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Hamburg (ddp). Im Zuge der Arbeitsmarktreform "Hartz IV" können viele Langzeitarbeitslose vermittelte Arbeitsplätze offenbar nicht annehmen, weil sie keinen Anspruch mehr auf Vermittlungsgutscheine haben. Wie die "Bild am Sonntag" berichtet, hat ein 58 Jahre alter Leipziger über die private Arbeitsvermittlung Daa-Job-Plus GmbH, eine Tochterfirma der Gewerkschaft ver.di, eine Stelle als Wachmann erhalten. Der Bundesagentur für Arbeit (BA) sei es aber gesetzlich untersagt, ihm einen Vermittlungsgutschein auszustellen und damit die fällige Gebühr über 1000 Euro zu begleichen. Der Mann bekomme seit 1. Januar keine Unterstützung mehr, weil seine Frau eine Rente von 800 Euro erhalte und er damit in einer Bedarfsgemeinschaft lebe.
"Wir können nicht mal eben 1000 Euro auf den Tisch legen", zitiert die Zeitung den Arbeitslosen. Die BA zeigte in einem Schreiben Verständnis für seine Lage, verwies aber auf die Gesetzeslage. Das Bundeswirtschaftsministerium bestätigte dem Blatt zufolge, dass Langzeitarbeitslose, die keine staatliche Unterstützung mehr erhalten, keine Vermittlungsgutscheine mehr bekommen. Hintergrund sei die Überlegung des Gesetzgebers, die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel vor allem auf die Empfänger von steuer- und abgabenfinanzierten Leistungen zu konzentrieren.
Der FDP-Arbeitsmarktexperte Dirk Niebel forderte, das Gesetz zu ändern: "Die Regierung verpulvert Milliarden für Ich-AGs, gleichzeitig weigert sie sich, in solchen Fällen 1000 Euro Vermittlungsgebühr zu zahlen." Die Regelung sei "völliger Unsinn".
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