|
|
Berlin (ddp). Nahezu unbemerkt hat Deutschland inmitten des monatelangen Wahlkampftrubels in punkto Kinderbetreuung einen Riesenschritt nach vorn gemacht. Wer bisher fremde Kinder zu Hause betreuen wollte, konnte dies in der Regel auch tun - unabhängig von seiner Ausbildung oder Berufserfahrung. Pädagogische Kenntnisse waren nicht notwendig. Damit ist es jetzt vorbei.
Laut Paragraph 43 des im Juli 2005 geänderten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (kurz "KICK" genannt) brauchen Tageseltern künftig eine Erlaubnis und müssen eine Qualifizierung nachweisen. Diese Pflicht gilt für alle diejenigen, die Kinder außerhalb ihres Haushalts mehr als 15 Stunden wöchentlich und länger als drei Monate gegen Entgelt betreuen.
Das Kick ist der zweite Schritt, der dazu beitragen soll, die bisher stiefmütterlich behandelte Kindertagespflege hier zu Lande zu modernisieren und die schätzungsweise rund 190 000 Tagesmütter aus einer Art Grauzone herauszuholen. Den Anfang hatte das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) gemacht, das 2005 in Kraft trat. Es sieht vor, bis zum Jahr 2010 in den alten Bundesländern bis zu 230 000 zusätzliche Plätze in Krippen und Tagespflege einzurichten. 48 000 weitere Tagesmütter würden dafür gebraucht. Sie alle müssen sich laut Gesetz qualifiziert haben und eine Pflegeerlaubnis besitzen.
Einführungskurse auf diesem neuen Gebiet hat die Stiftung Warentest untersucht. In ihrem test Spezial "Jobs in Wellness, Fitness und Pflege" warnt sie unter anderem vor zu kurzen Qualifizierungen. "Wir haben verdeckt auch Kurse von sechs oder zehn Stunden Dauer getestet. Die haben sich eindeutig als viel zu kurz herausgestellt", sagt Redakteurin Nina Gerstenberg. Die Warentester raten Unentschlossenen zu Kursen von mindestens 24 bis 30 Stunden Länge. "Wer bereits in dem Job arbeitet oder dieses sicher tun will, sollte einen 60-stündigen Grundkurs besuchen", empfiehlt Gerstenberg.
|
|