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08.03.2005



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08.03

Milbradt findet Antidiskriminierungsgesetz überflüssig

ddp


Dresden (ddp). Sachsens Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) hält das geplante Antidiskriminierungsgesetz der Bundesregierung für überflüssig. "Statt die Menschen zu mehr Toleranz anzuhalten, vergiftet Rot-Grün das gesellschaftliche Klima", kritisierte Milbradt am Montag in Dresden. Dass die Vorschrift darauf abziele, "die Normalität zu benachteiligen", sei auch daran zu erkennen, dass alle möglichen Gruppen geschützt werden sollten, nicht aber Familien. Er frage sich etwa, "warum man einen Homosexuellen vor Diskriminierung schützt, nicht aber eine allein erziehende Mutter".


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Antidiskriminierungsgesetz sorgt für Unruhe bei Rot-Grün in NRW

Düsseldorf (ddp-nrw). In der rot-grünen Koalition in NRW droht Streit über das geplante Antidiskriminierungsgesetz der Bundesregierung. Die Vorsitzenden der NRW-Grünen, Britta Haßelmann und Frithjof Schmidt, kündigten am Dienstag in Düsseldorf an, dass ihre Partei eine mögliche Ablehnung des Gesetzes durch die Landesregierung im Bundesrat verhindern werde.

Sollten die Aussagen aus der SPD bedeuten, dass der Koalitionspartner das Gesetz in seiner jetzigen Ausrichtung im Bundesrat blockieren wolle, zögen die Grünen die Koalitionskarte, betonten die Vorsitzenden. Laut Koalitionsvertrag muss sich das Land in der Länderkammer enthalten, wenn SPD und Grüne unterschiedlicher Meinung sind. Ministerpräsidenten Peer Steinbrück (SPD) hatte hingegen am Wochenende angekündigt, dass das Land dem Gesetzentwurf in seiner gegenwärtigen Form im Bundesrat "nicht zustimmen" werde.

Ihre Partei wolle ein modernes und pragmatisches Antidiskriminierungsgesetz, wie es der vorliegende Entwurf biete, betonten Haßelmann und Schmidt. Über Details am Entwurf könne im laufenden Verfahren diskutiert werden.

Auch die nordrhein-westfälische Umweltministerin Bärbel Höhn (Grüne) signalisierte Gesprächsbereitschaft. Wenn das Gesetz "in einzelnen Punkten zu bürokratisch ist, dann können wir darüber reden und es ändern", sagte Höhn am Montag in der N24-Sendung "Was erlauben Strunz". Mit Blick auf die Kritik Steinbrücks an dem Gesetzentwurf betonte sie aber: "Auch Herr Steinbrück wird es nicht verhindern." Die EU schreibe eine Neu-Regelung vor, und diese müsse nun umgesetzt werden, auch in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit.

Grünen-Fraktionsvorsitzende Sylvia Löhrmann betonte, das Gesetz sei ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen. Selbstverständlich seien die Grünen aber für eine kritische Diskussion im Detail und für eventuelle Verbesserungsvorschläge offen, sagte sie auf Nachfrage.

SPD-Landesvorsitzender Harald Schartau hatte im Deutschlandfunk erneut gemahnt, dass das Antidiskriminierungsgesetz keine zusätzlichen Hürden für neue Beschäftigungsmöglichkeiten errichten dürfe. Das Gesetz sei zwar erforderlich, um europäisches Recht umzusetzen, dürfe aber nicht über die europäischen Vorgaben hinaus gehen.



Griese: Antidiskriminierungsgesetz geht nicht über EU-Vorgaben hinaus

Köln (ddp). Das geplante rot-grüne Antidiskriminierungsgesetz geht nach Ansicht der Vorsitzenden des Familienausschusses im Bundestag, Kerstin Griese (SPD), nicht über EU-Vorgaben hinaus. Rot-Grün mache keine schärferen Regeln, sagte Griese am Dienstag im WDR 5-"Morgenecho". Alle Tatbestände der Diskriminierung seien aber auf das Privatrecht und das Arbeitsrecht angewandt worden. So müssten beispielsweise Behinderte auch im Zivilrecht vor Diskriminierungen geschützt werden.

