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Schwerin (ddp-nrd). Der Landtag hat sich am Donnerstag mit der Neuordnung der überörtlichen Sozialhilfefinanzierung beschäftigt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf brachte Sozialministerin Marianne Linke (Linkspartei.PDS) in das Parlament ein, wie das Sozialministerium in Schwerin mitteilte. Danach soll die jährliche Finanzzuweisung des Landes an die Kommunen zur Abgeltung der Kosten für die Sozialhilfe in Fällen besonderer Bedürftigkeit - etwa für Blinde, Behinderte und Suchtkranke - erhöht werden. Waren es 2004 noch 196,2 Millionen Euro, so sollen 2007 225,6 Millionen Euro weitergeleitet werden.
Die Überarbeitung des Anfang 2002 in Kraft getretenen Sozialhilfefinanzierungsgesetzes war aufgrund einer Revisionsklausel zur angemesseneren Verteilung der Gelder notwendig geworden. Voraussichtlich im Dezember geht der Gesetzesentwurf in die zweite und dritte Lesung.
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