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10.11.2005



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10.11.

Verteidigung in Inzest-Prozess übt Kritik an geltendem Recht

ddp

Leipzig (ddp). Im Inzest-Prozess gegen ein Geschwisterpaar aus Zwenkau bei Leipzig hat die Verteidigung am Donnerstag harsche Kritik am geltenden Gesetz geübt. Der Paragraf 173 des Strafgesetzbuches, der Beischlaf unter Verwandten unter Strafe stellt, sei ein Eingriff in das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung und auf freie Gestaltung des Familienlebens, erklärten die Verteidiger der angeklagten Geschwister vor dem Leipziger Amtsgericht.

Der Eingriff sei verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen. Der Paragraf sei "historisches Relikt", das den Beischlaf zwischen Geschwistern bestrafe, nicht aber die Zeugung von Kindern. Hingegen sei zwischen Verwandten eine Schwangerschaft durch künstliche Befruchtung nicht strafbar. Diese Norm sei "absurd und untauglich", erklärten die Verteidiger.

Anwalt Joachim Frömling kündigte am Rande des Prozesses den Gang vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an, falls es zu einem Schuldspruch komme. Er werde auf Freispruch plädieren.

Das psychologische Gutachten für die beiden Angeklagten soll unter Ausschluss der Öffentlichkeit verlesen werden. Dies hatte das Gericht nach einer Unterbrechung der Verhandlung bekannt gegeben.

Ein 28-Jähriger und seine sieben Jahre jüngere Schwester sind angeklagt, gemeinsam Kinder gezeugt zu haben. Die beiden haben insgesamt vier Kinder miteinander, zur Verhandlung vor dem Amtsgericht kommt in Leipzig die Zeugung der beiden jüngsten Töchter.

Wegen der ersten beiden Kinder wurden die beiden bereits verurteilt, der Vater sitzt derzeit in Haft. Das deutsche Recht verbietet den Beischlaf zwischen Verwandten unter Androhung einer Haftstrafe von zwei Jahren.


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