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Auftakt in Prozess um Amokfahrt
Von Joachim F. Tornau
Kassel (ddp). Weil er absichtlich eine Frau überfahren und getötet haben soll, steht ein psychisch kranker 36-Jähriger seit Montag vor dem Kasseler Landgericht. Die Schwurgerichtskammer hat darüber zu entscheiden, ob der gelernte Kommunikationselektroniker dauerhaft in die Psychiatrie muss. Zum Prozessauftakt erklärte der 36-Jährige, er könne sich an die Amokfahrt nicht erinnern.
Der unter einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie leidende Mann war im April vergangenen Jahres morgens mit seinem Auto durch Kassel gerast. Er soll dabei gezielt drei auf dem Bürgersteig gehende Menschen angefahren haben. Bei den Zusammenstößen starb eine 24-Jährige. Ihr Begleiter und eine weitere Frau wurden verletzt. Keines der Opfer soll der Mann zuvor gekannt haben.
Vor Gericht sagte der 36-Jährige am Montag, er könne sich an seine Amokfahrt ebenso wenig erinnern wie an die vorangegangenen fünf Jahre seines Lebens. "Ich bin irgendwann im Krankenhaus aufgewacht mit einer Kugel im Kopf." Mehr wisse er nicht. Der 36-Jährige hatte seine Todesfahrt an jenem Morgen erst abgebrochen, nachdem er von einem Schuss aus einer Polizeiwaffe am Kopf getroffen und schwer verletzt worden war. Zuvor hatte er sich eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert, mehrere Streifenwagen gerammt und Straßensperren durchbrochen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Mann dabei mit einer Geschwindigkeit von mehr als 150 Stundenkilometern durch die Kasseler Innenstadt gefahren sein.
"Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass ich so was gemacht habe", sagte der 36-Jährige. "Ich habe gar nichts mehr in Erinnerung." Die Anklage legt dem Mann unter anderem heimtückischen Mord und gefährliche Körperverletzung zur Last, stuft ihn jedoch wegen seiner psychischen Krankheit als nicht schuldfähig ein. Der 36-Jährige lebt bereits seit seiner Amokfahrt in einer Klinik für forensische Psychiatrie.
Weil weitere Straftaten zu befürchten seien, müsse der Mann zum Schutz der Öffentlichkeit dauerhaft dort untergebracht werden, erklärte der Staatsanwalt. Am 27. Februar will das Gericht über die beantragte Sicherungsverwahrung entscheiden. Bis dahin sollen insgesamt 16 Zeugen und vier Sachverständige gehört werden.
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