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Das Berliner Oberverwaltungsgericht hat in dem Rechtsstreit der Zeugen Jehovas gegen das Land Berlin entschieden, die Zeugen Jehovas würden die Voraussetzungen für die Verleihung des Status einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts" erfüllen. Das Land Berlin solle daher den Zeugen Jehovas im Bundesland Berlin diesen Status zuerkennen. Öffentliche Körperschaftsrechte werden Religionsgemeinschaften nicht durch Gerichte zuerkannt, sondern durch die Landesregierungen oder die Landesparlamente.
Die Zeugen Jehovas hatten in Berlin den Rechtsweg beschritten, weil der Senat ihren entsprechenden Antrag bisher abgelehnt hatte. Das Urteil des 5. Senats des OVG Berlin vom 2. Dezember 2004 - OVG 5 B 12.01 wurde am 24.3.2005 verkündet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob das Land Berlin dieser Entscheidung jetzt folgt, hängt u.a. von der Prüfung des schriftlichen Urteils ab. Eine Zuerkennung der Körperschaftsrechte würde zunächst nur im Bundesland Berlin, nicht aber in Brandenburg, gelten.
"Hinreichende Tatsachenfeststellung" ohne Zeugenbefragung?
In dem seit 10 Jahren laufenden Rechtstreit hatte zuletzt das Bundesverwaltungsgericht das Verfahren an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen mit der Begründung, das Oberverwaltungsgericht sei von einem zu großzügigen Verständnis von den Verleihungsvoraussetzungen ausgegangen und habe daher keine hinreichenden Tatsachenfeststellungen zu möglichen Gefährdungen der Grundrechte Dritter getroffen. Um so mehr erstaunt es, daß das OVG Berlin nun anscheinend erneut ein Urteil allein nach Aktenlage fällte und sich nicht die Mühe gemacht hat, auch nur einen einzigen Zeugen zu laden. Dem Gericht lag zwar eine Fülle von Berichten von Austrittswilligen und Ausgetretenen über Repressalien und Probleme vor. Das Gericht stellte diese, meiner Meinung nach durchaus glaubwürdigen Berichte aber in Frage mit dem Hinweis auf die jeweils zu überprüfende besondere psychische Verfassung der Berichtenden. Und hielt es nicht für nötig, auch nur einen der Betroffenen anzuhören.
Bischof Huber sagte dazu: "Wer sonst soll Auskunft geben, wenn nicht diejenigen Menschen, die tatsächlich unter Druck geraten".
Sekten als Körperschaften
Schon vor den Zeugen Jehovas haben andere christliche Sekten in vielen Bundesländern die Rechte und Privilegien einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erhalten. (u.a. die Neuapostolische Kirche, die Mormonen und in Berlin auch die Johannische Kirche). Mit der Zuerkennung dieses Status ändert sich lediglich die Rechtsform, nicht aber der Charakter einer Religionsgemeinschaft.
Das Besondere bei der Zuerkennung der Körperschaftsrechte an die Wachtturm-Gesellschaft (WTG) liegt aber darin, daß die Wachtturm-Gesellschaft den verleihenden Staat nicht nur grundsätzlich ablehnte, sondern in ihren eigenen Schriften auch dämonisiert: "Somit können wir logischerweise schlußfolgern, daß das wilde Tier aus der Offenbarung menschliche Regierungen darstellt. Da sich diese Regierungen dem Königreich Gottes widersetzen, bilden sie einen Teil des Antichristen." (Erwachet vom 8.8.2001). - In öffentlichen Erklärungen zum Urteil des OVG heißt es jetzt, Jehovas Zeugen betrachteten den "Staat als Gottes Diener".
Folgen
Die Wachtturm-Gesellschaft hatte laut Presseberichten während des Verfahrens erklärt, es ginge ihr vor allem um Steuervorteile und die mit dem Status verbundene Aufwertung ihres Ansehens. Die Frage des Religionsunterrichts steht im Bundesland Berlin nicht im Zusammenhang mit dem Körperschaftsstatus. Jedoch erklärte ein Anwalt der WTG, Gajus Glockentin, Presseberichten zufolge im Zusammenhang mit der Erteilung von Religionsunterricht: "Wir wollen das für die Zukunft aber nicht ausschließen."
Nach vollzogener Statusverleihung als Körperschaft des Öffentlichen Rechts im Bundesland Berlin erwägt die WTG, den Status auch in allen anderen Bundesländern zu beantragen. "Bisher war die Erstverleihung in einem Land entscheidend, dann setzt ein gewisser Automatismus ein" hofft WTG-Anwalt Glockentin.
Die Folgen des Urteils auf andere, ebenfalls problemverursachende Religionsgemeinschaften und grundsätzlich auf den Körperschaftsstatus von Kirchen und Religionsgemeinschaften überhaupt sind noch nicht abzusehen.
PRESSEMITTEILUNG
von Pfr. Thomas Gandow, Sektenbeauftragter
Ev. Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO)
Links
Stichwort Jehovas Zeugen:
http://www.religio.de/dialog/300/22_06-07.htm
Was ist eine Sekte?
http://www.ekibb.com/seels/sekten/sekten.htm
Pressemitteilung des Gerichts:
http://www.berlin.de/senjust/gerichte/ovg/presse/archiv/24409/index.html
Aussteiger zum Urteil:
http://www.sektenausstieg.net/index.php?option=com_content&task=view&id=1257&Itemid=0
Pressemitteilung des Berliner Senats:
http://www.berlin.de/landespressestelle/archiv/2005/03/24/24962/index.html
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