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Von Günter Brüggemann
Cottbus (ddp-lbg). Die Eltern des toten Dennis aus Cottbus sind nach Einschätzung eines psychiatrischen Gutachters schuldfähig. Weder bei Mutter Angelika B. noch bei Vater Falk B. liege eine verminderte Schuldfähigkeit vor, sagte der Leiter der Landesklinik in Lübben, Jürgen Rimpel, am Montag im Prozess gegen das Ehepaar vor dem Landgericht in Cottbus. Der Chefarzt der Kinderklinik des Ernst-von-Bergmann-Klinikums in Potsdam, Michael Radke, wies zudem darauf hin, dass das sechsjährige Kind durch "intensivmedizinische Maßnahmen zu retten gewesen" wäre.
Das Fachkrankenhaus der Calus GmbH in Uchtspringe, in dem Angelika B. 2005 zur psychologischen Betreuung war, kommt allerdings zu einer anderen Einschätzung. Die Psychologen stuften die Frau als eingeschränkt schuldfähig ein, wie ihr Anwalt Hans J. Kelleners betonte.
Der Facharzt des Landesinstituts für Rechtsmedizin in Frankfurt (Oder), Harald Voß, betonte, bei der Obduktion der Leiche von Dennis seien keine Verletzungen, Gewalteinwirkungen oder Erkrankungen festzustellen gewesen. Dennis sei "stark unterernährt" gewesen. Zum Todeszeitpunkt habe das Kind über keine Muskelmasse mehr verfügt.
Rimpel diagnostizierte bei der Angeklagten zwar eine Borderline-Persönlichkeitsstörung mit sozialen Ängsten und Depressionen, doch sei ihre Einsichtsfähigkeit dadurch nicht aufgehoben und ihre Steuerungsfähigkeit vorhanden gewesen. Ihre Intelligenz ordnete der Gutachter im "ganz normalen Bereich" ein. Dagegen weise der Angeklagte eine leichte Minderung der Intelligenz auf. Eine Persönlichkeitsstörung liege bei dem Vater von Dennis nicht vor. Beide Elternteile hätten jedoch Alkoholmissbrauch betrieben. Dieser stehe aber nicht im Zusammenhang mit dem Schicksal von Dennis.
Radke zufolge starb Dennis nicht an einer Krankheit, sondern an einer "unzureichenden Ernährung mit Proteinen und Energie". Der Junge sei "hochgradig abgemagert" gewesen. Das Kind hätte eine Sonderernährung mit gut verdaulicher Spezialnahrung gebraucht.
Dennis Mutter hatte ihrer Umgebung zweieinhalb Jahre lang vorgegaukelt, ihr Sohn liege krank in einem Berliner Hospital. Das Kind war 2001 gestorben und wurde am 21. Juni 2004 in einer Kühltruhe des elterlichen Hauses in Cottbus entdeckt.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Eltern vor, etwa ab 1998 die Ernährung und medizinische Fürsorge für das Kind "in hohem Maße vernachlässigt" zu haben. Sie plädiert daher auf Totschlag und Misshandlung eines Schutzbefohlenen. Bei einer Verurteilung drohen den Eltern bis zu 15 Jahren Haft. Für die Strafkammer kommt auch eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht.
Nach dem Obduktionsbericht war die Leiche von Dennis zirka 3,8 Kilogramm schwer und 89 Zentimeter groß. Radke und Voß gingen davon aus, dass Dennis bei seinem Tod fünf bis sechs Kilogramm gewogen habe und damit lebensunfähig gewesen sei. Gesunde sechsjährige Jungen wiegen laut Radke im Durchschnitt 21 Kilogramm.
Der Prozess soll am Mittwoch mit den Plädoyers fortgesetzt werden. Das Urteil wird für den 16. Januar erwartet.
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