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13.10.2005



Übersicht "Meldung vom Tage" (Oktober 2005)



12.10.

Stalker wegen Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt
Ehefrau über Monate terrorisiert und mit 14 Messerstichen getötet

ddp

Von Janet Binder

Bremen (ddp). Wegen Mordes an seiner Ehefrau ist ein Stalker zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Bremen sah es als erwiesen an, dass der Mann die 39-Jährige nach der Trennung wiederholt terrorisierte und schließlich im März an ihrem Arbeitsplatz in einem Hotel mit 14 Messerstichen tötete. Der Vorsitzende Richter sagte, der Mann habe die Frau über Wochen gequält, ihre Psyche zerstört und in ihr das Bewusstsein geweckt, dass sie sterben müsse.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren gefordert. Die Verteidigung hatte auf Totschlag im Affekt und für eine entsprechend milde Strafe plädiert. Der Richter sagte, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass das Steuerungsvermögen des Angeklagten erheblich beeinträchtigt gewesen sei. "Er war mit Vernunft nicht mehr ansprechbar", sagte er. Zudem sei der 41-Jährige nicht vorbestraft. Dies habe sich strafmildernd ausgewirkt.

Eine Tat im Affektzustand könne aber eindeutig ausgeschlossen werden. Der Mann sei bereits mit Tötungsabsichten zum Hotel gefahren. Dort habe er der Frau in einem Sanitätsraum im Verwaltungstrakt aufgelauert. Das Opfer habe keine Chance gehabt.

Zwei psychologische Sachverständige hatten dem Angeklagten attestiert, geistig voll gesund zu sein. Zugleich diagnostizierten sie bei ihm ausgeprägten Narzissmus, Egoismus und Selbstmitleid. Zudem leide er unter einer Anpassungsstörung. Dies bedeute, dass er unfähig sei, sich mit äußeren Umständen abzufinden.

Die Frau und der Angeklagte waren seit 1993 verheiratet. Sie hatten einen zum Tatzeitpunkt neunjährigen Sohn und eine fünfjährige Tochter. Als der Mann sie mit einer anderen Frau betrog, verließ die Ehefrau ihn Mitte vergangenen Jahres. Die Geliebte trennte sich jedoch ebenfalls von dem Mann, woraufhin er mit Zwang versuchte, seine Frau zurückzubekommen. Die Abwendung seiner Frau habe er offenbar als existenziell bedrohlich erlebt, sagte der Richter. Die Verzweiflung sei schließlich in blanken Hass umgeschlagen.

Der Angeklagte belästigte seine Frau mit ständigen Anrufen und observierte sie. Dazu hatte er sich auch ein Fernglas gekauft. Wiederholt sprach er davon, dass es besser sei, sie wäre tot. Immer wieder verschaffte er sich Zugang zu ihrer Wohnung, bedrohte und würgte sie. Die Ehefrau hatte im Januar eine einstweilige Verfügung erwirkt, die es dem Mann untersagte, sich ihr auf weniger als 50 Meter zu nähern. Daran hielt er sich nicht. Zur Tochter sagte der Angeklagte: "Demnächst nehme ich einen Hammer und schlage Mama ein Auge aus."

Die Frau verbrachte nach Angaben des Gerichts aus Angst zusammen mit den Kindern viele Nächte bei Familienangehörigen und Freunden. Auch die Nacht vor dem Mord waren die drei bei einer Freundin. "Sie hatte Todesangst und hatte mit ihrem Leben im Prinzip schon abgeschlossen", betonte der Richter.

Über einen Café-Besitzer in Bremen hatte der Angeklagte wiederholt versucht, eine Pistole zu besorgen. Der Gastronom hatte sich daraufhin an einen Kontaktbeamten gewandt. Bei der Polizei war der Hinweis aber nicht mit der nötigen Dringlichkeit bearbeitet worden. Die Bremer Polizei hatte nach der Tat Fehler eingeräumt.


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