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Von Norbert Demuth
Heidelberg (ddp). Das Heidelberger Amtsgericht hat den Leichen-Plastinator Gunther von Hagens wegen Titelmissbrauchs zu einer Geldstrafe von 108 000 Euro verurteilt. Das Gericht sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der 60-jährige Anatom in Deutschland in vier Fällen einen Professorentitel geführt hatte, ohne dessen chinesische Herkunft anzugeben. Hagens habe vier Schriftstücke mit dem Titel "Prof." unterschrieben, ohne daneben den Klammerzusatz (VRC) - für Volksrepublik China - zu vermerken.
In vier weiteren Fällen wurde der Initiator der umstrittenen Ausstellung "Körperwelten" vom Vorwurf des Titelmissbrauchs freigesprochen. Hier war ein Logo mit seinem Namen und der Aufschrift Professor bei Eintrittskarten, im Katalog und auf der Internetseite für die Ausstellung "Körperwelten" im Frühjahr 2004 in Frankfurt am Main verwendet worden. Richter Norbert Will kam hier aber zu der Auffassung, dass Hagens nicht vorsätzlich, sondern nur fahrlässig handelte. Vielmehr habe sich offenbar seine Ehefrau - die seit Ende 1996 Inhaberin des Heidelberger "Instituts für Plastination" ist - über seine Anregung "hinweggesetzt", dieses Logo nicht weiter zu verwenden. Die 45-jährige war nach eigenen Angaben zu dieser Zeit für die Koordination der "Körperwelten"-Ausstellungen in Deutschland zuständig.
Von Hagens wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen in Höhe von 1200 Euro verurteilt. Damit gilt er nicht als vorbestraft. Nur Geldstrafen oberhalb der Grenze von 90 Tagessätzen gelten unabhängig von deren Höhe als Vorstrafen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 192 000 Euro (160 Tagessätze á 1200 Euro) gefordert. Die Verteidigung hatte Freispruch verlangt.
Der Angeklagte sagte in seinem Schlusswort: "Ich bin kein Hochstapler." Er mache sich nichts aus Titeln. Nach dem Urteile betonte er, die Strafe sei ungerechtfertigt. "Ich fühle mich unschuldig", sagte von Hagens. Unklar blieb, ob die Verteidigung in die Berufung gehen wird. Hagens sagte: "Das überlasse ich meinen Anwälten."
Rechtsanwalt Franz-Josef Schillo betonte, da sein Mandant nun nicht vorbestraft sei, gebe es lediglich einen finanziellen Schaden. Eine Rufschädigung sei mit dem Urteil nicht zwingend verbunden. Er verwies darauf, dass das Amtsgericht ursprünglich zwei Strafbefehle in Gesamthöhe von 312 000 Euro gegen Hagens erlassen hatte. Weil dieser dagegen Einspruch erhob, war es zur Hauptverhandlung gekommen.
Von Hagens hatte unter anderem ein polizeiliches Vernehmungsprotokoll, eine eidesstattliche Versicherung und ein Besprechungsprotokoll unzulässigerweise mit dem Zusatz "Prof. Dr. Gunther von Hagens" unterschrieben. Hagens lehrt seit 1996 an der chinesischen Universität Dalian und hatte im Jahr 1999 den Titel "Visiting Professor" (Gastprofessor) für fünf Jahre verliehen bekommen.
Mit Bescheid vom 15. November 2001 hatte zunächst das nordrhein-westfälische Wissenschaftsministerium von Hagens die Zustimmung erteilt, den Professorentitel mit dem Klammerzusatz (RC) zu führen. Dies lehnte von Hagens ab, weil es sich hierbei um eine Abkürzung für Taiwan handelt. Daraufhin änderte das Ministerium seinen Bescheid dahin ab, dass das Kürzel in (VRC) für Volksrepublik China abzuwandeln sei. Da von Hagens diese Auflagen nicht befolgte, verhängte das Amtsgericht Heidelberg schließlich die beiden Strafbefehle.
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