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03.03.2005



Übersicht "Meldung vom Tage" (Februar 2005)


20.02.05

Verfassungsrechtliche Bedenken
Mehrere Gerichte entscheiden gegen "Hartz IV"
BA-Chef: Reformen wirken ab dem Sommer

ddp


Von Jens Büttner

Berlin (ddp). Verfassungsrechtliche Bedenken mehrerer Gerichte sorgen für neuen Wirbel um "Hartz IV". Während sich die Gegner der Arbeitsmarktreform am Wochenende in ihrer Kritik bestätigt sahen, reagierte die Bundesregierung gelassen. Konkret urteilte etwa das Düsseldorfer Sozialgericht in einer einstweiligen Anordnung (AZ S 35 SO 28/05 ER), dass die Anrechnung von Partnereinkommen bei unverheirateten Paaren gegen das Grundgesetz verstoße. Eine weitere Schlappe erlitt die Bundesregierung durch ein Urteil des Saarbrücker Sozialgerichts.

Wie die "Bild am Sonntag" berichtete, wären durch das Düsseldorfer Urteil tausende Bescheide zum Arbeitslosengeld II unrechtmäßig. Bei dem Düsseldorfer Gericht hatte eine arbeitslose Frau geklagt, die bei einem berufstätigen Mann lebt. Die Arbeitsagentur lehnte ihren Antrag auf Arbeitslosengeld II ab, weil der Mann die Frau unterstützen müsse.

Das Gericht urteilte jedoch, dass die Anrechnung von Vermögen und Einkommen bei unverheirateten heterosexuellen Paaren verfassungswidrig sei, weil sie nach "Hartz IV" bei homosexuellen Lebensgemeinschaften nicht vorgesehen sei. Laut Gericht wird damit der Gleichheitsgrundsatz verletzt.

Das Sozialgericht hält laut "Bild am Sonntag" zudem die praktizierte generelle Anrechnung von Partnereinkommen bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften für rechtswidrig. Das sei nur möglich, "wenn zwischen den Partnern so enge Bindungen bestehen, dass von ihnen ein gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann". Aber davon könne die Behörde nicht bei jeder "wilden Ehe" ausgehen.

Die Bundesregierung reagierte gelassen. Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums sagte, die Regierung sei "nach wie vor der festen Überzeugung", dass "Hartz IV" verfassungsgemäß sei. Gleichwohl werde das Urteil "genau analysiert". Der thüringische PDS-Fraktionschef Bodo Ramelow wertete den Richterspruch dagegen als "Bestätigung für unsere Auffassung, dass 'Hartz IV' gegen grundlegende Rechte der Bürger" verstoße.

In einem weiteren Fall gab das Saarbrücker Sozialgericht in einer einstweiligen Anordnung einem Arbeitslosen Recht, der die Zahlung von einem Cent Arbeitslosengeld II verlangt hatte, damit er weiter in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert bleibt (A.z.: S 21 ER 1/05 AS). Wie die "Saarbrücker Zeitung" (Montagausgabe) weiter berichtet, bestehen gegen eine Anordnung von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD), wonach sich Arbeitslose in derartigen Fällen selbst versichern müssten und dafür nur einen öffentlichen Zuschuss beanspruchen könnten, erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) rechnet derweil erst für die zweiten Jahreshälfte mit Verbesserungen durch die Arbeitsmarktreformen. Dann werde die Umstellung der Arbeitsagenturen auf moderne Kundenzentren "spürbar" werden, sagte BA-Chef Frank-Jürgen Weise. Der Umbau aller 180 Arbeitsagenturen soll spätestens Ende 2005 abgeschlossen sein.



K O M M E N T A R
Partnerschaften und Hartz IV
"Rheinische Post" (Düsseldorf)

"Je umstrittener Gesetze in ihrem Entstehen sind, desto wichtiger ist es, dass es bei ihrer Anwendung gerecht zugeht. Es ist daher sehr zu begrüßen, dass Düsseldorfer Sozialrichter auf ein Problem aufmerksam gemacht haben: auf die Gefahr, dass auf Dauer angelegte, aber nicht eingetragene Partnerschaften von Homosexuellen von Hartz IV nicht erfasst werden, die gleichen Partnerschaften zwischen Mann und Frau aber dazu führen, dass Arbeitslosengeld II versagt wird. Klar, die Lebensgefährtin des Millionärs, die im Porsche das Arbeitslosengeld II abholt und in ihre Luxusvilla bringt, treibt die Art von Sozialschmarotzertum, der der Boden entzogen gehört. Schwierig wird es, wenn Überprüfung zu Schnüffelei wird, wenn aus zerwühlter Bettwäsche herausgelesen wird, ob es sich um eine so innige Beziehung handelt, dass der eine für den anderen jederzeit einsteht. Um massenhaften Missbrauch zu verhindern, könnte die Nachprüfung im Grundsatz noch hingenommen werden, wenn der Staat nicht selbst ständig als Schmarotzer aufträte: Eine Person einerseits in fester Partnerschaft zur Kasse bitten, sie steuerlich aber gleichzeitig nur als Single akzeptieren - da kommt kein Gefühl von gerechtem Umgang auf."



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