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Saarlouis (ddp-swe). Übergewicht stellt nicht bereits an sich einen Eignungsmangel für den Schuldienst dar. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis gab damit in einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil der Klage einer übergewichtigen Lehrerin statt, deren Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe vom saarländischen Bildungsministerium abgelehnt worden war. Das Ministerium hatte argumentiert, eine Übernahme komme aus gesundheitlichen Gründen wegen des Übergewichts der Bewerberin nicht in Frage. Das Gericht wies dies zurück und wies das Ministerium an, unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten erneut über die Einstellung der Frau in das Probeverhältnis zu entscheiden.
Das Ministerium hatte seine Einschätzung im Wesentlichen auf das Ergebnis einer amtsärztlichen Untersuchung der Klägerin gestützt und darüber hinaus angeführt, dass bei vorhandenem Übergewicht aus medizinischer Sicht die Möglichkeit häufiger Folgeerkrankungen bestehe. Diese Einschätzung stütze sich aber "allein auf statistische Erwägungen" einer "abstrakten Erkrankungshäufigkeit übergewichtiger Personen" und trage der individuellen Situation der Klägerin keine Rechnung, kritisierten die Richter.
Das Ministerium hätte vielmehr in Betracht ziehen müssen, dass bei der Klägerin trotz langjährigen Übergewichts typische Folgeerkrankungen wie etwa Diabetes nicht aufgetreten seien, befand das Gericht. In seiner neuen Eignungsprognose müsse das Ministerium deshalb nun sämtliche Einzelfallumstände, darunter auch die erbliche Disposition der Lehrerin sowie ihr Lebensalter, mit einbeziehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az.: 12 K 155/02).
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