Nachrichten aus Psychiatrie und Selbsthilfe

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Vortrag
31.03.2006





Dr. med.
Elmar
Habermeyer

Stalking: Psychische Störung oder juristisches Problem?

E. Habermeyer
Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Zentrum für Nervenheilkunde der Universität Rostock

Abschrift: Abstrakt, PowerPoint Präsentation

Vortrag gehalten auf der 2. Sozialpsychiatrischen Jahrestagung (Weiterbildung) in Rostock, 29. März 2006, Zentrum für Nervenheilkunde der Universität Rostock. Veranstalter: Verband der Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern e.V., AG Sozialpsychiatrische Dienste in Kooperation mit dem Zentrum für Nervenheilkunde Rostock, Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie.


Definition

"to stalk”
heranpirschen oder belästigen
"Stalker”
Pirschjäger oder Anschleicher
"Stalking”
wiederholtes, vorsätzliches, böswilliges, Verfolgen oder Belästigen einer Person, die dadurch in ihrer Sicherheit bedroht wird (Meloy, Gothard 1995).


Klinische Beispiele

1. Partnerschaft
Auflauern, Beobachten der Partnerin
unreifer, wenig kompetenter Täter
"unter Zwang"

2. Psychotherapie
Drohungen, Beobachten der Therapeutin
ähnliches Verhalten bei Professorin
"sie werden mich nicht los"

3. Fan
Briefe, Anrufe bei Popstar
Drohungen gegenüber Management
"sie liebt mich"


Historische Wurzeln

"Stalking” innerhalb der letzten beiden Jahrzehnte diskutiert, aber längere Tradition der psychiatrischen Beschäftigung mit "pathologischen Ausgestaltungen der Liebe”:

Kraepelin (1909): "Liebeswahn” = Variante des Größenwahns, Zuordnung zur Paranoia, also chronischen Wahnbildern ohne Residualsyndrom

Kretschmer (1918): "sensitiver Beziehungswahn”, der auch Bilder mit Liebeswahn umfasst

de Clérambault (1942): "Erotomanie”, mit
1. reiner "Monomanie”
2. sekundären Prozessen (z.B. Schizophrenie)


Opfer

Täter:
meist männlich, weibliche "Stalker” ca. 12 % der Fälle
Opfer:
meist weiblich
Prävalenz: Schätzungen (USA) 8 % aller Frauen, 2 % der Männer einmal im Leben Opfer eines "Stalking”
Psychiater: erhöhtes Risiko, ca. 6 % der Therapeuten, in 8 % Angehörige von Patienten bedrängt oder belästigt
Sandberg (1998): Patienten mit mangelhafter Individuation, gestörten Objektbeziehungen prädestiniert für "Therapeutenstalking”


Motive

Nadkarni
Wiederbehauptung von Stärke gegenüber dem zurückweisenden Partner, Suche nach einer Beziehung
Kamphuis
narzisstische Reaktion auf Zurückweisung oder Beziehungsverlust
Kienlen gestörte Objektbeziehungen, in Kindheit unterschiedliche Bezugspersonen, Verlust von Bezugspersonen


Verlauf

Miller (2001)
Großteil der Täter legt sein Verhalten innerhalb eines Jahres ab, aber in bis zu 10 % der Fälle über 5 Jahre
Mullen (1997)
narzisstische Reaktion auf Zurückweisung oder Beziehungsverlust zwischen 4 Wochen und 20 Jahren, Median bei 12 Monaten, hohes Risiko für anhaltendes "Stalking”, wenn ein Zeitraum von zwei Wochen überschritten wird


Einteilungsversuche

Zona:
1. "simple obsessional”: frühere Beziehung
2. "love obsessional”: keine Verbindung
3. "Erotomanie” im Sinne de Clérambaults

Mullen:
1. "rejected stalker”, wegen Zurückweisung
2. "intimacy seeking stalker” oft Wahnideen
3. "incompetent stalker” Grenzbegabung
4. "resentful stalker” will Opfer ängstigen
5. "predatory stalker” bereitet ein Sexualverbrechen vor

Kamphuis:
1. psychotische (Achse I):
"Stalker” (Erotomanie, Schizophrenie, Bipolare Störungen)

2. "Stalker” mit Persönlichkeitsstörungen (Achse II):
vorwiegend Cluster B, seltener dependente, paranoide oder schizoide Züge.=> unterschiedliche Ansätze, keine Allgemeingültigkeit


