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Leipzig (ddp-lsc). Die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) warnt Eltern und Großeltern vor dem Abschluss einer Lebensversicherung für Kleinkinder. Die Renditen seien oftmals sehr gering, außerdem brauchten die Kinder das Geld meistens schon zum Schulabschluss oder zum Studium und nicht erst mit 60 Jahren, teilte die VZS am Montag in Leipzig mit. Zudem gehe bei Verträgen, die nach dem 1. Januar geschlossen wurden, bei vorzeitiger Kündigung der Steuervorteil verloren.
Bei einem vereinbarten Todesfallschutz für das Kleinkind müsse außerdem eine Besonderheit beachtet werden: Ohne die Einwilligung eines so genannten amtlichen Ergänzungspflegers verfällt der Todesfallschutz bei Kindern unter sieben Jahren. Laut VZS besteht diese Regelung zum Schutz des Kleinkindes, eine nachträgliche Genehmigung bei bereits bestehenden Verträgen ist nicht möglich.
http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de
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