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03.03.2005



Übersicht "Meldung vom Tage" (Februar 2005)


20.02.05

Mord an Neunjährigem in München offenbar lange geplant
Bayern und Berlin streiten über schärfere Gesetze

ddp


Von Marina Antonioni und Jörg Säuberlich

München (ddp). Nach dem Münchner Sexualmord an einem neunjährigen Jungen durch einen Wiederholungstäter dringt die bayerische Staatsregierung auf schärfere Gesetze. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) entgegnete am Wochenende jedoch, es gebe hierfür im Moment "keinen Bedarf". Gegen den geständigen mutmaßlichen Täter wurde derweil Haftbefehl wegen Mordes erlassen. Er sagte nach Angaben der Polizei aus, dass er das Verbrechen von langer Hand geplant habe. Der 28-Jährige spielte demzufolge schon seit Monaten mit dem Gedanken, das Kind sexuell zu missbrauchen und gegebenenfalls auch zu töten. Er traf entsprechende Vorbereitungen und besorgte Handschellen und Müllsäcke.

Bei seiner Vernehmung durch die Mordkommission zeigte der Beschuldigte, der bereits im Jahr 1994 ein Kind getötet hatte, laut Polizei ein auffallend emotionsloses Verhalten. Kriminaloberrat Harald Pickert sagte, Reue empfinde der Mann nicht. Der 28-Jährige habe dem Jungen nach eigener Aussage nach dem sexuellen Missbrauch eine Plastiktüte über den Kopf gestülpt und sie mit einer Schnur zugezogen. Später habe er sich auch an dem Leichnam vergangen.

Der mutmaßliche Mörder hatte bereits 1994 in Regensburg einen elfjährigen Jungen mit 70 Messerstichen getötet. Er wurde deshalb zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt. Seit April 2004 war er wieder auf freiem Fuß. Hinweise für weitere Straftaten seit der Freilassung gebe es derzeit nicht, sagte Oberstaatsanwalt Peter Boie. Da der Beschuldigte heute erwachsen sei, stehe das "volle Instrumentarium des Strafrechts zur Verfügung". Ziel sei es, dass er "nicht mehr auf freien Fuß kommt, so lange er gefährlich ist".

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) warf der Bundesregierung vor, sich "nur sehr zögerlich oder gar nicht" um bessere Gesetze zu kümmern. Zuvor hatte Zypries die Forderung nach schärferen Gesetzen zurückgewiesen. Die Bundesjustizministerin wandte sich auch gegen den Vorstoß von Merk, die Möglichkeit einer "Zwangstherapie" zu prüfen. Alle Fachleute seien sich darin einig, dass dies nichts bringe. Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) entgegnete: "Jugendliche, die eine schwere Straftat begangen haben, sollten in Zukunft verpflichtet werden, sich einer Therapie zu unterziehen." Falls sie sich weigerten, müssten sie "in eine geschlossene Anstalt eingewiesen werden, bis sie sich zu einer Therapie bereit erklärt haben".

Merk mahnte, Heranwachsende müssten künftig grundsätzlich nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden - und nur im Ausnahmefall nach dem milderen Jugendstrafrecht. Ferner solle die Höchststrafe im Jugendstrafrecht von 10 auf 15 Jahre erhöht werden.

Das Münchner Jugendamt war im Januar von der Bewährungshelferin des 28-Jährigen darüber unterrichtet worden, dass dieser Kontakt zu Peter und seinen Geschwistern habe. Sozialreferent Friedrich Graffe betonte, die ebenfalls informierte Mutter der Kinder habe Hilfe aber abgelehnt. Das Jugendamt habe das soziale Umfeld Peters überprüft und keinen Anlass zum Eingreifen festgestellt.




Ermittler im Münchner Mordfall für Verschärfung des Strafrechts

München (ddp-bay). Nach dem Sexualmord an dem neunjährigen Peter aus München fordern die zuständigen Ermittler eine Verschärfung des Jugendstrafrechts. Der Fall zeige "erschreckend deutlich" die Probleme mit der gegenwärtigen Rechtslage auf, sagte Ermittlungschef Harald Pickert am Sonntag in München. Dies gelte insbesondere für den Ausschluss einer Sicherungsverwahrung bei Tätern, die nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden.

"Die Forderungen, dass man hier etwas ändert, sind berechtigt", betonte Pickert. Im Vorfeld könnten sowohl Justiz und Sozialbehörden als auch Polizei nach jetzigem Recht "nicht viel tun".

Oberstaatsanwalt Peter Boie sagte, eine Sicherungsverwahrung wäre in diesem Fall wohl "die einzige Möglichkeit gewesen, den Täter in den Griff zu bekommen". Er forderte zudem, die Führungsaufsicht entlassener Jugendstraftäter "schneidiger" zu gestalten. Derzeit handle es sich hier um ein "fast zahnloses Instrument". Es erschließe sich ihm beispielsweise nicht, warum ein Verstoß gegen eine Therapie-Auflage nicht unter Strafe gestellt werden könne, die Verpflichtung, sich bei Erwerbslosigkeit bei der Arbeitsagentur zu melden, dagegen strafbewehrt sei.



