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17.11.2005



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16.11.

Justiz weist Kritik im Mordfall Carolin zurück
Keine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwältin

ddp

Von Katrin Schüler

Rostock (ddp). Nach der Verurteilung des Mörders der 16-jährigen Carolin aus dem Ostseebad Graal-Müritz zu einer lebenslangen Haftstrafe weisen die Justizbehörden Mecklenburg-Vorpommerns Kritik am Umgang mit dem Wiederholungstäter zurück. Der 29-Jährige habe im Juli nach Verbüßung einer siebenjährigen Haftstrafe, unter anderem wegen Vergewaltigung, entlassen werden müssen, sagte Justizminister Erwin Sellering (SPD) am Mittwoch. Die Generalstaatsanwaltschaft lehnte eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine Staatsanwältin als unbegründet ab. Damit hatten die Eltern von Carolin gegen die ihrer Meinung nach ungerechtfertigte Entlassung des Straftäters protestiert.

Die Angehörigen von Carolin werfen der Staatsanwältin vor, sie hätte eine nachträgliche Sicherungsverwahrung anordnen müssen. Der 29-Jährige sei während seiner Haft auffällig und laut Gutachten nicht therapiert gewesen. Während des Prozesses hatten Zeugen und Gutachter diese Kritik jedoch entkräftet. Die disziplinarischen Verfehlungen während der Haft seien bei weitem nicht schwer genug gewesen, argumentierte am Mittwoch auch Generalstaatsanwalt Uwe Martensen. Wenn der Verurteilte am Ende der Haft genauso gefährlich sei wie zum Zeitpunkt des Urteilsspruchs, reiche das per Gesetz nicht für eine schwerwiegende Maßnahme wie eine nachträgliche Sicherungsverwahrung aus, sagte Martensen.

Der Mann hatte den Mord an Carolin eine Woche nach seiner Haftentlassung verübt. Die Tat geschah unweit der Stelle, an der er schon einmal eine Frau vergewaltigt hatte. Carolin war von ihm von ihrem Rad gezerrt, in den Wald verschleppt und dort vergewaltigt und dann erschlagen worden.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwältin, die die Entlassungspapiere des 29-Jährigen unterschrieben hatte, wurde abgelehnt. Auch Vorwürfe wegen nicht ausreichender Therapieangebote für den Straftäter hielt Justizminister Sellering für unbegründet. Bei langen Gefängnisstrafen sei eine Therapie erst im letzten Drittel der Haftzeit sinnvoll. Der Täter habe sich aber allen verbindlichen Planungen entzogen. Dennoch sei eine Fortsetzung der Therapie nach der Entlassung angeordnet worden.

Der Minister plädierte für eine Gesetzesänderung, nach der Sexualstraftäter bereits nach einer einzigen solchen Tat zeitlich unbeschränkt in Sicherungsverwahrung genommen werden können. Diese Lücke wolle er mit einer Bundesratsinitiative schließen, sagte Sellering. Verbrecher mit einer Prognose weiterer schwerer Straftaten sollten somit bereits vor weiteren Vergehen zu Serientätern erklärt werden.

Die Justiz des Landes schließt damit die Akten im Mordfall Carolin, vorausgesetzt der Verteidiger des Angeklagten beantragt keine Revision des Urteils. Der Anwalt hatte sich die Option nach der Verkündung vor dem Rostocker Landgericht am Dienstagabend noch offen gehalten.


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