Methoden, Gewaltrisiko

Nadkarni und Grubin (2000):
1. Verfolgung (Aufsuchen der Wohnung, des Arbeitsplatzes)
2. Kommunikation (z.B. Telefonieren, E-mail)
3. Aggressionshandlungen: 36 % einer forensischen Population von "Stalkern” nach Gewalttaten (Mullen et al)

Inzidenz:
von Tötungsdelikten bei "Stalking” ca. 2 % in USA
Farnham (2000): Ex-Partner verüben in 70 % Gewaltdelikte, unbekannte Stalker 28 %, in letztgenannter Gruppe psychotische Patienten mit 73 % überrepräsentiert, in der Gruppe der Expartner nur 20 % wahnhafte Störungen oder Schizophrenie


Risikoabschätzung

Nadkarni (2000): Motivation, Persistenz des Verhaltens Gewaltbereitschaft des Täters, begleitender Drogenmissbrauch

Kamphuis (2000): vorangegangene Gewalttaten, psychiatrische Vorgeschichte, antisoziale Persönlichkeitsstörung, Vorstrafen

Mullen (1997): "resentful-”, "predatory stalker”


Therapie

unterschiedliche Behandlungsempfehlungen, keine Studien:

Nadkarni:
Neuroleptika bei psychotischer Motivation, bei sich aufdrängenden (Zwangs-) Gedanken: SSRIs
Kamphuis:
geringe psychotherapeutische Möglichkeiten bei Erotomanie Persönlichkeitsstörung geringe Behandlungsmotivation
Mullen: Nachlassen der Aktivität, wenn gesetzliche Auflagen bestehen bzw. Strafen drohen supportive, aber auch direktive Therapie "intimacy seeking stalker” benötigen psychiatrische Hilfe, "predatory stalker” eher juristisches Problem.


Psychiatrische Bewertung

Steht das "Stalking” Verhalten in Verbindung zu einer psychischen Störung?

-
sozial störende Verhaltensweisen sind, selbst wenn sie bedrohlich oder unvernünftig scheinen, kein ausreichender Grund, eine Diagnose zu begründen

- dies gilt auch, wenn der Täter sich darauf beruft, nicht anders handeln zu können

- Nachweis konkreter psychopathologischer Auffälligkeiten erforderlich

- diese Einschränkungen sollten sich dann auch in anderen Lebensbereichen nachweisen lassen

- nicht die Intensität der Verhaltensauffälligkeit sondern der Schweregrad der Symptome ist entscheidend


Bewertung der Einteilungsversuche

hauptsächlich an Täter-Opfer Beziehung bzw. an Verhaltensmerkmalen des Täters orientiert

Psychopathologie wird im Vergleich dazu vernachlässigt

Unterschiede zwischen wahnhaften Entwicklungen und der Zuspitzung von Beziehungskonflikten bildet sich nicht ab
Einteilungsversuche von "Stalking” Verhaltensweisen nicht klinisch verwertbar
"Stalking” keine Krankheit, keine Diagnose


Fazit I (Stalking Konzept)

uneinheitlich

an Verhaltensmerkmalen und Beziehungsaspekten orientiert

Grenzbereich zwischen sozial störend und psychischer Störung
eingeschränkte klinische Relevanz
darf nicht mit einer Diagnose verwechselt werden
keine unmittelbare klinische bzw. forensische Relevanz
Diagnostik bleibt entscheidend


Fazit II (Stalking Konzept)

Belästigung wird als Problem erkannt

Auswirkungen auf die Opfer werden thematisiert

Gesetzliche Maßnahmen sind eingeleitet worden
Zusammenhänge zwischen psychischen Störungen und Belästigungen können studiert werden
Auseinandersetzung sinnvoll und lohnenswert


Stalking in Deutschland

Mannheimer Studie:
2000 Männer und Frauen befragt, 679 antworteten

- 78 Personen (12 %) mindestens einmal in ihrem Leben Opfer
- Opfer überwiegend Frauen (87,2 %),
- 85,5 % der Stalker Männer (p< 0,001).
- zum Untersuchungszeitpunkt: 1,6 % betroffen
- unerwünschte Telefonanrufe (78,2 %)
- Herumtreiben in der Nähe (62,6 %)
- unerwünschte Briefe, E-Mails, SMS, Faxe (50 %)
- Beschimpfungen/Verleumdungen (47,4 %)
- Verfolgen (38,5 %)
- Kontaktaufnahme über Dritte (35,9 %)
- vor der Haustür stehen (33,3 %)
- Auflauern (24,4 %)
- in 34,6 %: Drohungen
- in 30,4 % Gewalthandlungen
- in 75,6 % der Fälle kannte das Opfer seinen Verfolger
Dressing et al, 2005


