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Mainz (ddp). Anzahlungen oder Zahlungen auf den Reisepreis bei Pauschalreisen ohne Sicherungsschein sind grundsätzlich unzulässig. Darauf macht die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz aufmerksam. Dies gelte auch für Last-Minute-Reisen oder so genannte Schnäppchen. Hintergrund ist die Beschwerde einer Familie. Ihr Reiseveranstalter hatte nach der Buchung - ohne einen Sicherungsschein auszuhändigen - die Überweisung des gesamten Preises gefordert. Die Anmeldung sollte erst mit Zahlungseingang verbindlich werden. Solche Methoden sind nach Aussagen der Verbraucherschützer gesetzeswidrig.
Demnach gehört zu jeder Pauschalreise ein Sicherungsschein. Dass heißt, dem Reisenden muss vor jeglicher Zahlung die Absicherung der Reise nachgewiesen werden. Der Sicherungsschein garantiert die Rückzahlung des Geldes für den Fall, dass der Veranstalter pleite wird. Außerdem sind erstattungsfähige Leistungen, Geltungsdauer, Name und Anschrift des Reiseveranstalters angegeben.
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