Nachrichten aus Psychiatrie und Selbsthilfe

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24.10.2005



Übersicht "Meldung vom Tage" (Oktober 2005)



11.10.

Proteste gegen Kuschs Unterstützung für aktive Sterbehilfe

ddp

Hamburg/Dortmund (ddp). Hamburgs Justizsenator Roger Kusch (CDU) stößt mit seiner Forderung nach Legalisierung der aktiven Sterbehilfe auf massive Proteste. Die Deutsche Hospiz Stiftung zeigte sich am Dienstag "zutiefst entsetzt" über Kuschs Bekenntnis. "Ausgerechnet aus dem Mund eines Christdemokraten klingt eine solche Äußerung wie ein Schlag ins Gesicht der Schwächsten", sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch in Dortmund. Schwerstkranke und Sterbende brauchten weder Mitleid noch Gnade, sondern Zuwendung und hoch professionelle Versorgung. Die Stiftung hat nach eigenen Angaben mehr als 55 000 Mitglieder und Förderer. Schirmherrin ist die Schauspielerin Uschi Glas.

Kusch hatte sich im "Hamburger Abendblatt" (Dienstagausgabe) dafür ausgesprochen, den Paragraphen 216 des Strafgesetzbuches zu ändern, der Tötung auf Verlangen unter Strafe stellt. "Verantwortungsvolle, mitfühlende Sterbehilfe ist für mich kein Verstoß gegen humane Grundwerte, sondern ein Gebot christlicher Nächstenliebe", betonte der 51-Jährige in dem Beitrag. "Der Gott, an den ich glaube, kann gar nicht den Willen haben, einen unheilbar Kranken über dessen Durchhaltevermögen hinaus leiden zu lassen", schrieb der Senator.

Am Wochenende hatte sich Bundespräsident Horst Köhler deutlich gegen aktive Sterbehilfe ausgesprochen. Auch die Landesbischöfin der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover, Margot Käßmann, und Hamburgs Bischöfin Maria Jepsen hatten sich eindringlich gegen eine Änderung des Paragraphen 216 gewandt.



"Neue Osnabrücker Zeitung"

"Hindert das Strafrecht mündige Menschen, sich frei für das Ende ihres Lebens zu entscheiden? Hamburgs Justizsenator Roger Kusch (CDU) prangert es an. Er fordert, eine Tötung auf Verlangen nicht mehr über § 216 des Strafgesetzbuchs zu bestrafen. Ein Todkranker soll das Ende seines Leidens auch durch aktive Sterbehilfe Angehöriger oder Mediziner verlangen können. Damit schießt Kusch über das Ziel hinaus. Sicher: Jeder Mensch muss über sein Leben und damit auch dessen Ende frei bestimmen können. Diesen Willen kann ein Todkranker jedoch schon heute ungehindert entfalten. Ärzte dürfen auf Patientenwunsch lebensverlängernde Maßnahmen abbrechen. Selbst ein tödliches Medikament darf bereit gelegt werden, das der Patient später zu sich nimmt. Die Grenze zur strafbaren Sterbehilfe ist erst überschritten, wenn ein Arzt oder Angehöriger selbst die Giftspritze setzt oder eine Überdosis Schmerzmittel gibt. Aus gutem Grund: Es soll vermieden werden, dass der 'Helfer' das Heft des Handelns in die Hand nimmt, dem Patienten 'Hilfe' missbräuchlich aufdrängt. Erfahrungen in den Niederlanden und Belgien zeigen, dass aktive Sterbehilfe schwer zu kontrollieren ist. Im Lichte des Gebots des absoluten Lebensschutzes sind diese Zweifel nicht zu dulden. Nein: Nicht Hilfe zum schnellen Tod, sondern der Weg zu einem würdigen Lebensende muss das Ziel sein. Die Medizin hat Mittel, das von Kusch beklagte Leid auf diesem Weg zu lindern. Hier muss die Diskussion ansetzen, denn im internationalen Vergleich besteht hierzulande bei der Versorgung von Todkranken noch Nachholbedarf."