Folgen

- 56,8 % verstärkte Unruhe
- 43,6 % Angstsymptome
- 41,0 % Schlafstörungen
- 34,6 % Magenbeschwerden
- 28,2 % Depression
- 17,9 % krankgeschrieben
- 73,1 % der Befragten veränderten ihr alltägliches Verhalten
- 16.7 % wechselten gar die Wohnung, 5,1 % den Arbeitsplatz
- 20,5 % der Fälle Anzeige bei der Polizei
- 11,5 % Rechtsanwalt
- 24,4 % der Betroffenen wegen gesundheitlicher Probleme in Therapie
Dressing et al, 2005


Gesetzliche Regelungen

England/Wales: 1997 "Anti-Stalking Gesetz"
1. Halbjahr 1998: 1180 Fälle, 1013 Verurteilungen

Deutschland: Belästigung bis 2001 schwierig zu belangen
Gewaltschutzgesetz vom 8.10.2001

Zivilrechtliche Auflagen: Kontaktverbot
Verstöße können mit Freiheitsstrafen geahndet werden

Aktuell wird über spezielle Vorschriften diskutiert:
Kabinett hat am 10.8.2005 beschlossen, dass ein neuer Tatbestand "Nachstellung" in das Strafgesetzbuch (§ 241b) eingefügt wird.


Forensische Bewertung

sozial störende Verhaltensweisen sind, selbst wenn sie bedrohlich oder unvernünftig scheinen, kein ausreichender Grund, eine De- oder Exkulpation zu begründen

dies gilt auch, wenn der Täter sich darauf beruft, nicht anders handeln zu können.

Nachweis konkreter psychopathologischer Auffälligkeiten erforderlich

diese Einschränkungen sollten sich dann auch in anderen Lebensbereichen nachweisen lassen

Eingangskriterium muß erfüllt sein

verminderter Schuldfähigkeit erst, wenn die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Handlungsfreiheit einschränkt ist


Stalking - schwere andere seelische Abartigkeit

Saß (1985):
explosible Reizbarkeit, Stimmungslabilität, Kritikschwäche, Willensstörung, dranghafte Verstimmung, ethisch-moralische Persönlichkeitsnivellierung, asthenische Verfassung, Kontaktschwierigkeiten und dauerhafte dynamische Verschiebungen im Persönlichkeitsgefüge

Kröber (1995):
entindividualisierende Verstrickung in den Beziehungskonflikt, im Gefolge des Konflikts entstehende Deformierung und Primitivierung des Ich-Gefüges





Arbeitsansatz: Einsichts-Steuerungsfähigkeit

Möglichkeit einer internen Referenz:

primäre oder sekundäre erotomane Entwicklungen bzw. wahnhafte Störung mit Liebeswahn als Bezugsgröße

Die entscheidende Frage: Besteht eine ähnliche Desintegration psychischer Funktionen?
Ist bei unterschiedlichen psychopathologischen Grundvoraussetzungen (schwere Persönlichkeitsstörungen, alkoholische Enthemmung) zu beantworten.
(psychopathologisches Referenzsystem nach Saß)

Schweregrad und damit auch die Voraussetzungen einer Schuldminderung oder Exkulpation beurteilbar


Betreuungsrecht/Psych-KG

- Stalking kann akute Fremdgefährdung begründen
- Allerdings oftmals keine direkte Gewaltanwendung

- Psych-KG problematisch
- Betreungsbedürftigkeit bei chronischer Wahnerkrankung gegeben
- Unterbringung nach Betreuungsrecht?


Exkurs: Verhaltensmaßregeln

Nur eine, unmissverständliche Erklärung, dass kein Kontakt gewünscht wird
Ignorieren weiterer Kontaktangebote
Herstellen von Öffentlichkeit
Dokumentation aller Vorkommnisse
Aufzeichnung relevanter Anrufe
Anzeige


Dazu naps-Meldung vom 14.03.2006




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