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Antipsychiatrie/Scientology/KVPM
Redaktion
10.10.2003
Aufklärung und Konsequenzen
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Abschaffung der Psychiatrie


Gleichstellung oder soziale Misere?

Ein Interview mit Prof. em. Thomas S. Szasz von Marianne Kestler

Der emeritierte amerikanische Psychiatrieprofessor Thomas S. Szasz gilt als die derzeit schillerndste Galionsfigur der radikalen Antipsychiatriebewegung. In zahlreichen Publikationen verficht er die These, psychische Erkrankungen existierten nicht, sondern seien die Erfindung eines staatlichen Machtapparates – der Psychiatrie –, um Menschen mit abweichendem Verhalten die freiheitlichen Grundrechte abzusprechen. Dies sei seiner Auffassung nach ebenso rassistisch wie die Unterdrückung und Vernichtung der Juden im Dritten Reich.

Anlässlich einer Publikation hatte ich Gelegenheit zu einem E-Mail-Austausch mit Professor Szasz über einige seiner Thesen. Diese werden auszugsweise im nachfolgenden Interview wiedergegeben und im Anschluss kommentiert.


MK: Herr Professor Szasz, Sie gelten als die Ikone der Antipsychiatriebewegung. Das ist ja
– in Deutschland wie in den USA – ein heftig umstrittenes Gebiet. Wie stehen Sie dazu?

Szasz: Ich wehre mich energisch gegen die Antipsychiatrie. Meine Kritik richtet sich ausschließlich gegen psychiatrischen Zwang. Das selbst-stigmatisierende Etikett "Antipsychiatrie" war ein Gemeinschaftsprodukt von Ronald D. Laing und David Cooper. So wäre es zum Beispiel völliger Unsinn, einen Mediziner, der Zwangsbehandlung auf dem Gebiet der Dermatologie kritisiert, einen "Antidermatologen" zu nennen oder einen Kritiker der Onkologie "Antionkologen" oder einen kritischen Augenarzt einen "Antiaugenarzt". Genauso unsinnig ist es, einen Kritiker psychiatrischer Zwangsbehandlung einen "Antipsychiater" zu nennen. Dieser Begriff zeigt eigentlich nur, dass sich die Psychiatrie ausschließlich über Zwang definiert, nicht über Heilungsabsicht.


MK: Sie sind Mitbegründer der Scientology-Tarnorganisation CCHR (Citizens Commission for Human Rights). Deswegen werden Sie häufig der Nähe zur Scientology-Organisation bezichtigt. In welchem Verhältnis stehen Sie zu Scientology?

Szasz: Ich bin kein Scientologe und war es nie. Scientology ist eine Religion, und ich bin ein überzeugter, bekennender Atheist. Ich habe die CCHR aus denselben Motiven mitgegründet, wie ich Jahre davor zusammen mit dem Soziologen Erving Goffman und dem Juraprofessor George Alexander die American Association for the Abolition of Involontary Mental Hospitalization (AAAIMH) ins Leben gerufen habe. Die CCHR ist auf mich zu gekommen, weil sie sich meinem Kampf gegen die Institution Psychiatrie anschließen wollte, nicht umgekehrt. Diese Unterstützung begrüße ich, denn: Der Feind meines Feindes ist mein Freund. Dies allerdings nur insoweit er meinen Feind bekämpft, nicht unbedingt in der Verfolgung anderer Ziele. Amerika und Großbritannien, Roosewelt und Churchill haben Seite an Seite mit der UDSSR und Stalin gekämpft. Deswegen sind weder die Briten noch wir Stalinisten geworden. Ich widme meine Arbeit seit über einem halben Jahrhundert der Bekämpfung psychiatrischer Sklaverei, das heißt der Abschaffung der staatlich sanktionierten Gefangennahme von Menschen unter medizinischer Schutzherrschaft – eine Praxis, die in den letzten Jahrzehnten zu einer staatlich sanktionierten zwangsweisen Verabreichung von Drogen an unschuldige Menschen ausgewachsen ist. Im Kampf gegen den therapeutischen Staat hätte ich die Unterstützung von Juden, Katholiken und Moslems sehr begrüßt, auch wenn ich deren religiöse Prinzipien und Praktiken genauso ablehne wie die von Scientology.


MK: Sie sprechen von der Abschaffung der zwangsweisen Unterbringung und
Medikation von "unschuldigen Menschen". Was meinen Sie damit?

Szasz: Ihre Frage führt zum Kern dessen, was es heißt, als erwachsene Person in einer freien Gesellschaft zu leben. Das bedeutet, innerhalb des gesetzlichen Rahmens uneingeschränkte Freiheit zu haben. Also, jemand, der nicht gegen das Gesetz verstößt – gleichgültig wer er ist oder wie er bezeichnet wird (Mann/Frau, Weiß/Schwarz, Staatsbürger/Ausländer, normal/geisteskrank) – hat ein Anrecht darauf, vom Staat unbehelligt zu bleiben. Mit demselben Recht ist diese Person verantwortlich für ihr Handeln – ob gut oder schlecht. So funktionieren Freiheit und Verantwortung. Nehmen Sie eins von beiden weg, nehmen Sie gleichzeitig das andere auch weg.


