Nachrichten aus Psychiatrie und Selbsthilfe

Startseite Rubrik: Meldung vom Tage aktualisiert 21.03.2004


Übersicht "Meldung vom Tage" (Februar 2004)

16.02.2004

Urteil: Reha-Klinik kann nicht frei gewählt werden

ddp

Mainz (ddp-swe). Ein Patient hat keinen grundsätzlichen Anspruch, eine Rehabilitationsmaßnahme in einer von ihm gewünschten Klinik durchführen zu lassen. Dieser Wunsch sei nicht berechtigt, wenn der Versicherungsträger mit dieser Klinik keinen Vertrag abgeschlossen habe, entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in einem am 16.02.2004 veröffentlichten Urteil. Es bestehe auch kein Anspruch auf Abschluss eines solchen Vertrages, wenn die Leistung durch eigene Einrichtungen des Leistungsträgers oder von Vertragspartnern ausreichend abgedeckt sei, hieß es in Mainz.

Damit wies das Sozialgericht die Klage einer Frau ab, die bei ihrem Rentenversicherungsträger eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme für Alkoholabhängige beantragt hatte und diese in einer bestimmten katholischen Einrichtung durchführen wollte. Die Maßnahme wurde bewilligt, jedoch nicht in der von der Klägerin gewünschten Klinik. Die Versicherung hatte unter anderem darauf verwiesen, dass mit der von der Klägerin gewünschten Klinik keine vertragliche Vereinbarung bestehe. Im Laufe des Verfahrens wurde der Frau eine andere Einrichtung als Alternative zu der von ihrem Versicherungsträger ursprünglich vorgesehenen angeboten. Die Klägerin lehnte aber auch diese ab.

(Az: L 2 RI 160/03)




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