|
|
Von Kerstin Friedrich
Berlin (ddp). In der Debatte über ein menschenwürdiges Sterben hat Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) ein Millionen-Programm zum Ausbau der Schmerzmedizin für Schwerstkranke angekündigt. Schmidt will einen eigenständigen Leistungsanspruch auf eine "spezialisierte ambulante Palliativversorgung" schaffen. Einer Umfrage zufolge zieht eine Mehrheit der Deutschen den Einsatz von Palliativmedizin der aktiven Sterbehilfe vor.
Nach den Plänen der Ministerin sollen flächendeckend rund 330 speziell ausgebildete Teams aus Ärzten und Pflegekräften Schwerstkranke mit erhöhtem Versorgungsbedarf zu Hause, aber auch in Kliniken, Pflegeheimen und Hospizen betreuen. Im Vordergrund der Versorgung soll die Linderung schwer erträglicher Leiden wie Schmerzen, Depressionen, Luftnot, Übelkeit, Erbrechen, Verstopfung oder Verwirrtheit stehen. Dies sei auch die richtige Antwort auf die Forderung nach aktiver Sterbehilfe, die sie strikt ablehne, betonte die Ministerin am Donnerstag.
Nach einer aktuellen Emnid-Umfrage im Auftrag der Deutschen Hospizstiftung befürworten 56 Prozent die medizinische Betreuung von Schwerstkranken durch Schmerztherapie sowie seelsorgliche und soziale Begleitung. 35 Prozent plädierten dagegen für die aktive Sterbehilfe, die Tötung auf Verlangen. Emnid befragte am 14. und 15. Oktober 1000 Bürger.
Der Vorsitzende der Deutschen Hospizstiftung, Eugen Brysch, sprach sich bei der Vorstellung der Studie gegen ein Sterbehilfe-Gesetz aus. Vielmehr bedürfte es dringend einer besseren Versorgung mit stationären Hospizen. Er kritisierte, dass für 850 000 Sterbende nur 1130 Betten zur Verfügung stünden. Dies bedeutet, dass nur zwei Prozent der Patienten palliativmedizinisch versorgt werden. Rund 4,1 Prozent der Sterbenden werden durch ehrenamtliche Hilfe in Hospizen beim Sterben begleitet.
FDP-Präsidiumsmitglied Sabine Leutheusser-Schnarrenberger befürwortet dagegen die Zulassung der aktiven Sterbehilfe in ganz schweren Fällen: "Der freie Willen von Schwerstkranken hat bis zum Schluss Priorität". Das Selbstbestimmungsrecht der Patienten müsse gestärkt werden. "Dies ist kein Tod auf Rezept. Dies ist die Respektierung des Willens des Sterbenden", sagte die frühere Bundesjustizministerin.
Der Unions-Ethikexperte Thomas Rachel (CDU) betonte, die in Deutschland erlaubte passive Sterbehilfe, also das Nichteinschreiten beim Sterbeprozess, müsse auf Wunsch des Patienten respektiert werden. Die CDU/CSU-Fraktion lehne jedoch weiterhin eine Zulassung der aktiven Sterbehilfe ab.
Der Hamburger Justizsenator Roger Kusch (CDU) hatte die Diskussion über die aktive Sterbehilfe ausgelöst, als er in einem Zeitungsbeitrag dafür plädierte, den Paragrafen 216 des Strafgesetzbuches zu ändern, der Tötung auf Verlangen unter Strafe stellt. Die Spitze der Bundes-CDU hatte sich vom Vorstoß Kuschs eindeutig distanziert.
|
|