MK: Das heißt doch aber auch anders herum: Wer gegen das Gesetz verstößt, gleichgültig wer oder was er ist, wird mit dem entsprechenden Strafmaß behandelt, also unter Umständen eben eingesperrt. Das setzt verantwortliches Handeln voraus, so oder so. Was ist mit Menschen, die aufgrund einer psychischen Ausnahmesituation – etwa Angstzustände oder paranoide Wahnvorstellungen – in ihrer Realitätswahrnehmung beeinträchtigt sind, sich etwa gegen eine subjektiv empfundene, aber real nicht vorhandene Bedrohung wehren und dabei Gesundheit oder Leben anderer gefährden? Oder Personen mit schweren Depressionen, die Gefahr laufen, ihrem eigenen Leben ein Ende zu setzen? Sind diese teilweise desorientierten Menschen voll verantwortlich für ihr Verhalten und gehören in den Strafvollzug?

Szasz: Sehen Sie, Sie setzen voraus, dass es einen speziellen Personenkreis gibt – "desorientiert" oder wie immer man sie nennen mag – der anders zu behandeln ist als andere. Niemand darf ins Gefängnis eingesperrt werden, es sei denn, er ist einer Straftat überführt worden. Verzweiflung und Angst berechtigen niemanden, einen anderen Menschen zu töten, anzugreifen oder auszurauben. (Im übrigen ist Suizid ein grundlegendes Menschenrecht. Psychiater, die das mit Gewalt zu verhindern suchen, machen sich selbst der Bedrohung und Freiheitsberaubung unschuldiger Menschen schuldig.) Um es auf einen Nenner zu bringen: NIEMAND DARF GEWALT AUSÜBEN – DAS GILT FÜR "PSYCHISCH KRANKE" UND PSYCHIATER GLEICHERMASSEN.


MK: Also sollen verzweifelte Menschen in psychischen Ausnahmesituationen lieber
in den Knast gesperrt werden, statt therapeutische oder andere Hilfen zu bekommen?

Szasz: Jeder soll die Möglichkeit haben, Hilfen in Anspruch zu nehmen. Dafür gibt es freie Kliniken, Kirchen usw.


MK: Ich bedanke mich für das Gespräch.



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Kommentar
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Szasz fordert die Abschaffung der "Zwangspsychiatrie", also der Unterbringung und Medikamentenverabreichung gegen den Willen einer Person. Diese verletze die freiheitlichen Grundrechte. Seine Kernthese: "Niemand darf Gewalt ausüben – das gilt für psychisch Kranke und Psychiater gleichermaßen." Er plädiert für absolute Gleichstellung vor dem Gesetz, ohne Ausnahme, und setzt als Basis dafür die volle Verantwortung für Handeln und Verhalten bei jedem Menschen als permanent gegeben voraus.

Da begeht er einen entscheidenden Denkfehler. So vergleicht er analog "Mann/Frau" mit "normal/geisteskrank". Dieser Vergleich hinkt. Das Geschlecht ist ein biologisches Merkmal, ein Zustand, der durch das ganze Leben hindurch unverändert bleibt (Transsexualität hier einmal ausgenommen). "Normal" ist eine subjektive, von der jeweiligen Kultur und Gesellschaftsform abhängige Eigenschaft, ebenso vage ist auch der Begriff "geisteskrank". Das birgt natürlich einen weiten Spielraum der Interpretation dessen, was im seelischen Bereich "krank" oder "gesund" ist. Jemand, der beispielsweise in einem akuten psychotischen Schub steckt, befindet sich in einer vorübergehenden Ausnahmesituation, die sich seiner Kontrolle entzieht. Er ist dann für sein Handeln ebenso vorübergehend nicht oder nicht voll verantwortlich, begeht unter Umständen Taten, die er im ausgeglichenen "Normalzustand" zutiefst ablehnen würde. Szasz ignoriert diese Eigenschaft der Ausnahme. Für ihn sind alle Menschen jederzeit voll verantwortlich für ihr Tun und daher bei Verletzung der geltenden Gesetze und/oder Einschränkung der Freiheit anderer auch entsprechend zur Verantwortung zu ziehen und im Rahmen des Strafvollzugs zu bestrafen.

Er geht davon aus, dass jeder körperlich, geistig und finanziell in der Lage ist, sich selbst im Bedarfsfall jederzeit Hilfen zu organisieren, was voraussetzt, dass dieser Bedarf erkannt wird. Das ist bei den meisten psychischen Ausnahmesituationen häufig zunächst nicht der Fall.

Der Schutz von Menschen in psychischen Ausnahmesituationen ist in Deutschland in den PsychKGs der Länder geregelt. Mit seiner absoluten Gleichstellungsthese fordert Szasz die Abschaffung dieses gesetzlichen Schutzes für psychisch Kranke. Die deutsche radikale Antipsychiatriebewegung hat diese These übernommen. Sie fordert damit die Abschaffung der PsychKGs.

Über die Folgen für die betroffenen Menschen und deren Umfeld lassen sich allerdings weder die Antipsychiatriebewegung noch Thomas Szasz konkret aus. Psychische Erkrankungen gehen in den meisten Fällen auch mit einem sozialen und damit finanziellen Abstieg einher. Die Betroffenen sind schon allein deswegen auf ein soziales und menschliches Netz angewiesen, das sie vor Obdachlosigkeit und Verarmung bewahrt. Hinzu kommt: Jemand, der in einem Zustand des vorübergehenden Realitätsverlustes unter Umständen gewalttätig war, braucht im Anschluss daran Begleitung und Hilfe bei der Verarbeitung des "Schocks" über seine eigenen Handlungen. Würden diese Menschen nun im Zuge einer Krise pauschal dem Strafvollzug statt dem sozialpsychiatrischen Versorgungsnetz zugeführt, hätten sie praktisch keine Chance mehr, jemals wieder ein menschenwürdiges Maß an Lebensqualität zurückzuerlangen.

(Interview, deutsche Übersetzung und Kommentar: Marianne Kestler, 11.04.2003)



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