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Köln (ddp-nrw). Wegen Mordes muss sich seit Dienstag ein 31-Jähriger vor dem Kölner Landgericht verantworten. Laut Anklage hatte der Vater eines fünfjährigen Sohnes im Oktober vergangenen Jahres seine 13 Jahre ältere Ehefrau im Beisein des schlafenden Kindes getötet, weil sie ihm den Geschlechtsverkehr verweigert hatte.
Mit einem 25 Zentimeter langen Schraubenzieher hatte der Ehemann insgesamt 14 Mal auf seine Gattin eingestochen, ein Stich traf mitten ins Herz. Die Frau war noch am Tatort verstorben. Der gemeinsame Sohn war erst aufgewacht, als die Polizei eintraf.
Der Indonesier, ein gelernter Hotelkaufmann, hatte sich unmittelbar nach der Tat auf der nächsten Polizeiwache gestellt. Nach Überzeugung der Anklage handelte der Mann aus "niedereren Beweggründen" und hat sich deshalb des Mordes schuldig gemacht. Am ersten Prozesstag redete sich der Angeklagte auf "Erinnerungslücken" heraus. An die Tat selbst könne er sich nicht erinnern.
Während seiner Schilderung der Vorgeschichte stellte sich bei sämtlichen Prozessbeteiligten die Frage nach der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Angeklagten. Er fühle sich verfolgt und höre Stimmen, die ihm Böses wollten. Angeblich habe die Familie seiner Frau einen Auftragsmord geplant, um ihn beiseite zu schaffen.
Bisher hatte sich der Angeklagte auf Anraten seines Verteidigers einer psychiatrischen Begutachtung widersetzt. Dies soll jetzt im Prozess jedoch nachgeholt werden. Am 18. März soll das Urteil gesprochen werden.
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