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Von ddp-Korrespondent André Spangenberg
Berlin (ddp). Angesichts der dramatischen Finanzlage von Bund und Ländern plant die große Koalition von Union und SPD tief greifende Einschnitte ins Steuersystem, die von höherer Versicherungssteuer über niedrigere Pendlerpauschale bis zur Aufhebung des Freibetrages für Abfindungen reichen. Die Nachrichtenagentur ddp listet nachfolgend Maßnahmen auf, die im Koalitionsvertrag stehen oder vom designierten Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) erläutert wurden:
MEHRWERTSTEUER: Die Mehrwertsteuer wird zum 1. Januar 2007 um drei Prozentpunkte auf 19 Prozent erhöht. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf Lebensmittel, Nahverkehr, Presseerzeugnisse, Kultur oder Medikamente bleibt erhalten.
VERSICHERUNGSSTEUER: Die Versicherungen werden teuerer, da die Versicherungssteuer ebenfalls zum 1. Januar 2007 um drei Prozentpunkte angehoben wird. Das betrifft auch die Lebensversicherungen, die der Alterssicherung dienen.
RENTENBEITRAG: Der Beitrag zur Rentenversicherung soll 2007 um 0,4 Prozentpunkte auf 19,9 Prozent steigen, da die Dynamik des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung aufgehoben wird.
KINDERGELD: Das Kindergeld, das bislang bis zum 27sten Lebensjahr gezahlt wurde, wird nur noch bis zur Vollendung des 25sten Lebensjahres gewährt. Gleiches gilt für den Kinderfreibetrag. Davon erhofft sich die Koalition Einsparungen von 180 Millionen Euro.
EIGENHEIMZULAGE: Diese für Häuslebauer interessante Zulage wird bereits zum 1. Januar 2006 für alle Neufälle abgeschafft, bisherige Zusagen sind nicht betroffen. Im kommenden Jahr wird damit jedoch nur ein Einspareffekt von geschätzt 200 Millionen Euro erreicht.
PENDLERPAUSCHALE: Die steuerlich geltend zu machende Entfernungspauschale wird gekürzt und für die ersten 20 Kilometer Arbeitsweg auf Null gesetzt. Ab dem 21sten Kilometer werden 30 Cent je Entfernungskilometer veranschlagt.
SPARERFREIBETRAG: Der Sparerfreibetrag wird weiter reduziert und soll künftig nur noch bei 750 Euro für Ledige und 1500 Euro für Verheirate liegen. Bisher gilt eine Grenze von 1370/2740 Euro.
ABFINDUNGEN: Geplant ist, Abfindungen bereits ab dem 1. Januar 2006 voll zu besteuern. Der bisherige Freibetrag von mindestens 7200 Euro (bis 11 000 Euro ab 55 Jahren) wird abgeschafft.
ZUSCHLÄGE: Die Grenze für Zuschläge bei Sonntags-, Nachtschicht- und Feiertagsarbeit sinkt von 50 auf 25 Euro Stundenlohn, wobei dafür nur Sozialabgaben fällig werden. Steuern werden weiterhin ab 50 Euro pro Stunde erhoben.
REICHENSTEUER: Für besonders hohe Einkommen wird die private Einkommensteuer ab dem 1. Januar 2007 um drei Punkte auf 45 Prozent hochgesetzt. Diese so genannte Reichensteuer greift ab einem Einkommen von 250 000 Euro für Ledige oder 500 000 Euro für Verheiratete. Zudem werden nur nichtgewerbliche Einkünfte erfasst.
SPEKULATIONSSTEUEUR: Spekulationsgewinne sollen ab 2007 einheitlich mit 20 Prozent besteuert werden, das betrifft sowohl Aktien als auch Immobilien. Dafür entfällt die bisherige Spekulationsfrist für Veräußerungen.
STEUERSPARMODELLE: Um die so genannten Steuersparmodelle über die Schifffahrts- oder Medienfonds zu unterbinden, wird rückwirkend zum 11. November die Verlustverrechnung nur noch auf den jeweiligen Fonds beschränkt. Das gilt für alle Neuabschlüsse ab diesem Datum sowie Beitritten zu bestehenden Fonds.
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