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Dresden (ddp-lsc). Professoren an Sachsens Hochschulen sollen künftig stärker nach Leistung bezahlt werden. Ein am Dienstag vom Kabinett beschlossener Gesetzesentwurf sieht vor, das bisher nur vom Dienstalter abhängige Gehalt flexibler zu gestalten. Wie Finanzminister Horst Metz (CDU) in Dresden sagte, erhalten Professoren, die sich besonders für Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung und Nachwuchsförderung einsetzen, zusätzlich zum Grundverdienst ein variables Gehalt. "Damit haben wir bessere Chancen, herausragende Wissenschaftler für unsere Hochschulen zu gewinnen", erläuterte Metz. Das sächsische Wissenschaftssystem werde so noch leistungsfähiger und innovationsfreudiger.
Sachsen folgt mit dem Gesetzesentwurf einer bundesrechtlichen Reform der Professorenbesoldung. Der Bundesgesetzgeber hatte den Ländern dazu wesentliche Regelungskompetenzen übertragen, die nun durch Landesrecht ausgefüllt werden.
Derzeit sind an Sachsens Hochschulen, Fachhochschulen und Verwaltungsfachhochschulen rund 2100 Professoren beschäftigt. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes haben das Wissenschafts- und das Finanzministerium mit einer gemeinsamen Verwaltungsvorschrift eine Übergangslösung geschaffen. Die neue Besoldungsregelung soll für Berufungen ab dem Wintersemester 2005/2006 gelten. An der Bezahlung der bereits an sächsischen Universitäten und Fachhochschulen lehrenden Professoren verändert sich den Angaben zufolge nur dann etwas, wenn die Betroffenen dies selbst wollen. Ansonsten erhalten sie weiterhin ihre bisherige Besoldung.
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