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Übersicht "Meldung vom Tage" (Februar 2006) |
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Dienstleistungsrichtlinie und Herkunftslandprinzip
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ddp
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Berlin (ddp). Die im Jahr 2000 von den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten auf den Weg gebrachte "Lissabon-Strategie" sieht vor, dass die EU bis 2010 zu einem der weltweit wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsräume der Welt avanciert. Deswegen soll der freie Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit vorangebracht werden. Der Entwurf für eine Richtlinie über "Dienstleistungen im Binnenmarkt" vom Februar 2004 soll dieses Ziel umsetzen. Anliegen ist es, alle bestehenden Hindernisse für den Wettbewerb im Binnenmarkt zu beseitigen.
Ein zentraler Punkt der Dienstleistungsrichtlinie ist das Herkunftslandprinzip. Nach ursprünglichen Planungen sollte bei grenzüberschreitenden Unternehmenstätigkeiten grundsätzlich die Gesetzeslage des Heimatlandes gelten. Nach einem Kompromiss von konservativer Europäischer Volkspartei (EVP) und der sozialdemokratischen SPE im EU-Parlament soll nun zwar das Recht des Landes gelten, in dem die ausführenden Unternehmen niedergelassen sind. Doch soll zugleich zur Verhinderung von Lohn- und Sozialdumping das Arbeits- und Tarifrecht jenes Landes gelten, in dem die Tätigkeit ausgeführt wird. Zudem kann Dienstleistern aus einem anderen EU-Land der freie Marktzugang aus Gründen der öffentlichen oder sozialen Sicherheit oder wegen Vorgaben des Umwelt- und Gesundheitsschutzes verweigert werden.
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