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Schwerin (ddp-nrd). Der Rechtsausschuss des Landtages befasst sich am Donnerstag mit dem Mord an der 16-jährigen Carolin aus Graal-Müritz. Justizminister Erwin Sellering (SPD) soll nach dem Willen der CDU-Fraktion unter anderem Auskunft zu Hintergründen der Haftentlassung des Tatverdächtigen wenige Tage vor dem Verbrechen geben.
Sellering verwies am Mittwoch darauf, dass für die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung eben nicht ausreicht, wenn ein Gutachten die vorzeitige Entlassung ablehnt, weil die beim Urteil bereits erkennbare Gefährlichkeit des Täters fortbesteht. Das sei gerade keine neue Tatsache. Er habe der CDU die Frage bereits schriftlich auf eine Kleine Anfrage hin beantwortet und werde das mündlich wiederholen.
Die CDU dürfe nicht weiter den Eindruck erwecken, als hätte die Staatsanwaltschaft einen Fehler gemacht. Er hoffe, dass die Anhörung dazu beiträgt, das emotional so schwierige Thema auch zu Zeiten des Wahlkampfes von den Parteien sachlich zu behandeln, betonte der Minister.
Die CDU will nach Angaben von Fraktionsvize Ulrich Born von Sellering im Ausschuss wissen, ob die Staatsanwaltschaft bei der zuständigen Strafvollstreckungskammer tatsächlich keinen Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung gestellt habe. Noch Ende März sei der Tatverdächtige im Rahmen eines psychologischen Sachverständigengutachtens als besonders gefährlich eingestuft und ihm sei daraufhin die ansonsten übliche vorzeitige Haftentlassung versagt worden.
Carolin aus dem Ostseebad Graal-Müritz war Mitte Juli ermordet worden. Ihre Leiche wurde in einem Waldgebiet unweit ihres Heimatortes aufgefunden. Der Tatverdächtige aus dem benachbarten Gelbensande war kurz vor dem Gewaltverbrechen nach einer siebenjährigen Haftstrafe wegen Vergewaltigung und Geiselnahme aus dem Gefängnis entlassen worden.
Dazu: "Forensik: Erhebliche Defizite in der Gutachter-Praxis"
im Lichtblick-Newsletter Nr. 164 vom 22.08.2005
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