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Von Christina Schultze
Berlin (ddp-bln). Nach längerem Tauziehen hat der Berliner Senat am Dienstag eine Regelung zur Berechnung des Wohnraums für Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG) II gebilligt. Danach soll statt der Wohnungsgröße die Höhe der Miete einschließlich der Betriebskosten zu Grunde gelegt werden. Für Senioren, Behinderte und Alleinerziehende gibt es Härtefallklauseln. Außerdem wurde eine längere Übergangsfrist vereinbart.
Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (PDS) bewertete den nach "langem, zähem Ringen" gefundenen Kompromiss als "vernünftige Lösung", die Rechtssicherheit schaffe und Massenumzüge verhindere. Mit der Regelung legte sie ihren Streit mit Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) bei, der für strengere Maßstäbe plädiert hatte. Während die PDS-Politikerin zunächst nur die Nettokaltmiete als Berechnungsgrundlage nehmen wollte, pochte Sarrazin auf Berücksichtigung der Betriebskosten.
Nach der jetzt vorliegenden Ausführungsvorschrift gelten für die betroffenen Haushalte gestaffelt nach ihrer Größe Obergrenzen der Bruttowarmmiete von 360 Euro (ein Person) bis 705 Euro (fünf Personen) als angemessen. In den Summen sind die Heizkosten enthalten, nicht jedoch Warmwasser oder Strom. Wer darüber liegt, muss sich eine preiswertere Wohnung suchen, sofern er keinen Untermieter aufnehmen oder aus eigener Tasche Zuzahlungen leisten kann.
In begründeten Einzelfällen, darunter bei Schwangeren, Alleinerziehenden, Familien mit kleinen Kindern oder nach mindestens 15-jähriger Wohndauer, darf das Limit um bis zu zehn Prozent überschritten werden. Keinen Zwangsumzug müssen Behinderte, über 60-Jährige oder Alleinerziehende mit mehreren Kindern befürchten.
Mit den Richtwerten bleiben den "Hartz IV"-Betroffenen nach Darstellung der Senatorin noch immer rund 80 Prozent des Berliner Wohnraums zugänglich. Eine "weitere soziale Entmischung" der Wohnquartiere könne so vermieden werden. Zugleich sei jedoch eine Regelung gefunden worden, die auch der Haushaltsnotlage der Stadt Rechnung trage, betonte Knake-Werner. Mit den Obergrenzen liege Berlin im bundesweiten Vergleich am unteren Ende. Zugleich bewegten sich die Aufwendungen "im Rahmen" der für die Unterkunft von ALG-II-Beziehern Anfang 2004 prognostizierten eine Milliarde Euro, obwohl die Zahl der Betroffenen 50 Prozent höher liege als damals angenommen. Schließlich gehe sie davon aus, dass 30 Prozent dieser Summe vom Bund erstattet wird.
Die Regelung gilt grundsätzlich für die rund 144 000 Haushalte früherer Empfänger von Arbeitslosenhilfe, die jetzt das ALG II erhalten, sowie für alle künftigen "Hartz IV"-Betroffenen. Sozialhilfebezieher mussten bereits bisher Mietobergrenzen einhalten. Die Senatorin wollte sich jedoch nicht auf eine Zahl festlegen, wie viele Menschen tatsächlich umziehen müssen. Dazu gebe es keine Daten. Spekulationen über rund 30 000 drohende Zwangsumzüge bezeichnete sie aber als "Unsinn".
Die Regelung soll am 1. Juli in Kraft treten. Mit ersten Umzügen ist wegen einer längeren Übergangsfrist jedoch frühestens Mitte 2006 zu rechnen.
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