Merk lehnt aktive Sterbehilfe strikt ab

München (ddp-bay/12.10.05). Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) lehnt die Forderung ihres Hamburger Amtskollegen Roger Kusch (CDU) nach einer Legalisierung der aktiven Sterbehilfe strikt ab. "Das Recht auf Leben ist nach der Würde des Menschen das höchste Gut in der Werteordnung unserer Verfassung", sagte Merk am Mittwoch in München. Auch in der Endphase des Lebens dürfe das absolute Tötungsverbot nicht durchbrochen werden. Die Ministerin mahnte: "Eine Zulassung aktiver Sterbehilfe wäre ein Armutszeugnis für eine humane Gesellschaft."

Merk sagte weiter, der Staat dürfe sich aber nicht mit dem Verbot der aktiven Sterbehilfe begnügen. Er müsse den Menschen zugleich die Gewissheit geben, dass ihr persönlicher Wille auch am Lebensende geachtet werde. "Es muss klar sein, dass auch eine lebenserhaltende medizinische Behandlung nur eingeleitet oder fortgeführt werden darf, wenn der Patient damit einverstanden ist", forderte die Ministerin. Patientenverfügungen seien für Ärzte und Angehörige verbindlich. Dazu bedürfe es einer klaren gesetzlichen Regelung.

Kusch hatte sich dafür ausgesprochen, den Paragraphen 216 des Strafgesetzbuches zu ändern, der Tötung auf Verlangen unter Strafe stellt. Verantwortungsvolle, mitfühlende Sterbehilfe sei für ihn kein Verstoß gegen humane Grundwerte, sondern ein Gebot christlicher Nächstenliebe.



Weiter Proteste gegen Kuschs Unterstützung für aktive Sterbehilfe

Hamburg/Berlin (ddp/12.10.05). Im Streit um die rechtliche Bewertung der aktiven Sterbehilfe hat der Deutsche Richterbund (DRB) Hamburgs Justizsenator Roger Kusch (CDU) scharf kritisiert. Straflose aktive Sterbehilfe bedeute nicht in jedem Fall einen würdigen Umgang mit dem Tod, sagte der DRB-Vorsitzende Wolfgang Arenhövel am Mittwoch in Berlin. Er fügte hinzu: "Sterbehilfe ist gerade für uns Deutsche ein höchst schwieriges und sensibles Thema." Es bestehe eine historisch nachvollziehbar begründete Sorge um den Missbrauch gesetzlicher Regelungen. Deshalb sollte dieses Thema zurückhaltend und vorsichtig diskutiert werden.

Zuvor zeigte sich bereits die Deutsche Hospiz Stiftung "zutiefst entsetzt" über Kuschs Bekenntnis. Kusch hatte sich in einem Zeitungsbeitrag dafür ausgesprochen, den Paragraphen 216 des Strafgesetzbuches zu ändern, der Tötung auf Verlangen unter Strafe stellt. "Verantwortungsvolle, mitfühlende Sterbehilfe ist für mich kein Verstoß gegen humane Grundwerte, sondern ein Gebot christlicher Nächstenliebe", betonte der 51-Jährige in dem Beitrag. "Der Gott, an den ich glaube, kann gar nicht den Willen haben, einen unheilbar Kranken über dessen Durchhaltevermögen hinaus leiden zu lassen", schrieb der Senator.

Am Wochenende hatte sich Bundespräsident Horst Köhler deutlich gegen aktive Sterbehilfe ausgesprochen. Auch die Landesbischöfin der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover, Margot Käßmann, und Hamburgs Bischöfin Maria Jepsen hatten sich eindringlich gegen eine Änderung des Paragraphen 216 gewandt.



CDU-Politiker distanzieren sich von Kusch-Vorstoß zur Sterbehilfe

Berlin (ddp/13.12.05). Führende CDU-Politiker haben sich klar vom Vorstoß ihres Parteikollegen, des Hamburger Justizsenators Roger Kusch zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe distanziert. "Das ist eine absolute Einzelmeinung. Herr Kusch steht damit alleine", sagte der Bioethikexperte der Unions-Fraktion im Bundestag, Thomas Rachel (CDU), der "Berliner Zeitung" (Donnerstagausgabe). Es bestehe "ganz großer Konsens" in der Fraktion, dass aktive Sterbehilfe eindeutig abzulehnen sei. Auch die niedersächsische Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU) sagte der Zeitung, Kusch vertrete seine "höchstpersönliche Meinung".

