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Verteidigung will vor Bundesverfassungsgericht ziehen
Von ddp-Korrespondent Alessandro Peduto
Leipzig (ddp). Die Zuneigung von Geschwistern zueinander ist der Idealfall, der Beischlaf zwischen Bruder und Schwester indes ist in Deutschland strafbar. Ein Geschwisterpaar aus Zwenkau bei Leipzig, das zugleich ein Liebespaar war, ist am Donnerstag vom Amtsgericht Leipzig wegen Inzests in zwei Fällen zu Gefängnis und Betreuung verurteilt worden. Der 28 Jahre alte Bruder und seine 21-jährige Schwester zeugten zusammen vier Kinder. Das Jüngste, die sieben Monate alte Sofia, war im Gerichtssaal dabei, als die Justiz über das Schicksal ihrer Eltern befand. Mehrmals war ihr Stimmchen zu hören. Auch während der Urteilsverkündung, so dass Richterin Heidrun Gaasenbeek den neuen, 49-jährigen Freund der jungen Mutter darum bat, die Kleine aus dem Verhandlungssaal zu tragen.
Anschließend befand die Richterin Sofias Vater wegen verwandtschaftlichen Beischlafes in zwei Fällen mit seiner Schwester für schuldig. Dabei waren Sofia und die heute anderthalb Jahre alte Nancy gezeugt worden. Der Angeklagte habe im Wissen um die Unrechmäßigkeit des Geschlechtsverkehrs mit seiner Schwester weiterhin Sex mit ihr gehabt. Das Gericht verurteilte den 28-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung. Der Bruder sitzt derzeit bereits wegen Beischlafs mit seiner Schwester in früheren Fällen in Haft. Das Urteil nahm er regungslos auf.
Seine Schwester, die während der Verhandlung blass neben ihrem Verteidiger gesessen und mehrmals in Tränen ausgebrochen war, wurde ebenfalls für schuldig gesprochen. Sie erhielt jedoch keine Haftstrafe, sondern muss sich für ein Jahr in Obhut eines Betreuers begeben.
Die Richterin betonte, die Urteile würdigten die überaus schwierige soziale Situation der Angeklagten. Der Bruder war als Kind von seinen Eltern misshandelt worden und später bei Adoptiveltern aufgewachsen. Im Jahr 2000 lernte er seine leibliche Familie kennen und verliebte sich in seine damals 16-jährige Schwester. Kurz darauf verstarb die Mutter des Geschwisterpaars.
Die Verteidiger hatte dagegen Freisprüche beantragt. Nach dem Prozess kündigten sie erneut an, den Fall vor das Bundesverfassungsgericht bringen zu wollen. Während der Verhandlung hatten sie den Paragraphen 173 des Strafgesetzbuches, der Beischlaf mit Verwandten unter Strafe stellt, aufs Heftigste kritisiert. Er stelle einen Eingriff in das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung und auf freie Gestaltung des Familienlebens dar und sei verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen.
Der Paragraph sei ein "historisches Relikt", das den Beischlaf zwischen Geschwistern unter Strafe stelle, nicht aber die Zeugung von Kindern. So sei zwischen Verwandten eine Schwangerschaft durch künstliche Befruchtung nicht strafbar. Diese Norm sei "absurd und untauglich", erklärten die Verteidiger.
Der Anwalt der 21-jährigen Angeklagten argumentierte in seinem Plädoyer weiter, es sei auch nicht logisch, dass Sex zwischen zwei Brüdern, zwei Schwestern sowie verwandtschaftlicher Anal- und Oralverkehr legal seien, Vaginalverkehr hingegen strafbar.
Die Staatsanwaltschaft befand das betreffende Gesetz indes für verfassungsrechtlich unbedenklich. Es verhindere den Beischlaf zwischen Personen, die in einem Abhängigkeitsverhältnis zueinander stünden. So sei auch der Geschlechtsverkehr zwischen Häftlingen und Aufsehern, Mündel und Vormund sowie zwischen Schülern und Lehrern verboten. Auch sei in den seltensten Fällen nachzuvollziehen, ob Familienmitglieder tatsächlich freiwillig den Geschlechtsakt miteinander vollzögen, oder ob es aus Abhängigkeit heraus geschehe.
