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16.11.2005



Übersicht "Meldung vom Tage" (November 2005)



16.11.

Vorbestrafter Vergewaltiger muss für Mord an 16-Jähriger lebenslang in Haft
ddp

Von ddp-Korrespondentin Katrin Schüler

Rostock (ddp). Nach einer viermonatigen mühsamen Spurensuche im Mordfall Carolin klingt am Dienstag der Urteilsspruch wie eine Erlösung für die Familie des Opfers. Als vor dem Rostocker Landgericht der 29-jährige Angeklagte zur Höchststrafe - lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung - verurteilt wird, fließen bei den Eltern und beim Bruder von Carolin die Tränen. Fünf Prozesstage lang hatten sie sich mit versteinerten Gesichtern Details über die letzten Stunden der 16-Jährigen angehört. Obwohl alle Beweise die Täterschaft des bereits einschlägig vorbestraften Gewaltverbrechers nahe legten: Der Angeklagte war stumm geblieben. Bis zu seiner emotionslosen Entschuldigung in seinem Schlusswort, das der Richter als Schuldeingeständnis wertete.

Diese Tat in ihrer Brutalität und Hässlichkeit sei in der Rostocker Schwurgerichtsgeschichte einmalig, sagte der Richter in seinem Urteilsspruch. Der 29-Jährige habe sich der Geiselnahme mit Todesfolge, der Vergewaltigung sowie des Mordes schuldig gemacht.

Die Gymnasiastin hatte an jenem Freitag im Juli dieses Jahres gerade ihren zweiwöchigen Ferienjob in einer Mutter-Kind-Kurklinik im heimatlichen Graal-Müritz beendet. Sie wollte mit dem Fahrrad zu ihrem Freund Maxe fahren, mit dem sie sich zerstritten, bei einem nächtlichen Telefonat aber wieder versöhnt hatte. Die neun Kilometer von Graal-Müritz nach Gelbensande durch den Wald war Carolin noch nie allein unterwegs. Der Vater ließ sie schließlich mit der Maßgabe fahren, dass sie sich gleich bei Ankunft meldet. Carolin sei so zuverlässig "wie ein Schweizer Uhrwerk" gewesen, sagte der Vater.

Beim Freund kam das Mädchen aber nicht an. Als dieser sich nach seiner Freundin bei den Eltern erkundigte, waren nur knapp zwei Stunden vergangen. "Ich habe gleich gewusst, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen ist", sagte der Vater.

Auf dem Weg sei sie dem Angeklagten, einem vorbestraften Vergewaltiger, begegnet, schlussfolgerte der Richter. Es sei absurd anzunehmen, Carolin sei dem Fremden aus freien Stücken mehr als 500 Meter ins Dickicht gefolgt. Dort fand man ihre Leiche drei Tage später. Ihr Peiniger hatte sie missbraucht, sie sich dann wieder anziehen lassen und mindestens noch eine Stunde lang in seiner Gewalt gehabt, bevor er sie tötete. Carolin starb an einer Vielzahl brutaler Schlägen - vermutlich mit einem Stein - auf den Kopf und den Hals. Das Gesicht war völlig zertrümmert.

Der 29-Jährige wurde schnell überführt. Fast an gleicher Stelle hatte er 1996 eine junge Frau, die ihn als Tramper mitgenommen hatte, vergewaltigt, verletzt und an einen Baum gefesselt. Dafür war er zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Als er Carolin ermordet, war er gerade einmal acht Tage auf freiem Fuß. Notlügen und Schweigen retteten den 29-Jährigen nicht, am Tatort und an Carolins Leiche gefundene DNA- und Spermaspuren sprachen eine eindeutige Sprache.

Man könne sich die furchtbare Verlassenheit einer 16-Jährigen, die bis dahin in Liebe und Geborgenheit aufgewachsen sei, nicht vorstellen, sagte der Richter. Carolin habe beim Anblick dieser "hässlichen und mitleidlosen Figur" lange leiden müssen. Der Angeklagte habe die Tat geplant, er sei brutal, egozentrisch und persönlichkeitsgestört, aber voll schuldfähig. Mit seinem Urteil wolle das Gericht dafür sorgen, dass die Allgemeinheit vor diesem Schwerstverbrecher geschützt werde.

Der 29-Jährige nahm das Urteil so regungslos zur Kenntnis wie den gesamten Prozess. Laut Gutachter genoss er es, durch sein Schweigen Macht auf Eltern und Gericht ausüben zu können. Die Kontrolle verlor er für Sekundenbruchteile lediglich in jenem Augenblick, als vor Gericht ein privater Brief an seine Mutter vorgelesen wurde. Sie solle auf seine neunjährige Tochter aufpassen, schrieb der Beschuldigte aus der Untersuchungshaft. "Ich möchte nicht, dass ihr irgendetwas passiert. Ich würde mir ewig Vorwürfe machen."


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