Kusch hatte als erster führender Unions-Politiker dafür plädiert, dass Tötung auf Verlangen bei unheilbar Kranken, die nicht mehr weiterleben wollen, in der Bundesrepublik künftig straffrei sein sollte. Dazu solle der Paragraf 216 des Strafgesetzbuches geändert werden. Verantwortungsvolle und mitfühlende Sterbehilfe sei kein Verstoß gegen humane Grundwerte, sondern ein "Gebot christlicher Nächstenliebe", schrieb Kusch in einem Pressebeitrag.

Rachel, Unions-Sprecher der Bundestags-Enquetekommission "Ethik und Recht der modernen Medizin", sagte, Erfahrungen in den Niederlanden, wo aktive Sterbehilfe erlaubt ist, hätten gezeigt, dass dort auf alte und kranke Menschen enormer Druck ausgeübt werde, ihr Leben zu beenden. Rachel betonte, statt Sterbehilfe zu legalisieren, müsse alles getan werden, um Sterbenden durch schmerzlindernde Medikamente und mitmenschliche Begleitung einen Tod in Würde zu ermöglichen.



"Bild"-Zeitung (Hamburg, 13.10.05)

"Kein Mensch kann entscheiden, wann er auf diese Welt kommt. Darf er entscheiden, wann er sie verlässt? Deutschland diskutiert über Sterbehilfe. Den sanften Tod per Pille. Der den Kranken erlösen soll von oft grauenvollen, kaum noch zu ertragenden Schmerzen. Der von Leiden befreien soll, die dem Leben jeden Sinn zu rauben scheinen. Und zwar ein für alle Mal. Wenn es um Leben und Tod geht, reden wir gern verständnisvoll den Kurz-und-schmerzlos-Lösungen das Wort: Antibabypille, Schwangerschaftsunterbrechung - und jetzt Sterbehilfe? Was oft vergessen wird: Die wahre Sterbehilfe findet in Heimen und Hospizen statt. Sie wird geleistet von Krankenschwestern und Pflegern und Pfarrern, die Menschen auf ihrem letzten Weg aufopferungsvoll begleiten. Die kranke Körper und Seelen pflegen, bis sie in jene Welt wandern, die keinen Schmerz mehr kennt. Sterbehilfe hat nichts mit dem seelenlosen Verhökern von Todeskapseln zu tun."



Ärztekammer fordert sachliche Debatte um Sterbehilfe

Hannover (ddp/13.10.05). Die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) hat zu mehr Sachlichkeit in der Debatte um die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe in Deutschland aufgerufen. Die teils hektischen Dispute würden vor allem der Würde jener Patienten nicht gerecht, die in ihrer Notlage auf umfassende ärztliche und pflegerische Hilfen sowie spirituellen Beistand vertrauten, betonte die Kammer am Donnerstag.

Es sei ein Irrtum, dass ein Sterben in Würde und unter Verzicht auf den ärztlich begleiteten Freitod nicht möglich sei. Auch unheilbare Kranke könnten sich dank entsprechender medizinischer, pflegerischer und seelsorgerischer Hilfen zu Hause oder in geeigneten Einrichtungen wie Palliativstationen und Hospizen auf ihren Tod vorbereiten, hieß es. Dafür müsse es allerdings eine flächendeckende palliativmedizinische Versorgung geben.

Die ÄKN bleibe bei ihrem entschiedenen Nein zur Zulassung des ärztlich assistierten Suizids in Deutschland. Zugleich forderte sie mehr Aufklärung zu dem Thema. Dazu soll auch das eigene Internetangebot unter www.palliativakademie-nds.de beitragen. Ein Auslöser für die jüngste Debatte um Sterbehilfe war die Gründung einer deutschen Filiale der umstrittenen Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas in Hannover.

In Göttingen wurde am Donnerstag der symbolische erste Spatenstich für das neue Palliativzentrum der Universität vollzogen. Dort sollen ab November 2006 schwerstkranke Menschen aus der Region versorgt werden, wie die Universität mitteilte. Das Zentrum wird zehn Patienten Platz bieten. Die Deutsche Krebshilfe investierte allein in den Bau drei Millionen Euro.



