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Lichtblick-Newsletter Nr. 207 vom 03.09.2007


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Lichtblick-Newsletter Nr. 207 vom 03.09.2007
Nachrichten aus Psychiatrie & Selbsthilfe (naps)
ISSN 1619-1927 (Deutsche Nationalbibliothek)
http://www.lichtblick-newsletter.de
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Liebe Leserinnen und Leser,

seit einigen Jahren steht die Qualität der Pflege auf dem Prüfstand.
Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung ist das kein
Wunder. Doch wie sieht es im Bereich der Psychiatrie aus, angesichts
der Zunahme psychischer Erkrankungen? Wie wirksam sind die Therapien
und die Rehamaßnahmen wirklich? Inzwischen gibt es auch hier
alarmierende Klagen. Lesen Sie dazu unseren Bericht.

Ihr Lichtblick-Team


::: Hilfeschrei nach qualifizierter Hilfe

Hier und da hakt es in der Psychiatrie. Mancher spricht vom
therapeutischen Stillstand. Andere sagen, es sind nur die
schwierigen "Einzelfälle", die auf der Strecke bleiben. Sicherlich,
Patentrezepte zur Behandlung der Erkrankten gibt es nicht. Zumindest
kann der Patient erwarten, dass alle Maßnahmen zur Behandlung einer
Krankheit nach den neuesten Erkenntnissen, wie es inzwischen heißt,
"durchgängig leitliniengerecht", erfolgen. Dazu zählt auch der
Patientenwille, Angehörige und andere Beteiligte in Aufklärung,
Rückfallprävention und Behandlung einzubeziehen. Doch nicht jeder
Therapeut ist darauf erpicht. Mit der Masche, "Ihr Kind muss sich
abnabeln" oder "Wichtig ist Selbstständigkeit", wird immer noch
vielen Angehörigen die kalte Schulter gezeigt. Aus Sicht der
Familien, die mit ihren Betroffenen mitleiden, eine äußerst
unangenehme Erfahrung. Dadurch werden sie praktisch handlungsunfähig
gemacht. Wenn Behandler gegenüber Angehörigen die Partie "Schachmatt"
spielen, sie nicht einbeziehen wollen, obwohl der Patient das möchte,
ist nur schwerlich ein Therapieerfolg zu erzielen.

So suchten die Eltern einer psychisch kranken Tochter das Gespräch
mit einem Chefarzt. Nach einigem Hin und Her kam es dazu. Dabei
stellte der Doktor seine therapeutischen Bemühungen heraus, ohne die
Eltern wirklich anzuhören, geschweige sie als Partner zu gewinnen. Zu
diesem Zeitpunkt befand sich die junge erwachsene Tochter bereits
vier Wochen auf der "Geschlossenen". Sie hörte immer noch peinigende
Stimmen, stand große Ängste aus, nahm kaum noch Flüssigkeit zu sich,
verlangte eine "Todesspritze", so die besorgten Eltern. In dieser
Lage die Eheleute nach ihren Berufen zu fragen, grenzt schon an
Tücke. "Lehrerin", antwortete die Mutter. Bestätigt diese Antwort
etwa ein Vorurteil des Arztes, offen gesagt, "Lehrer sind
Therapieverderber"? Jedenfalls endete das Gespräch mit dem rüden
Verweis: "Ich habe ihre Tochter nicht krank gemacht."

Trotz allem, eine Lösung musste her, die wohl eher ein Eingeständnis
für eine quergegangene Behandlung ist: Es erfolgte eine Überweisung
der Patientin in eine andere Klinik, 160 Kilometer weiter weg. Nicht
gerade eine wohnortnahe Variante. Bei der Verlegung fuhr die Mutter
mit. Nicht auf freundlichen Wink eines Arztes hin, sondern aufgrund
eines Hinweises der Transportfirma, die Angehörige als Begleiter
akzeptiert.

Fazit: Wenn Übereinkünfte zwischen Patienten, Behandlern und
Angehörigen den Heilungsprozess begünstigen, dann gehören diese in
das Behandlungskonzept.