"Was sollen wir da tun?"
Nach dem Mord suchen die Behörden nach Erklärungen
Sozialreferent sieht kein Fehlverhalten

Von ddp-Korrespondentin Marina Antonioni

München (ddp-bay). München (ddp-bay). Kriminaloberrat Harald Pickert sitzt vor rund 30 Journalisten im Münchner Polizeipräsidium und macht seinem Ärger Luft: "Dieser Fall zeigt wieder einmal erschreckend deutlich die Probleme mit dem Jugendstrafrecht", sagt er. Die Forderungen, dass sich hier etwas ändern müsse, seien berechtigt. Der mutmaßliche Mörder des neunjährigen Peter sitzt zu diesem Zeitpunkt, am Sonntag, bereits seit drei Tagen hinter Gittern. Die wichtigste Frage aber bleibt offen: Warum musste es soweit kommen?

Martin Prinz ist ein vorbestrafter Mörder und Kinderschänder. Mit 70 Messerstichen hatte er 1994 einen Jungen getötet und wurde dafür nach Jugendstrafrecht zu neun Jahren Haft verurteilt. In einer Sexualtherapie gab der heute 28-Jährige in dieser Zeit zu, dass er bereits mit 16 Jahren einen Jungen in einem Schwimmbad massiv sexuell missbraucht hat. Diese Tat habe Prinz - genau wie jetzt den Sexualmord an Peter - von langer Hand geplant, sagt Oberstaatsanwalt Peter Boie.

Als Prinz im April 2004 frei kam, wurde er zwar unter "Führungsaufsicht" gestellt - dies sei jedoch ein "zahnloses Instrument", kritisiert Boie. Einmal in der Woche hätte Prinz sich bei seiner Bewährungshelferin melden sollen, von Anfang an sei er aber "unzuverlässig und unkooperativ" gewesen, betont der Oberstaatsanwalt. Auch an die Auflage, sich weiterhin einer Therapie zu unterziehen, hielt er sich nicht.

Erzwingen kann man dies nach derzeitiger Rechtslage nicht. Auch der generelle Kontakt zu Kindern habe ihm nicht verboten werden können, sagt Boie. Strafbewehrt sei nur die Auflage, Kinder nicht zu beaufsichtigen, zu beherbergen oder auszubilden.

Eine Sicherungsverwahrung wäre in diesem Fall wohl "die einzige Möglichkeit gewesen, den Täter in den Griff zu bekommen," meint der Oberstaatsanwalt. Das Problem sei, dass eine Sicherungsverwahrung bei Tätern, die nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden, nach geltendem Recht ausgeschlossen ist.

Als bekannt wurde, dass Martin Prinz bei der Familie von Peter ein- und ausging und laut Boie "absehbar war, dass sich hier ein Problem entwickeln könnte", wurde Peters Mutter informiert. Sie habe bis November 2004 nichts von der Vergangenheit des 28-Jährigen gewusst, unterband den Kontakt des vorbestraften Sexualtäters zu ihren vier Kindern aber auch danach nicht. Also wurde das Jugendamt eingeschaltet, das dem Fall zwar nachging, aber keinen Anlass sah einzugreifen.

Warum, versucht Sozialreferent Friedrich Graffe zu erklären. Erstmals hat der Münchner Sozialreferent an einem Wochenende kurzfristig zu einer Pressekonferenz in seine Behörde geladen. Er stehe "fassungslos" vor dem Verbrechen, betont er. Das Jugendamt sei am 28. Januar von der Bewährungshelferin von Prinz informiert worden, bestätigt Graffe. Noch am selben Tag sei das bei Verdacht auf Kindesmissbrauch übliche Verfahren eingeleitet worden, um "die Kinder in Augenschein zu nehmen und das soziale Umfeld zu alarmieren".

Sämtliche Gespräche hätten aber "weder für den Verdacht des sexuellen Missbrauchs noch der Gefährdung durch die Eltern einen Hinweis" ergeben. Und in solch einem Fall seien seiner Behörde die Hände gebunden: "Wir können die Kinder nicht bewachen, wir können dem Mann kein Hausverbot geben."

Prinz sei ein "enger Vertrauter" der Eltern und ein freier Mann gewesen. Peters ebenfalls vorbestrafter Vater hatte ihn im Gefängnis kennengelernt. Peters Bruder Christian habe ihm sogar den Kosenamen "Atti" gegeben, sagt Graffe und fragt: "Was sollen wir da tun?" Eine Antwort gibt am Sonntag Kriminaloberrat Pickert: Im Vorfeld könnten sowohl Justiz und Sozialbehörden als auch Polizei nach jetzigem Recht "nicht viel tun".

Peters Mörder zeigt derweil keine Spur von Reue. In allen Einzelheiten schilderte er den Ermittlern das Verbrechen und gab zu, die Tat von langer Hand geplant zu haben. "Gutgläubig" - nach Boies Worten - ahnten die Eltern offenbar nicht, in welcher Gefahr sich ihre Kinder monatelang befanden. Ein Treffen mit der Mutter war vom Jugendamt ursprünglich für den vergangenen Freitag geplant. Doch da war Peter schon tot.

Dazu die Meldung:
Zypries weist Bayern-Vorstöße nach Münchner Kindermord zurück


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