|
|
Dresden (ddp-lsc). Das Dresdner Sozialgericht hält die Pauschalbeträge für Umzüge von "Hartz IV"-Empfängern für zu niedrig. Nach einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil reichen 750 Euro nicht in jedem Fall aus, um einen Umzug für eine dreiköpfige Familie innerhalb Dresdens zu finanzieren. Das Gericht verpflichtete die zuständige Arbeitsgemeinschaft (Arge) aus Kommune und Arbeitsagentur zur Zahlung von weiteren 306,49 Euro. Die Klägerin muss jedoch auch Selbsthilfe leisten.
Die alleinerziehende Antragsstellerin wollte, nachdem ihr früherer Lebensgefährte nach dem Gewaltschutzgesetz aus der gemeinsamen Vier-Zimmer-Wohnung verwiesen worden war, mit ihren beiden Kindern in eine kleinere und billigere Wohnung ziehen. Da sie weder Auto noch Führerschein besitzt, plante sie, eine Spedition zu beauftragten. Vier von ihr eingeholte Angebote lagen zwischen 2500 und 3132 Euro.
Das Sozialgericht gab dem Eilantrag der Klägerin statt. Allerdings muss die Arge nicht die Kosten für ein professionelles Unternehmen tragen. Die 38-Jährige könne den Umzug günstiger von Studenten vornehmen lassen. Rechne man jedoch Fahrzeugmiete, Arbeitslohn, Benzin, Haftpflichtversicherung, Umzugskartons, Verpackungsmaterial und Sperrmüllentsorgungskosten zusammen, reichten die bewilligten 750 Euro nicht aus.
|
|