Nachrichten aus Psychiatrie und Selbsthilfe

Startseite Rubrik: Meldung vom Tage aktualisiert 21.03.2004


Übersicht "Meldung vom Tage" (Februar 2004)

05.02.04

Dreimal zu spät zur Arbeit gekommen - Kündigung möglich

ddp

Bonn (ddp). Kranke Kinder sind kein Grund, die Arbeit zu vernachlässigen. Wer mehrfach morgens zu spät zur Arbeit erscheint, weil er nachts wegen der Pflege der kranken Kinder nicht schlafen konnte, muss um seinen Job fürchten. Hat der Chef deshalb bereits eine Abmahnung erteilt, kann er im Wiederholungsfall unter Umständen auch kündigen, berichtet der Urteilsblitzdienst für Arbeitgeber unter Berufung auf ein Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Az.:14 Sa 31/03).

Im konkreten Fall hatte es ein Mitarbeiter eines Automobilkonzerns mehrfach mit der Einhaltung der Arbeitszeiten nicht so genau genommen. An drei Tagen war er schon zu spät an seinem Arbeitsplatz erschienen. Vom Vorgesetzten nach den Gründen für die Verspätungen befragt, gab er an, dass seine drei Kinder krank geworden seien. Deswegen habe er nachts nur wenig Schlaf gefunden und morgens den Wecker nicht gehört.

Der Vorgesetzte machte den Mann darauf aufmerksam, dass dies kein hinreichender Entschuldigungsgrund sei. Es sei die Pflicht des Mitarbeiters, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Der Mann erhielt drei Abmahnungen für die drei Verspätungen.

Trotz Vorwarnung erschien der Mitarbeiter noch ein viertes Mal zu spät und schob seine Unpünktlichkeit erneut auf seine Kinder. Daraufhin wurde dem Mann aus verhaltensbedingten Gründen fristgerecht zum nächstmöglichen Termin gekündigt.

Der Betroffene rief das Arbeitsgericht in Frankfurt an. Doch die Richter wiesen die Kündigungsschutzklage ab, weil die ordentliche Kündigung des Arbeitgebers rechtmäßig und damit wirksam gewesen sei. Das pünktliche Erscheinen am Arbeitsplatz sei eine Pflicht, die der Arbeitnehmer mit der Unterschrift unter den Arbeitsvertrag übernehme, stellten die Richter fest. Diese Pflicht habe der Mann mehrfach verletzt. Auch die Abmahnungen seien nicht zu beanstanden. Da der Mitarbeiter sich diese Warnungen nicht zu Herzen genommen habe, habe er die Entlassung in Kauf genommen.




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