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Bonn (ddp). Nicht für alle ärztlichen Leistungen müssen Patienten zehn Euro Praxisgebühr zahlen. Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krebs, Schwangerschaftsvorsorge, die Untersuchungen zur Zahnvorsorge und Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr befreit. Darauf macht jetzt das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung aufmerksam.
Die Vorsorgeuntersuchung beschränkt sich dabei nicht auf die unmittelbare ärztliche Tätigkeit, sondern umfasst auch ein Informationsgespräch des Arztes mit dem Patienten, heißt es weiter. Auch eine anschließende Beratung sei Teil der Vorsorgeuntersuchung und damit nicht praxisgebührenpflichtig.
Zu den kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen zählen laut Ministerium Genitaluntersuchungen von Frauen ab 20 Jahren zur Krebsfrüherkennung oder die Dickdarmspiegelung für Männer und Frauen ab 55 Jahren. Auch die Regelimpfungen wie Tetanus und Polio sind von der Praxisgebühr befreit.
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