Kritik, dass der geplante Gesetzentwurf zu mehr Bürokratie führen werde, wies Griese zurück. Beispiele aus anderen europäischen Ländern zeigten, dass es nicht mehr Bürokratie und keine Prozessflut geben werde.

Die Ausschussvorsitzende zeigte sich jedoch offen für "gute Änderungsvorschläge". Zu den Bereichen, wo noch Regelungsmöglichkeiten gesehen werden könnten, gehöre der kommunale Wohnungsbau, sagte Griese. Die Grundlinie des Gesetzes werde aber sicherlich erhalten bleiben.



"Rheinische Post" (Düsseldorf)

"Das Antidiskriminierungsgesetz ist ein glänzendes Vorhaben – für eine Welt, in der alle Menschen gleich sind und der Arbeitsmarkt boomt. Es ist ein wunderschönes Gesetz für Utopia, nicht aber für Deutschland im Jahre 2005. Das Paket basiert auf dem naiven Irrglauben, man könne per Gesetz erzwingen, dass alle Menschen dieselben Möglichkeiten bekommen. Den Schutz der Schwächsten sicherzustellen, ist eine zentrale Aufgabe das Staates; in Arbeit und Geschäftsleben aber die totale Gleichbehandlung durchsetzen zu wollen, überfordert Staat, Wirtschaft und Bevölkerung. Schon die EU-Richtlinien, die die Grundlage für das Antidiskriminierungsgesetz bildeten, schossen übers Ziel hinaus. Dass aber ausgerechnet Deutschland beim Personenkreis und den Sanktionen gegenüber den Brüsseler Vorgaben draufsatteln will, ist fast tragisch. "Vorrang für Jobs" ist nämlich angesichts der Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt nicht nur eine wirtschaftliche Empfehlung, sondern auch moralisches Gebot. In Deutschland gibt es über fünf Millionen Argumente gegen jedes Mehr an Bürokratie. Der hoffnungsfrohe Eifer, mit dem die Koalition das Projekt anging, erinnert ein wenig an die Pioniertage der Grünen, als sie auch noch etwas grün hinter den Ohren waren. Viele dachten, diese Zeiten wären vorbei."



"Allgemeine Zeitung" (Mainz)

"Der Streit um das geplante Antidiskriminierungsgesetz droht eine grundsätzlich gute Sache ins Gegenteil zu verkehren. Was Rot-Grün auf den Weg bringen will, wird nämlich denen, die geschützt werden sollen, in der Realität zum Nachteil gereichen. Die von Berlin geplanten Vorschriften schießen weit über das hinaus, was von Seiten der EU mit Augenmaß für den Alltag in Europa vorgeschrieben wird. Niemand kann hierzulande angesichts der deutschen Vergangenheit ernsthaft dagegen sein, all die ausdrücklich zu schützen, die wegen ihrer Rasse, ethnischen Herkunft oder ihres Geschlechts Benachteiligungen ausgesetzt sein könnten. Das ist von den Gründervätern dieser Republik schon im Grundgesetz so verankert worden. Wenn die EU dies dennoch in einem weiteren Gesetzestext vertiefen will, so ist das zwar im Grunde überflüssig, aber nicht schädlich. Ganz im Gegenteil zu dem, was Rot-Grün derzeit ernsthaft plant. Nicht nur, dass d er Schutz auch noch auf Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität ausgeweitet werden soll, besonders schlimm ist die Umkehr der Beweislast. Nicht der angeblich Diskriminierte muss beweisen, dass er benachteiligt wurde, sondern der Beklagte, dass er nicht diskriminiert hat. Die Folgen solch eines Gesetzes wären katastrophal. Kein Unternehmen zum Beispiel würde aus Furcht vor einer Klage künftig jemanden einstellen, der auch nur den Anschein erweckt, er passe in eine der Kategorien. Doch es gibt offenbar noch Hoffnung, denn selbst in der SPD wächst das Unbehagen über das, was da vor allem von den Grünen auf den Weg gebracht werden soll. Schwergewichte wie Otto Schily und Wolfgang Clement rufen längst zur Umkehr. Der Kanzler wäre gut beraten, auf sie zu hören, auch wenn er damit einen Koalitionskrach in Kauf nehmen muss."


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