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Düsseldorf (ddp-nrw). Kinder mit Behinderungen oder Entwicklungsstörungen sollen künftig alle notwendigen Leistungen der Frühförderung unter einem Dach erhalten. Darauf verständigten sich die kommunalen Spitzenverbände mit den Krankenkassen, wie NRW-Gesundheitsministerin Birgit Fischer (SPD) am Dienstag in Düsseldorf mitteilte.
Betroffene Kinder erhalten dann in örtlichen Zentren auf Grundlage eines Behandlungsplans sowohl medizinisch-therapeutische sowie pädagogische und psychologische Förderung. NRW ist damit das erste Bundesland, das eine entsprechende Bundesverordnung umsetzt.
Fischer sprach von einem "Durchbruch". Heilpädagogen, Krankengymnasten, Logopäden und Psychologen, die bisher selten zusammenarbeiteten, könnten sich künftig besser abgestimmt und gemeinsam um die Kinder kümmern.
Auch für die Eltern werde vieles leichter: Sie müssten sich künftig nicht mehr mit verschiedenen Kostenträgern wie Krankenkassen und Sozialhilfeträgern auseinandersetzen. Vielmehr reiche es, sich an den Kinderarzt zu wenden, der nach entsprechenden Untersuchungen das Erforderliche veranlasse.
Die meisten der mehr als 100 Frühfördereinrichtungen bieten bislang lediglich heilpädagogische Leistungen an. Medizinisch-gesundheitliche Leistungen wie Krankengymnastik, Logopädie und psychologische Betreuung mussten die Eltern in Eigeninitiative "zusammenstückeln", wie die Ministerin erläuterte. Ein abgestimmter Behandlungsprozess sei damit nahezu unmöglich gewesen.
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