Arztes, der einem Neugeborenen direkte aktive Sterbehilfe
leistet, zu verzichten - wenn fünf Kriterien erfüllt seien:
Das Leid des Neugeborenen ist so ernsthaft und schwer, dass ein
Überleben nur kurze Zeit möglich ist.
Es besteht keine Möglichkeit einer Heilung oder einer Besserung
durch Medikamente oder chirurgische Eingriffe.
Beide Elternteile geben ihre Zustimmung.
Ein unabhängiger Arzt, der mit dem Fall nicht vertraut war, kommt
zum gleichen Schluss wie die behandelnden Ärzte.
Die Tötung nimmt ein Arzt vor, und die Eltern werden nach der
Lebensbeendigung ihres Kindes psychologisch betreut.
Erlösen Sie, Herr Verhagen, indem Sie ein Kind töten, nicht zuerst
einmal dessen Eltern?
Das Leiden der Eltern ist ohne Belang, sagt er mit tiefer klarer
Stimme, das Leiden der Eltern spielt keine Rolle.
Ein gewisser Pierre Mertens, Präsident der International Federation
of Spina bifida and Hydrocephalus, Vater einer Tochter mit Spina
bifida, wirft Ihnen vor, Sie, Herr Verhagen, und Ihresgleichen
stellten die Behinderung durch Spina bifida als etwas dar, das zu
leben nicht wert sei. Mertens sagt: Wenn Eltern negativ und
einseitig informiert werden - denn die Information ist nicht
objektiv -, dann entscheiden Eltern im Sinne des Arztes.
Verhagen überlegt.
Diese Meinung, glaube ich, bedingt zwei Antworten: In der Praxis ist
es so, dass die Eltern von allem Anfang dabei sind, wenn wir einen
Beschluss fassen, bei jedem Schritt der Behandlung sind sie dabei
und werden gleichsam zu Experten. Es ist aber nicht so, sagt er,
dass wir immer von Anfang an merken, ob das Neugeborene unheilbar
krank ist, ob es nur leidet, keine Zukunft hat. In der Praxis reift
der Entschluss, das Kind zu erlösen, zuerst bei den Eltern. Und
deren Entschluss ist für uns, die Ärzte, die zuallererst Leben
erhalten, keineswegs zwingend.
Und zweitens: Immer wieder bin ich erstaunt, wie viele Menschen
nicht wahrhaben wollen oder können, dass es uns einzig um die ganz
wenigen schwierigen schweren Fälle geht. Selbstverständlich kann
jemand, der mit Spina bifida geboren wurde, ein glückliches Leben
führen. Aber jemand, der mit einer der schwersten Formen von Spina
bifida geboren wurde, kann nie ein glückliches Leben führen, nicht
mal ein schmerzfreies. Ich bin erstaunt, wie unbeschwert und schnell
so viele Menschen uns Leichtfertigkeit unterstellen. Es geht uns um
die ganz, ganz schwierigen Fälle, ich wiederhole mich seit Jahren.
EIN SCHMERZLOSER TOD
Was zuerst als interne Richtlinie für das Universitair Medisch
Centrum Groningen gedacht war, wurde schnell öffentlich. Alle acht
Universitätskliniken des Landes zeigten Interesse am Protokoll und
übernahmen es. Am 10. Dezember 2004, unter der Führung von Eduard
Verhagen, verlangten sie die Einsetzung einer nationalen Kommission,
deren Aufgabe es sei, die Frage der Euthanasie an Neugeborenen auf
landesweite Ebene zu stellen. Verhagen sprach: Es ist Zeit, ehrlich
zu sein. Überall auf der Welt, auch in den USA, beenden Ärzte das
Leben Neugeborener, diskret, heimlich, ohne jede Richtlinie.
Dann, fast zur gleichen Zeit, stellte der Fernsehsender Nederland 1
ein Elternpaar vor, das, weil kein Arzt es tat, sein Kind getötet
hatte, die Sendung erwähnte, in Groningen bestehe ein Protokoll,
gleichsam eine Anleitung zu direkter aktiver Sterbehilfe. Die
Sendung wurde auch in Belgien gezeigt, dann in Spanien, Italien,
dargeboten als Schrei: In den Niederlanden töten sie jetzt auch
Kinder!
Die Christian Medical Association, der grösste konfessionelle
Ärzteverband der Vereinigten Staaten von Amerika, schrieb: Die
tragische Ironie besteht nun darin, dass niederländische Ärzte einst
ihr Leben aufs Spiel setzten im Kampf gegen das Euthanasieprogramm
der Nazis. Heute weisen niederländische Euthanasieärzte den Vorwurf
empört von sich, aus gleichen Motiven wie die Nazis zu handeln. Die
niederländische Euthanasie gibt vor, sie geschehe auf der Grundlage
von Leid, von Schmerz und der Autonomie des Patienten, in
Wirklichkeit passiert sie auf der Basis von Geldgier, von
Bequemlichkeit und der Allmacht der Ärzte.
Dr. Death, Dr. Mengele, arisches Monster, wenn es jemand verdient,
vergiftet zu werden, dann du.
Ende 2005 rief die Regierung in Den Haag endlich die Kommission ins
Amt, die die Kliniken gefordert hatten, zusammengesetzt aus einem
Juristen, einem Ethiker und drei Ärzten verschiedener
Fachrichtungen. Diese fünf, so lautet ihre Aufgabe, messen fortan
die Fälle von Früheuthanasie, die ihnen gemeldet werden, am
Groninger Protokoll.
Neulich schrieb eine Mutter: Als vor 25 Jahren unser Kind geboren
wurde, unheilbar krank und jenseits jeder Möglichkeit auf ein Leben
ohne Schmerz, half uns niemand, kein Arzt, keine Behörde. Man gab
uns einige Fläschchen Morphin, schickte uns und das Kind nach Hause.
Wir erstickten es mit einem Kissen.
Viermal, Herr Verhagen, wurde in Ihrer Klinik, mit dem Wissen der
Justiz, getötet?
Ja.
War es beim ersten Mal schwieriger als beim vierten Mal?
Im Gegenteil, sagt er, die Entscheidung fiel uns jedes Mal schwerer.
Wie töten Sie?
Er holt Luft: Der Akt des Tötens ist nicht spektakulär. Wir sprechen
mit den Eltern des Kindes einen Zeitpunkt ab. Die Eltern haben die
Möglichkeit, Abschied zu nehmen, so lange sie möchten und wie sie
möchten. Sie können einen Priester mitbringen, Verwandte, Kinder,
Nachbarn. Das Neugeborene, das nichts als leidet, ist ohnehin an
eine Infusion angeschlossen. Wir fügen ein Medikament bei, ein
Narkotikum, das die Atmung stoppt, die Hirntätigkeit. Das Kind
gleitet schmerzlos hinüber in den Tod.
Es sei, sagt Eduard Verhagen, auf eine gewisse Weise angenehm oder
schön zu erleben, wie das Kind sich entspanne, wie es, zum ersten
Mal, die Fäuste öffne, sein Gesicht.
Und wenn es Ihr eigenes wäre?
Ich wünschte mir seinen Tod, ja. Ich könnte es nicht selber töten,
aber ich wollte seinen Tod.
Erwin Koch ist Reporter des "Magazins"
(erwinkoch@bluewin.ch).
Niklaus Heeb ist wissenschaftlicher Illustrator
(atelier@niklaus-heeb.ch).
Der Fotograf Thomas Rabsch lebt und arbeitet in Köln
(info@thomasrabsch.de).
Quelle: Deutsches Hygiene-Museum Dresden
http://www.dhmd.de/neu/index.php?id=445
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