Nachrichten aus Psychiatrie und Selbsthilfe

Startseite Rubrik: Meldung vom Tage aktualisiert 21.03.2004


Übersicht "Meldung vom Tage" (Februar 2004)

07.02.04

Gesundheitsreform:

ddp

Ministerium dementiert Bevorzugung der Beamten


Hamburg/Berlin (ddp). Das Bundesinnenministerium weist einen Bericht der "Bild"-Zeitung zurück, wonach Bundestagsabgeordnete, Minister und Beamte bei der Gesundheitsreform erneut privilegiert werden. Die Behauptung, es gebe eine "Extrawurst" für Beamte, sei falsch, teilte das Ministerium am Samstag in Berlin mit. Beamte würden durch die steigenden Gesundheitskosten finanziell "mindestens" ebenso belastet wie Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Zeitung hatte berichtet, Beamte müssten bei Medikamenten und im Krankenhaus nur die Hälfte der Zuzahlungen von Kassenpatienten leisten. Bei Heilmitteln wie Massagen seien sie sogar von allen Zuzahlungen der Gesundheitsreform befreit. Dem Bericht zufolge sind die Sonderregelungen für Staatsdiener mit Beihilfe-Anspruch im Kleingedruckten der neuen Beihilferichtlinien versteckt, die Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) gerade erst wegen der ursprünglich geringeren Praxisgebühr überarbeiten ließ.

Danach wird die Eigenbeteiligung der Staatsdiener nicht vom Erstattungsbetrag der Beihilfe, sondern von den so genannten beihilfefähigen Aufwendungen abgezogen. Da die Beihilfe in der Regel 50 Prozent der Krankheitskosten übernimmt, sparen sie so die Hälfte der Zuzahlung. Von der Neuregelung profitieren Minister, Abgeordnete und Beamte mit Beihilfe-Anspruch.

Das Ministerium teilte mit, es sei falsch, dass die Regelungen im Kleingedruckten versteckt seien. Es handle sich außerdem um ein bereits unter der früheren Bundesregierung von Unions und FDP bestehendes Verfahren. Zudem habe die private Krankenversicherung ein anderes Vorgehen. Es gebe dort keine Kostenentlastung durch Zuzahlung. Das habe zur Folge, dass die Kosten für die privaten Krankenversicherung der Beamten steigen, beim größten Anbieter um rund zehn Prozent zu Jahresbeginn.




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