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Übersicht "Meldung vom Tage" (Oktober 2005) |
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Bewerbungskosten, Insolvenzgeld, Aktivierungshilfen
Der Förderdschungel der Bundesagentur für Arbeit
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ddp
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Von ddp-Korrespondent Olaf Jahn
Berlin (ddp). Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will ihre bisher rund 80 Förderangebote neu strukturieren, übersichtlicher und effizienter machen. Über entsprechende Vorschläge kann nicht die BA selbst, sondern letztlich nur der Gesetzgeber entscheiden. Weniger Geld will die Behörde insgesamt nicht ausgeben. Auf die meisten Förderungen besteht kein Rechtsanspruch. Sie können gewährt werden.
In dem aktuellen Förderkatalog der BA spiegelt sich ein umfassender Sozialstaatsgedanke wieder. Ein besonderes Gewicht liegt etwa auf Maßnahmen zur Ein- oder Wiedereingliederung Arbeitsloser oder Behinderter sowie auf Qualifizierungsmaßnahmen. So wird die "Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben" ebenso gefördert wie die Weiterbildung per Bildungsgutschein.
Wer Arbeit sucht oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, kann sich die Kosten für die Bewerbungsunterlagen und deren Versand bis zu einer Höhe von 260 Euro im Jahr erstatten lassen. Auch die Kosten für Fahrten zu Beratungs- oder Vorstellungsgesprächen (Reisekostenbeihilfe) sowie notwendige Übernachtungen können bezahlt werden. Arbeitslose, die wegen der Entfernung ihres neuen Arbeitsplatzes zu einer getrennten Haushaltsführung gezwungen sind, können Trennungskostenbeihilfe erhalten. Die BA bietet außerdem Vermittlungsgutscheine mit einem Wert von bis zu 2000 Euro im Jahr für die Inanspruchnahme eines privaten Arbeitsvermittlers an.
Auch wer bereits eine Arbeitsstelle gefunden hat, kann im Notfall noch auf Unterstützung hoffen. So zahlt die BA etwa für die Anschaffung von Arbeitskleidung- und gerät (etwa für einen Blaumann oder für Sicherheitsschuhe) eine Beihilfe von bis zu 260 Euro im Jahr.
Eine "Entgeltsicherung" können ältere Arbeitnehmer erhalten, die eine geringer bezahlte, versicherungspflichtige Arbeit annehmen und dadurch gar nicht erst arbeitslos werden oder ihre Arbeitslosigkeit beenden. Sie erhalten bis zu 50 Prozent der Differenz zwischen ihrem alten und neuen Nettolohn - und einen zusätzlichen Beitrag zur Rentenversicherung.
Zusätzlich gibt es Fahrtkostenbeihilfen (wenn sie zur Aufnahme einer Beschäftigung notwendig sind), Umzugskostenbeihilfen und Existenzgründungszuschüsse (Überbrückungsgeld und Ich-AG). Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld (wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist) gehören ebenso zu den BA-Leistungen wie das so genannte Winterausfallgeld. Das kann denjenigen gezahlt werden, die bei einem witterungsabhängigen Betrieb im Baugewerbe arbeiten.
Dazu kommt allerdings zum Ausgleich witterungsbedingter Verdienstausfälle auch noch Mehraufwands-Wintergeld sowie Zuschuss-Wintergeld. Solche Aufsplitterung ähnlicher Leistungen in Einzelposten möchte die BA mit dem Umbau ihrer Förderinstrumente abbauen. Ähnliches gilt für die Ich-AG und das Überbrückungsgeld. Beide sollen bei Existenzgründungen helfen, laufen aber unterschiedlich lange mit unterschiedlich hohen Fördersätzen. Auch hier stellt sich für die BA die Frage: Ist es nicht sinnvoller, diese beiden Instrumente zusammenzuführen, um effizienter und mit weniger Verwaltungsaufwand arbeiten zu können?
Hilfen, von denen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen profitieren, sind etwa Eingliederungszuschüsse. Sie können bewilligt werden, wenn Unternehmen Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen anstellen. Dann übernimmt die BA bis zu zwölf Monate lang höchstens 50 Prozent der Kosten.
Ebensoviel kann Unternehmern überwiesen werden, die bei Firmen-Neugründungen Personen einstellen, die zuvor mindestens drei Monate arbeitslos, in einer ABM- oder Weiterbildungsmaßnahme waren. Fördermittel können auch für die Probebeschäftigung behinderter Menschen fließen. Dabei werden drei Monate lang die üblichen Lohn- oder Gehaltskosten einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung übernommen.
Unterstützt werden auch sogenannte Träger. Das können etwa Einrichtungen sein, die ausbildungsbegleitende Hilfen für Lernschwache oder für sozial benachteiligte Auszubildende anbieten oder auch Aktivierungshilfen, mit denen Jugendliche zu einer Ausbildung angeregt werden sollen. In diese Kategorie fallen auch die Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sowie Leistungen an Personal-Service-Agenturen.
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