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Hilferufe fehlten / Sozialarbeiterin sagt aus
Von Günter Brüggemann
Cottbus (ddp). Das Jugendamt Cottbus hat nach Einschätzung einer Mitarbeiterin im Fall Dennis keine Pflichtverletzungen begangen. "Wenn mir etwas an dieser Familie aufgefallen wäre, hätte ich entsprechend gehandelt", sagte die für die Familie zuständige Sozialarbeiterin am Freitag vor dem Landgericht Cottbus. Zugleich erklärte sie, dass das Jugendamt 2001 keine Kontakte zur Familie von Dennis gehabt habe.
Das Amt hatte nach dem Auffinden der Leiche des Jungen Kritik hinnehmen müssen, es habe die Anzeichen für eine Gefährdung des Kindes nicht wahrgenommen. Die zum Teil stark verweste Leiche war im Juni 2004 in einer Tiefkühltruhe der elterlichen Wohnung entdeckt worden.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Eltern Totschlag und Misshandlung eines Schutzbefohlenen vor, der Mutter darüber hinaus Betrug. Bei einer Verurteilung drohen ihnen bis zu 15 Jahre Haft. Für das Gericht kommt auch Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht.
Der Vorsitzende Richter Roland Bernards verwies darauf, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Ämter nicht ausgeschlossen sei. Dies werde nach der Hauptverhandlung geprüft. Eine Behördenschuld sei jedoch nur strafrelevant, wenn sie vor dem Tod des Kindes im Jahre 2001 nachgewiesen werden könne. Staatsanwalt Tobias Pinder sagte der Nachrichtenagentur ddp, es gebe "unterschwellige Verdachtsmomente gegen Ämter wegen Pflichtverletzungen". Ein konkreter Anfangsverdacht gegen Mitarbeiter liege jedoch nicht vor.
Die Sozialarbeiterin betonte, sie habe im Jahr 2000 Kontakt mit der Familie aufgenommen, um gegebenenfalls Hilfe anzubieten. Die älteren Söhne Frank und Marcel hätten Schulprobleme gehabt, ansonsten habe "kein Hilfebedarf" bestanden. Sie machte zwei Hausbesuche, zwei Mal traf sie sich mit der Mutter im Amt.
Im Jahr 2001 haben sich der Sozialarbeiterin zufolge keine Hinweise von außen oder aus der Familie selbst ergeben, die ein Einschreiten des Jugendamtes notwendig gemacht hätten. Auch von sich aus sah sie "keine Gründe" einzuschreiten. Erst Mitte Mai 2002 sei nach einer Mitteilung der Leiterin von Dennis Grundschule ein erneuter Hausbesuch fällig geworden, dem sich eine gemeinsame Fahrt zur Schule angeschlossen habe. Die Mutter habe mitgeteilt, dass Dennis Weihnachten 2001 einen Zuckerschock erlitten habe und ins Krankenhaus gekommen sei.
Dass das nicht stimmen konnte, hat die Sozialarbeiterin eigenen Angaben zufolge erst am 17. Juni 2004 erfahren. Der Vater habe zuvor vor dem Sozialamt Angaben zum Verbleib von Dennis gemacht, die mit den Erklärungen seiner Frau nicht übereingestimmt hätten, sagte die Diplom-Sozialpädagogin. In der Zeit zwischen dem 15. Mai 2002 und dem 17. Juni 2004 habe sie von der Familie kein Krankheits-Attest für Dennis verlangt, räumte sie ein. Allerdings habe sie die Schulsozialarbeiterin Ende 2002 darum gebeten.
Der am 4. Januar 1995 geborene Dennis soll 2001 an körperlicher Schwäche verstorben sein. Den Eltern wird vorgeworfen, ab 1998 die Ernährung und medizinische Fürsorge für das Kind "in hohem Maße vernachlässigt" zu haben. Die Mutter von elf Kindern hatte den Behörden, ihrer Familie und der Schule jahrelang vorgegaukelt, der Junge sei krank und liege in einer Klinik.
Der Prozess wird am 1. Dezember fortgesetzt.
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