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22.11.2005



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22.11.

Tödliche Behandlung - Heilpraktiker muss für fünf Jahre ins Gefängnis

ddp

Nürnberg (ddp). Wegen einer Behandlung mit tödlichen Folgen muss ein Heilpraktiker aus Nürnberg für fünf Jahre ins Gefängnis. Außerdem belegte das Nürnberger Landgericht den 62-jährigen Angeklagten am Dienstag mit einem fünfjährigen Berufsverbot.

Nach Überzeugung des Gerichts hat der Mann vor zwei Jahren den Tod einer Patientin in seiner Praxis billigend in Kauf genommen, ohne ärztliche Hilfe zu holen. Vom anfänglichen Vorwurf eines Totschlags waren die Ermittler am Dienstag abgerückt. Statt dessen hatten sie auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung hielt eine Strafe von viereinhalb Jahren für angemessen.

Die verstorbene Patientin hatte den Heilpraktiker am 25. November 2003 in seiner Praxis wegen starker Unterleibsschmerzen aufgesucht. Bei der anschließenden Eigenblutbehandlung erlitt die 56-jährige Frau eine tödliche Luftembolie der rechten Herzkammer. Das Gericht erkannte einen klaren Zusammenhang zwischen dem Herzversagen und der Behandlung mit einer Blutwäsche und mehreren Infusionen und Injektionen.

Erst Stunden nach ihrem Ableben informierte der Alternativmediziner die Polizei darüber, dass in seiner Praxis eine Patientin gestorben sei. Nur wenige Wochen zuvor hatte ein heute 41 Jahre alter Mann eine ähnliche Behandlung nur knapp überlebt und war mit einer Blutvergiftung auf der Intensivstation im Krankenhaus gelandet.

Mit dem Urteil sind auch eine weitere Körperverletzung sowie die versuchte Vergewaltigung einer Patientin mit abgegolten. Erst am letzten Verhandlungstag hatte der Heilpraktiker eingeräumt, vor 18 Jahren während eines Hausbesuchs eine Patientin vergewaltigt zu haben. Anfänglich hatte er die Tat geleugnet und die Frau als "Psychopatin" bezeichnet.


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