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Berlin (ddp). Der ehemalige Vorsitzende des Bundesgerichtshofs, Klaus Kutzer, wirft der Bundesregierung Untätigkeit bei der rechtlichen Regelung der Sterbehilfe vor. "Dass wir in Sachen Sterbehilfe immer noch keine verbindlichen Gesetze haben, ist ein unhaltbarer Zustand", sagte der pensionierte Richter der Tageszeitung "Die Welt" (Freitagausgabe) laut Vorabbericht. Er hatte im Auftrag des Bundesjustizministeriums Vorschläge für eine passive und indirekte Sterbehilfe erarbeitet.
Kutzer sagte, seiner Auffassung nach sei es ein Versagen des Gesetzgebers, wenn die Bürger und insbesondere die Ärzte in solchen existentiellen Fragen immer noch im Ungewissen gelassen würden, in welchen Fällen Sterbehilfe gegen das Gesetz verstößt. Kutzer forderte, den Paragraphen 216 zum Töten auf Verlangen dahingehend zu ergänzen, dass "assistierter Suizid, passive Sterbehilfe und indirekte Sterbehilfe eindeutig erfasst und definiert werden". Es könne nicht sein, dass für die Regelung des Dosenpfands meterdicke Gesetzesverordnungen existierten und die Sterbehilfe einfach links liegen gelassen werde.
Der Vorsitzende der Kommission für "Ethik und Recht der modernen Medizin", René Röspel (SPD), sagte dagegen, eine Änderung des Paragraphen 216 sei nicht notwendig. "Die bestehenden Gesetze reichen aus und müssen weder ergänzt noch ausgeweitet werden", sagte er dem Blatt. Er plädiere vielmehr für einen Ausbau der Palliativmedizin und der Hospizarbeit, damit in Deutschland jederzeit ein Sterben in Würde möglich sei.
Kutzer und Röspel sprachen sich gegen die Praktiken des in Hannover in Gründung befindlichen Vereins "Dignitas" aus, dessen Chef Ludwig A. Minelli den "assistierten Suizid" befürwortet.
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