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Von Michael Beumer
Berlin (ddp). Die Arbeitsmarktreform "Hartz IV" sorgt zwei Monate nach ihrer Einführung für heftigen Streit zwischen Bund und Kommunen. Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) warf den Kommunen am Dienstag vor, "teilweise wildwüchsig" Sozialhilfeempfänger für das Arbeitslosengeld II (ALG II) gemeldet zu haben, um sich von den Kosten zu befreien. Die Kommunen wiesen diese Darstellung zurück. Da mehr Personen ALG II beziehen als ursprünglich angenommen, drohen dem Bund Mehrkosten in Milliardenhöhe.
Die Reform sieht vor, dass erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger das neue ALG II erhalten. Die Kosten hierfür werden vom Bund und nicht von den Kommunen getragen. Als erwerbsfähig gilt, wer unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann.
Clement zeigte sich erstaunt über die vielen Menschen, die dem Bund zum "Hartz IV"-Start von den Kommunen zugewiesen wurden. Er beklagte: "Wir sind von den Krankenkassen darauf hingewiesen worden, dass selbst Komakranke als arbeitsfähig erklärt wurden, oder auch Aids- und Suchtkranke."
Der Geschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, bezeichnete den Vorwurf als unberechtigt. Die Zahlen zeigten in Wirklichkeit, dass letztlich mehr erwerbsfähige Menschen arbeitslos seien, als bisher angenommen wurde. Die Erwerbsfähigkeit sei gesetzlich klar geregelt, und "auf ausdrücklichen Wunsch der Kommunen so in das Gesetz aufgenommen worden, um gerade Verschiebebahnhöfe zwischen Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II zu vermeiden".
Landsberg wies darauf hin, dass in Zweifelsfällen Einigungsstellen vorgesehen seien. Diese seien bisher aber nur in geringem Umfang eingerichtet worden. Der Städte- und Gemeindebund werte dies als Signal dafür, dass zumindest bei den Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (BA) Einigkeit über die Erwerbsfähigkeit besteht. Die Arbeitsgemeinschaften sind für die Betreuung der Empfänger des Arbeitslosengeldes II zuständig.
Die höhere Zahl der ALG-II-Empfänger könnten den Bund nach einer Hochrechnung der "Süddeutschen Zeitung" bis zu 6,4 Milliarden Euro mehr kosten, als die bislang angenommenen 14,6 Milliarden Euro. Nach dem Monatsbericht des Bundesfinanzministeriums hatte der Bund im Januar 1,83 Milliarden Euro für das ALG II zu zahlen. Hochgerechnet auf das Jahr ergäbe sich eine Summe von 22 Milliarden Euro. Berechne man ein, dass der Bund bei den Kosten für Unterkunft und Heizung hochgerechnet eine Milliarde Euro sparen könne, ergäben sich Mehrkosten von bis zu 6,4 Milliarden Euro, schrieb die Zeitung. Wirtschafts- und Finanzministerium bezeichneten die Hochrechnung der Januar-Daten als unzulässig.
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