H I N T E R G R U N D
Kerntabu einer Gesellschaft
Inzest ist ein kulturell und strafrechtlich äußerst heikles Thema
Von ddp-Korrespondent Peter Leveringhaus
Berlin/Leipzig (ddp-lsc). Der Fall des Inzest-Geschwisterpaares aus Sachsen, das mittlerweile vier gemeinsame Kinder hat, sorgt bundesweit für Aufsehen - vor allem, weil es "ein äußerst seltener und ungewöhnlicher Fall ist", wie die Kieler Sexualstrafrechtlerin Monika Frommel im ddp-Gespräch sagt. Es ist also viel öffentliche Schaulust im Spiel.
Inzest gilt, obwohl es in der Antike bei den Römern und Griechen und auch bis in die frühe Neuzeit zum Teil toleriert wurde oder sogar gewünscht war, als Kerntabu einer Gesellschaft. Vor allem in ländlichen Gebieten war Inzest bis ins 20. Jahrhundert stark verbreitet. Wer nicht in andere Orte zur Partnerwahl kam, paarte sich irgendwann mit den bereits genetisch untereinander Verwandten des eigenen Ortes.
In Deutschland regelt der Strafrechtsparagraf 173 den "Beischlaf mit Verwandten". Danach wird der Geschlechtsverkehr mit den eigenen Kindern "mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft", der Beischlaf zwischen leiblichen Geschwistern "mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe". In allen modernen Staaten ist heute zumindest der Geschlechtsverkehr zwischen Voll-Geschwistern und Eltern und ihren Kindern verboten.
Bereits in der Bibel wird Inzest thematisiert, aus der Antike ist die mythologische Figur des Ödipus überliefert, der mit seiner Mutter vier Kinder zeugt. Auch in der moderneren Literatur spielt das Thema eine Rolle - wie in Richard Wagners Oper "Die Walküre", in der die Zwillinge Siegmund und Sieglinde den späteren Helden Siegfried zeugen. Auch in Thomas Manns "Wälsungenblut" und Max Frischs "Homo faber" entstehen durch Inzest tragische Verwicklungen.
Wissenschaftler wie Peter Propping, Leiter des Instituts für Humangenetik der Universität Bonn, verweisen auf die Risken für die Nachkommen von Kindern aus inzestuösen Verbindungen: "Aus empirischen Untersuchungen weiß man, dass etwa 40 Prozent der Kinder aus einem Inzest geistig behindert sind. Dies ist maßgeblich Folge der hohen Reinerbigkeits-Rate und liegt weit über der Rate der Allgemeinbevölkerung."
Claus Wedekind, Zoologe und Evolutionsforscher an der Universität Bern, betont, dass sich bezüglich der gesundheitlichen Risiken von inzestuös gezeugten Kindern "nur Wahrscheinlichkeiten angeben" lassen. Im Einzelfall sei alles möglich: "Solche Kinder können 'perfekt' gesund sein oder mehr oder weniger unter der so genannten Inzuchtdepression, also einer erhöhten Sterblichkeit, leiden."
Der Evolutionsforscher hat allerdings in Tests herausgefunden, dass auch beim Menschen die Inzucht bei der Partnerwahl durch hormonelle Geruchsstoffe (Pheromone) vermieden wird. "Wir fanden in unseren 'T-Shirt-Studien', dass der natürliche Körpergeruch hier eine wichtige Rolle spielen könnte. Frauen finden Gerüche von Männern, die ihnen auf bestimmten Genen ähnlich sind (wie das bei Verwandten der Fall ist), im Mittel eher unattraktiv." Aber: "Bei Geschwistern, die nicht zusammen aufgewachsen sind, kann es sein, dass dieser 'Westermarck Effekt' nicht zum Tragen kommt." So auch bei dem Paar aus Sachsen.
Die Juristin Frommel hält aber eine weitere Bestrafung des Mannes für tatsächlich "strafrechtlich fraglich", weil durch den wiederholten Inzest "kein erkennbares Rechtsgut" zusätzlich verletzt werde. Im Gegensatz beispielsweise zum Ladendiebstahl, bei dem Eigentum auch im Wiederholungsfall zu schützen sei, gehe es beim Tabu Inzest nicht um die sexuelle Selbstbestimmung als Rechtsgut, das bei einer Vergewaltigung verletzt werde.
Eine Abschaffung des Paragrafen 173 hält die Strafrechtlerin allerdings nicht für sinnvoll: "Wir leben in einer Zeit eher großer sexueller Freiheiten, da wäre eine rechtliche Abschaffung eines Tabus kriminalpolitisch kein vernünftiges Signal."
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