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Chemnitz (ddp). Die Krankenkassen wollen darauf dringen, zuviel gezahlte Behandlungskosten für falsch eingestufte ehemalige Sozialhilfeempfänger von den Kommunen zurückzufordern. "Wir werden jedem vermeintlichen Missbrauchsfall genau nachgehen", kündigte Barmer-Vorstandsvorsitzender Eckart Fiedler in einem Gespräch mit der Chemnitzer "Freien Presse" (Samstagausgabe) laut Vorabbericht an. Sollten sich Unregelmäßigkeiten herausstellen, müssten sie korrigiert werden. Die fehlerhafte Bewertung der Arbeitsfähigkeit könne nicht zu Lasten der Krankenversicherung gehen. Die Kassen hätten gegenüber der Solidargemeinschaft die Pflicht zu einer lückenlosen Aufklärung.
Fiedler sagte, er erwarte von der Bundesregierung, dass sie konsequent gegen die fehlerhafte Einstufung der Langzeitarbeitslosen vorgehe. Die Empörung von Bundeswirtschaftminister Wolfgang Clement (SPD) sei völlig verständlich. Der Barmer-Chef räumte ein, dass bislang nur Einzelfälle bekannt seien. Doch es gebe Beispiele, wo Kommunen "sehr exzessiv" frühere Sozialhilfebezieher als erwerbsfähig eingestuft hätten, die weder vom Alter noch von Gesundheit her dazu in der Lage seien. Von einer flächendeckenden falschen Bewertung durch Städte und Gemeinden könne aber keine Rede sein.
Clement hatte den Kommunen vorgeworfen, viele Städte und Gemeinden hätten zu Beginn der "Hartz IV"-Reform massenhaft offenkundig erwerbsunfähige Sozialhilfeempfänger als arbeitsfähig deklariert und so in das neue Arbeitslosengeld II abgeschoben, weil die Kosten dafür der Bund übernimmt.
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