Malteser lehnen Legalisierung der aktiven Sterbehilfe ab

Hamburg/Köln (ddp/13.10.05). Die Kritik am Vorstoß des Hamburger Justizsenators Roger Kusch (CDU) zur rechtlichen Bewertung der aktiven Sterbehilfe in Deutschland reißt nicht ab. Kusch fordere "mit Pseudo-Barmherzigkeit eine 'Kultur des Todes'", sagte die Vizepräsidentin des Malteser Hilfsdienstes Elisabeth Freifrau von Spies am Donnerstag in Köln. Kusch hatte als erster führender Unions-Politiker dafür plädiert, dass Tötung auf Verlangen bei unheilbar Kranken, die nicht mehr weiterleben wollen, in der Bundesrepublik straffrei sein sollte. Dazu solle der Paragraf 216 des Strafgesetzbuches geändert werden.

Angesichts des Zustands des Gesundheitssystems warnte die Vizepräsidentin vor der Legalisierung der Sterbehilfe. "Bei steigenden Kosten im Gesundheitswesen könnte aktive Sterbehilfe zur Pflicht werden", sagte sie. Kusch empfahl sie zudem, ein Praktikum in einer Hospizeinrichtung zu absolvieren. Sie fügte hinzu: "Da werden sie hautnah erleben, wie wunderbar und wichtig die Begleitung schwerkranker und sterbender Menschen ist: Gut betreute Menschen verlangen nicht nach aktiver Sterbehilfe."

Am Donnerstag hatte sich auch die Spitze der Bundes-CDU vom Vorstoß ihres Parteikollegen distanziert. CDU-Generalsekretär Volker Kauder stellte in Berlin klar: "Die CDU lehnt die aktive Sterbehilfe kategorisch ab."



Ziegler spricht sich gegen aktive Sterbehilfe aus

Neuruppin (ddp-lbg/21.10.05). Brandenburgs Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler (SPD) hat sich gegen die aktive Sterbehilfe ausgesprochen. Zwar hätten viele Menschen große Angst davor, am Ende ihres Lebens dem Leid hilflos ausgeliefert zu sein oder anderen zur Last zu fallen, sagte sie am Freitag auf dem 6. Onkologischen Fortbildungskongress in Neuruppin. Aber die Diskussion um die aktive Sterbehilfe sei die falsche Antwort auf diese verständliche Verzweiflung. Es gebe viele Möglichkeiten, sterbenskranken Menschen beizustehen und ihr Leiden zu lindern. Je verlässlicher die Hilfen für schwerstkranke und sterbende Menschen seien, desto leiser werde der Ruf nach aktiver Sterbehilfe, betonte die Ministerin.

Zugleich begrüßte Ziegler den Vorschlag von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), ein Programm zur besseren Versorgung von unheilbar Kranken in die laufenden Koalitionsverhandlungen einzubringen. In der notwendigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für ein Sterben in Würde liege eine große gesellschaftliche und politische Herausforderung. Dieses Thema sei lange Zeit sträflich vernachlässigt worden. "Der Erkenntnisprozess musste lange reifen, bis eine Diskussion über den Umgang mit dem Sterben und dem Tod möglich wurde. Sie muss intensiv und mit großem Ernst geführt werden", sagte sie.

Brandenburg verfügt Ziegler zufolge über ein gutes, landesweites Angebot an ambulanter Hospizarbeit. Zudem gebe es 83 Hospizbetten in 12 Stützpunkten. Ein regionales Netz von Palliativ-Stützpunkten aufzubauen und die Lücken zu schließen, bedürfe der gemeinsamen Anstrengung aller Verantwortlichen.


Dazu:

Zypries sieht Kusch mit Vorschlag zur aktiven Sterbehilfe isoliert

Kardinal Wetter ruft zum Widerstand gegen Sterbehilfe auf

Mehrheit der Deutschen für Palliativmedizin

FDP fordert Parlamentsdebatte über aktive Sterbehilfe

Dignitas will einfacheren Zugang zu Gift für Sterbehilfe


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