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München (ddp). Einem schwerbehinderten Jungen ist eine der bisher höchsten Schmerzensgeldsummen in der deutschen Rechtsgeschichte zugesprochen worden. Wegen eines Fehlers des Klinikpersonals bei seiner Geburt bekommt der heute Neunjährige 350 000 Euro und eine lebenslange monatliche Rente in Höhe von 500 Euro, wie das Landgericht München I am Dienstag mitteilte.
Eine Hebamme im Städtischen Krankenhaus Harlaching hatte der Mutter gegen den Wehenschmerz ein Mittel gegeben, gegen das die Frau allergisch war, was sie auch bei ihrer Klinikeinweisung angegebn hatte. Der nachfolgende Kreislaufschock führte zu einer Unterversorgung des Gehirns des Babys und schwersten Schäden bei dem Jungen.
Das Kind wurde neun Tage lang beatmet. Bis heute kann der Junge nicht sprechen, nicht selbstständig Nahrung zu sich nehmen und ist damit auf die Hilfe Dritter angewiesen. Die Ärzte rechnen mit einer weiteren Verschlechterung seines Gesundheitszustandes.
Nach Angaben des Gerichts spielte der Umstand, dass der Neunjährige in der Lage ist, seine Umwelt und damit auch seine Behinderung wahrzunehmen, eine große Rolle für die Entscheidung, ihm auch eine Schmerzensgeldrente zuzusprechen. Das Krankenhaus und die Hebamme hatten schon vor dem Verfahren die Haftung für den folgenreichen Fehler anerkannt. In dem Prozess ging es um das Ausmaß der Schädigung und um die Bemessung der Entschädigungssumme. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
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