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PRESSEERKLÄRUNG
70 Jahre Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses sind genug
(Es trat am 01.01.1934 in Kraft.)
Der Bund der "Euthanasie"-Geschädigten und Zwangssterilisierten fordert die sofortige Für-Nichtig-Erklärung (Annullierung) dieses Gesetzes und die Anerkennung der Zwangssterilisierten und "Euthanasie"-Geschädigten als NS-Verfolgte! Ein Außerkraftsetzen und Ächten dieses Gesetzes reicht nicht.
Die Opfer wollen die volle Rehabilitation für das ihnen zugefügte Leid. Der NS-Staat hat sie infolge des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses als "lebensunwert" stigmatisiert, sie zwangssterilisiert und/oder ihre Eltern ermordet.
Die Bundesregierung steht in der Pflicht, endlich den Worten Taten folgen zu lassen!
Detmold, 02.02.2004
Bund der "Euthanasie"-Geschädigten
und Zwangssterilisierten e.V.
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