Nachrichten aus Psychiatrie und Selbsthilfe

Startseite Rubrik: Meldung vom Tage aktualisiert 21.03.2004


Übersicht "Meldung vom Tage" (Februar 2004)

07.02.04

Streit zwischen Arzt und Patient

ddp

Schlichtungsstelle hilft kostenlos


Düsseldorf (ddp-nrw). Die Schlichtungsstellen der Ärztekammern verhindern bei Streitigkeiten zwischen Arzt und Patient in einem großen Teil der Fälle den Gang zum Gericht. In 87 Prozent der Verfahren sei nach einer aktuellen Evaluation ein Prozess durch die Arbeit der Gutachter vermieden worden, sagte Dieter Laum, Vorsitzender des Gremiums bei der Ärztekammer Nordrhein, der Nachrichtenagentur ddp in Düsseldorf. Dies entlaste auch die nordrhein-westfälische Justiz. Die Arbeit der Experten ist für die Patienten kostenlos.

Nach Angaben von Laum hat die Zahl der Anträge von Patienten, die sich falsch durch ihren Arzt behandelt fühlen, in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen. Allein im vergangenen Jahr sei sie um 143 auf insgesamt 1822 im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Grund sei aber nicht ein sich verschlechterndes medizinisches Niveau, sondern vielmehr die wachsende Bekanntheit des Gremiums, steigende Risiken bei Behandlungsmethoden und die steigende Lebenserwartung. "Zudem ist es auch ein Beweis, dass die Patienten Vertrauen in die Arbeit der Schlichtungsstelle haben", betonte Laum.

Jeder Patient, der einen Fehler seines behandelnden Arztes vermutet, kann sich mit einem Antrag an die Schlichtungsstelle wenden, wie der Vorsitzende erläuterte. Das Gremium, das mit über 300 Gutachtern zusammenarbeitet, fordert dann die Behandlungsunterlagen an, befragt auch vor- und nachbehandelnde Ärzte.

Kommen die Experten zu dem Schluss, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, kann der Patient bei der Haftpflichtversicherung des Arztes Schadenersatz einfordern. Hierbei gebe es eine "sehr hohe Erfolgsquote", betonte Laum. Wenn es trotz der Arbeit der Schlichtungsstelle zu einem Prozess komme, liege die Quote der von den Gutachtern abweichenden Voten bei unter einem Prozent.

In einem Drittel der Fälle stellt das Gremium nach Angaben von Laum fest, dass ein Fehler des Arztes vorliegt. Der Schwerpunkt liege dabei bei Operationen. Die Fehlerquellen seien indes schwer festzustellen. Sie zu finden gehöre auch nicht zu den Aufgaben der Gutachter. Nach seiner Erfahrung seien die Gründe für ärztliche Fehler aber weniger auf eine mangelnde Ausbildung, als oftmals auf eine starke Überlastung zurückzuführen. Wenn die Experten eine Häufung bestimmter Fehler feststellten, werden dazu Seminare angeboten, die auch auf reges Interesse der Ärzte stoßen. "Die Vorbeugung von Fehlern ist der zweite Schwerpunkt unserer Arbeit", betonte Laum.

Ist es zu einem Behandlungsfehler gekommen, rät der Experte nicht nur zum Gang zur Schlichtungsstelle, sondern auch zu einer verbesserten Kommunikation zwischen Arzt und Patient. Oftmals sei ein Streit auf diese Weise sogar zu vermeiden. Für den Arzt bestehe auch nicht wie oftmals befürchtet die Gefahr, dass durch ein Gespräch seine Haftpflicht gefährdet sei. "Das trifft nicht zu. Daher sollte der Zustand der Sprachlosigkeit überwunden werden", mahnte Laum.


Weiterführende Informationen:
Hoch effektive Schlichtungsstellen
Neun von zehn Streitfällen vor ärztlichen Schlichtungsstellen beigelegt
http://www.lichtblick-newsletter.de/ticker117_04.html




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