Zweites Beispiel: Nach langem Gebrauch einer älteren Generation von
Neuroleptika entwickelten sich bei einer Frau irreversible
Spätdyskinesien. Gegen die Bewegegungsstörungen, das Schwitzen und
die Unruhe, aber auch gegen Ängste nimmt sie seit etwa acht Jahren
das freiverkäufliche Schlafmittel Vivinox mit dem Wirkstoff
Diphenhydramin (DPH) ein. Nach Herstellerangaben sollte die
Tagesdosis von zwei Dragees (entsprechen 50 mg DPH) nicht
überschritten werden. Zudem sollte die Behandlungsdauer nur wenige
Tage betragen und zwei Wochen nicht überschreiten. Doch von diesen
Schlafdragees kommt sie nicht los! Inzwischen braucht sie täglich um
die 50 Tabletten. Eine hochgefährliche Dosis! In der Packungsbeilage
steht: "Überdosierungen mit Diphenhydramin äußern sich in in erster
Linie - abhängig von der aufgenommenen Menge - durch Störungen des
Zentralnervensystems (Verwirrung, Erregungszustände bis hin zu
Krampfanfällen, Bewusstseinseintrübung bis hin zum Koma,
Atemstörungen bis Atemstillstand) und des Herz-Kreislauf-Systems."

Bereits zwei Mal passierte es: Wie versteinert fiel die Frau um und
begann zu krampfen. Im Krankenhaus wurde das Mittel sofort
abgesetzt. Die dann einsetzenden Entzugserscheinungen wurden mit
entsprechenden Mitteln unterdrückt. Mehrwöchige Aufenthalte,
insgesamt waren es sechs in verschiedenen psychiatrischen Kliniken,
brachten nichts. Wie auch, eine Suchttherapie wurde ja nicht
eingeleitet. Die eingesetzte Medizin zur Behandlung der
Entzugssymptome wurde nach der Entlassung nicht weiter verordnet.

Somit folgte jeder Entlassung, ohne den Ernst der Lage wirklich
erkannt zu haben und ohne gezielte Vorbereitung der Patientin, der
Sprung ins kalte Wasser. Wieder hängt die Frau "an der Apotheke",
holt sich eine Packung nach der anderen. Über das Risiko hat sie
immerhin ein Pharmazeut aufgeklärt. Seitdem macht sie um diese
Apotheke einen großen Bogen. Das Geschäft machen nun die anderen.

Leider konnten die Kliniken keine individuell abgestimmte
Entwöhnungstherapie bieten oder wenigstens vermitteln, obwohl die
Frau zu diesem Schritt bereit war. Die Patientin hat das Vertrauen
zu den Behandlern verloren. Von einem erneuten Klinikaufenthalt
müsste sie erst überzeugt werden. Was tun? Sterbebegleitung auf
Raten? Letztendlich ist das ein Schrei nach qualifizierter Hilfe!

Hinweis: In Internetforen wird der Wirkstoff Diphenhydramin ab einer
bestimmten Überdosierung als "Droge" mit "halluzinogenen Effekten"
beschrieben. Auch gibt es eine "Diphenhydramin FAQ", die
verschiedene "Trip"-Effekte von "erfahrenen Usern" propagiert.
Was wissen eigentlich die Experten darüber?

Eigenbericht der Redaktion Lichtblick-Newsletter.
Quellen: Gespräche mit Betroffenen und Angehörigen,
und Selbsthilfe-Beschwerdestelle Psychiatrie MV.
Namen der Redaktion bekannt.

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IMPRESSUM

Lichtblick-Newsletter: Nachrichten aus Psychiatrie und Selbsthilfe (naps)
Hg: Familien-Selbsthilfe Psychiatrie Landesverband Mecklenburg-Vorpommern
der Angehörigen und Freunde psychisch Kranker e.V. (LApK MV e.V.)
Henrik-Ibsen-Str. 20, 18106 Rostock, Tel./Fax 0381 - 72 20 25

Redaktion: Roland Hartig (ViSdP), Ulrike Schob, Charlotte Rose,
Thomas Greve, E-Mail: redaktion@lichtblick-newsletter.de

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